Hallo,
ich habe im Dezember 1999 die domain "siteblick.de" registriert und arbeite seit März 2000 im Bereich webdesign und internetmarketing.
In den ersten eineinhalb Jahren nutzte ich die domain vor allem für online-tests von Kundenprojekten. Auf den ersten Blick war also nicht ersichtlich, daß der Name "siteblick.de" die oben genannte Dienstleistung anbot. Den eigenen Internetauftritt konnte ich aus Zeitmangel erst im Juli 2001 online schalten.
Jetzt meldete sich im Januar 2002 eine Rechtsanwaltskanzlei, die mir die Verletzung von Markenrechten vorwirft, da sich eine andere Firma im November 2001 die Marke "siteblick" sichern ließ (dies hatte ich leider im Vorfeld versäumt). Unter anderem werde ich nun aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, die domain zu übertragen und der gegnerischen Partei die entstandenen Kosten zu erstatten.
Meine Fragen:
1. Zählt meine Firmierung seit dem März 2000 unter dem Namen "siteblick medienwerkstatt" gar nicht?
2. Muß ich die domain auf diese Firma übertragen?
3. Muß ich die Kosten der gegnerischen Anwälte (incl. Patentanwalt), die im Zusammenhang mit der Abmahnung und einer strafbewährten Unterlassungserklärung entstanden, tragen?
Vielen Dank für Informationen und Antworten.
MfG
ich habe im Dezember 1999 die domain "siteblick.de" registriert und arbeite seit März 2000 im Bereich webdesign und internetmarketing.
In den ersten eineinhalb Jahren nutzte ich die domain vor allem für online-tests von Kundenprojekten. Auf den ersten Blick war also nicht ersichtlich, daß der Name "siteblick.de" die oben genannte Dienstleistung anbot. Den eigenen Internetauftritt konnte ich aus Zeitmangel erst im Juli 2001 online schalten.
Jetzt meldete sich im Januar 2002 eine Rechtsanwaltskanzlei, die mir die Verletzung von Markenrechten vorwirft, da sich eine andere Firma im November 2001 die Marke "siteblick" sichern ließ (dies hatte ich leider im Vorfeld versäumt). Unter anderem werde ich nun aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, die domain zu übertragen und der gegnerischen Partei die entstandenen Kosten zu erstatten.
Meine Fragen:
1. Zählt meine Firmierung seit dem März 2000 unter dem Namen "siteblick medienwerkstatt" gar nicht?
2. Muß ich die domain auf diese Firma übertragen?
3. Muß ich die Kosten der gegnerischen Anwälte (incl. Patentanwalt), die im Zusammenhang mit der Abmahnung und einer strafbewährten Unterlassungserklärung entstanden, tragen?
Vielen Dank für Informationen und Antworten.
MfG