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Domainsteuerrecht

DEX

New member
Registriert
09. Sep. 2009
Beiträge
137
Da steuerliche Fragen bisher im Forum verstreut waren, möchte ich hiermit einen eigenen Thread anlegen, um das Thema an einer Stelle zu konzentrieren. Wenn die Mods anderer Meinung sind, bitte Thread einfach verschieben.

Anfangen möchte ich mit den "Amateuren" unter der Domainern. Sie sind bei ihren seltenen Domaingeschäften höchstens von der Einkommensteuer auf Spekulationsgewinne betroffen. Hierbei hat sich zum 1.1.2009 eine wesentliche Gesetzesänderung ergeben, auf welche ich in meinem Blogbeitrag zu privaten Veräußerungsgeschäften hinweise.

Diskussionsbeiträge dazu sind auch hier im Forum gerne gesehen.

Schöne Grüße

Reinhold
 
Da steuerliche Fragen bisher im Forum verstreut waren, möchte ich hiermit einen eigenen Thread anlegen, um das Thema an einer Stelle zu konzentrieren.

Tolle Idee.
Allerdings gehört der Verweis auf den eigenen Blog lediglich in die Bandenwerbung (so wie andere Beiträge auch).
Mehr als Werbung ist dieser Thread ja bisher nicht.

Ein Mehrwert für die User ist hier dagegen gerne gesehen.

Grüße
 
Finde ich auch.
Allerdings gehört der Verweis auf den eigenen Blog lediglich in die Bandenwerbung (so wie andere Beiträge auch).
Mit Sicherheit.
Ein Mehrwert für die User ist hier dagegen gerne gesehen.
So ist es. Allerdings bezeichne ich keinen bewiesen Community foerdernden "Angemeldeten" als "User", sondern eher als Mitbuerger. :)

Gruss

John
Porzellan*com
 
Habe mir den Block eben mal durchgelesen und frage mich nun, ob ich es richtig verstanden habe und man im Umkehrschluss... jetzt (private) Veräußerungsgeschäfte komplett steuerfrei tätigen kann wenn:

a) zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als 10 Jahr liegen
b) zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als ein Jahr liegt und in diesem Jahr keine Einkünfte erzielt wurden.

Vielen Dank
Gruß
sizzle
 
Hallo Sizzle,

genauso ist es.
Die Verschlechterung der Rechtslage besteht also darin, dass vorher private Domainveräußerungen grundsätzlich nach einem Jahr steuerfrei waren, während dies jetzt nur mehr der Fall ist, wenn keine Einkünfte mit der Domain erzielt worden sind.

Aber nicht vergessen, dass diese Regelung nur für Privatleute, nicht für gewerblich tätige Domainer gilt!

Schöne Grüße

Reinhold
 
Vielen Dank,
dann bin ich ja froh, daß ich Sedo bisher gemieden habe.
Kürzlich rief ich sogar bei Sedo an und habe gefragt, wie ich denn Domains bei denen parken kann, ohne dabei Geld zu verdienen. Mir wurde mitgeteilt, daß es sich doch meist nur um Pfennigbeträge handelt und erst ab (ich glaube) 20,- €/mtl ausgezahlt wird.

Hoffentlich liest man hier mit und informiert künftig die Kunden entsprechend, nämlich...daß auch Pfennigbeträge steuerlich "schädlich" sein können.

Nochmals Danke
Gruß
sizzle
 
Hallo sizzle,

das ist doch kein Sedo-Problem, sondern fängt schon an wenn Du einen Werbebanner auf deiner schönen privaten Seite einblendest oder Adsense verwendest, das dient doch auch den Einnahmen?
Also solltest Du Dir ab dem Punkt auch Gedanken über die steuerrechtliche Seite machen, keine Ahnung warum Sedo jetzt nochmal darauf hinweisen sollte.
Da stehen wir mal wieder vor der schon bemühten Ampel, die auch nicht neben "grün" ein Schild stehen hat, daß man jetzt über die Straße gehen oder fahren darf.

Gruß
Marc

PS: Ich hoffe, daß die Aussage mit den "Pfennigbeträge" des Kollegen oder der Kollegin erst kam, nachdem in deinen Account geschaut wurde. ;-)
 
Wie gesagt, ich habe bis heute keine Domains bei Sedo eingestellt.
Habe aber kürzlich telefonisch angefragt, wie es mir denn möglich ist die Sedo-Plattform in Zukunft zu nutzen, ohne dabei Geld zu verdienen. (per klicks)
 
Hi sizzle,

Du kannst deine Domains bei uns (oder auch jeder anderen Domainbörse) zum Verkauf eintragen. Wenn Du deine Domains danach nicht auf die Börse weiterleitest, nimmst Du natürlich nicht am Parking teil und generierst keine Parkingeinnahmen. Sollte eine Domain über unsere Börse verkauft werden, mußt Du Dich natürlich so langsam mit den steuerlichen Aspekten auseinander setzen. Dieses mußt Du aber auch tun wenn Du deine Domains außerhalb von Domainbörsen verkaufst.

