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Domainverkauf bei eBay

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27. Apr. 2007
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Ich würde gerne eine Domain bei eBay verkaufen. Da ich allerdings inzwischen ein Gewerbe angemeldet habe, werde ich das wohl mit einem Gewerbe-Account machen müssen. Daher stellt sich mir jetzt die Frage, wie das mit dem Widerrufsrecht aussieht. Laut diesem Artikel müsste ich es ja nicht einräumen: "Widerruf beim Domainkauf" - Sedo GmbH

Aber ist das wirklich richtig? Einige Webseiten bei Google behaupten auch, dass das Übertragen eine Dienstleistung wäre. Was habt ihr da für Erfahrungen mit gemacht?
 
Du verkaufst ja bei der Domain ein Recht