Gruß
Marc
 
Also, dann bin ich wieder am Anfang meines Verständnisses und der Beitrag von DEX (7.08 Uhr) scheint nun für mich auch nicht mehr schlüssig.

Oder gilt man ab dem Moment eben nicht mehr als "Privat", sobald man Domains auf Sedo oder einer anderen Verkaufsplattform zum Verkauf anbiete?

Wo hängts jetzt bei mir, bitte?

Gruß
Danke
sizzle
 
Hallo sizzle,

ob privat oder nicht hat nichts mit der Eintragung in Domainbörsen zu tun, sondern ob Du:
wirtschaftlich tätig wirst und z.B. Domains auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung verkaufst.

Dieses ist die Definition von Gewerbe, die Du bei Wikipedia finden kannst:
Gewerbe ? Wikipedia

Ich hoffe, mich erschlagen jetzt nicht die Steuerfachleute.

Gruß
Marc
 
meine Frage war unrsrünglich,

ob ich es richtig verstanden habe und man im Umkehrschluss... jetzt (private) Veräußerungsgeschäfte komplett steuerfrei tätigen kann wenn:

a) zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als 10 Jahr liegen
b) zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als ein Jahr liegt und in diesem Jahr keine Einkünfte erzielt wurden.

Darauf bekam ich von einem Steuerprofi folgende Antwort,

 
Ob privat oder nicht, hängt natürlich nicht alleine vom Domain-Parking ab, aber eine Indiz, das für eine gewerbliche Betätigung spricht, ist es allemal.

Die Frage war aber, ob durch Domain-Parking-Einnahmen die Spekulationsfrist von einem auf zehn Jahre verlängert wird. Und dies ist schlicht und einfach eine Tatsache.

Schöne Grüße

Reinhold

Hallo sizzle,

ob privat oder nicht hat nichts mit der Eintragung in Domainbörsen zu tun, sondern ob Du:
wirtschaftlich tätig wirst und z.B. Domains auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung verkaufst.

Dieses ist die Definition von Gewerbe, die Du bei Wikipedia finden kannst:
Gewerbe ? Wikipedia

Ich hoffe, mich erschlagen jetzt nicht die Steuerfachleute.

Gruß
Marc
 
Umsatzsteuervoranmeldung und Adsense - Frage

Hallo zusammen,

die Forum - Suche hat mir kein Ergebis gebracht.

Muss ich die Adsense Einnahmen in meiner Umsatzsteuervoranmeldung berücksichtigen?
Die Google Zahlungen erfolgen ja so, dass ich keine Umsatzsteuer abführen muss.
Muss ich die monatlichen Zahlungen dann trotzdem in der Voranmeldung angeben? Wenn ja, unter welcher Position?

Freue mich über eine kurze Antwort.

Gruß
Lippek
 
Kenne mich jetzt zwar nicht mit den Adsense-Gutschriften aus, aber es handelt sich ja um eine Einahme, sprich also um Umsatz. Und Umsatz ist natürlich in der Umsatzsteuererklärung aufzuführen. (Auch dann wenn dieser möglicherweise Umsatzsteuerfrei ist.)
Mit dem wo und wie einzutragen, kann ich allerdings jetzt spontan nicht helfen, da ich meine Erklärungen von einem Steuerbüro erledigen lasse.
 
Offenbar bist Du vorsteuerabzugsberechtigt / umsatzsteuerpflichtig.

Du musst halt jede eingenommene und ausgegebene MwSt. angeben - ist doch logisch.

Wenn Du Einnahmen oder Ausgaben hast, die keine MwSt. beinhalten, kannst Du diese auch nicht angeben.

In der G&V-Rechnung tauchen die Buchungen natürlich trotzdem auf.
 
In der Umsatzsteuer Voranmeldung sind doch auch Felder für Umsatzsteuerfreie Einnahmen/Ausgaben. Dort gehören soche Einnahmen rein (Zeile 45). Wenn Du sie aber gar nicht aufführst sollte es auch nicht so schlimm sein, hauptsache sie tauchen nachher in der Jahresanmeldung auf.
 
Hallo lippek,

bei Adsense-Einnahmen handelt es sich um eine Vergütung für Leistungen, deren Leistungsort sich gemäß § 3a Abs. 4 Nr. 14 UStG dort befindet, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt. Dies ist im Falle von Google-Adsense Irland, nicht mehr die USA, wie noch in dem Link von sniper angegeben.
Auch wenn man - wie einige Autoren - der Auffassung zuneigt, es handle sich nicht um sonstige elektronische Leistungen, sondern um Werbeleistungen, ändert sich derzeit nichts am Ergebnis.
Ab dem 1.1.2010 wird sich allerdings eine erhebliche Änderung bei der Besteuerung von Dienstleistungen innerhalb der EU ergeben, so das EU-Ländern gänzlich anders als die USA behandelt werden.
Deine Adsense-Einnahmen sind als nicht steuerbare Umsätze unter KZ 45 (Zeile 42) der UStVA 2009 einzutragen.

Da ich für solche Frage eigens den Thread "Domainsteuerrecht" neulich eröffnet habe, würde ich einen Admin bitten, diese Frage auch dorthin zu verschieben.

Schöne Grüße

Reinhold
 

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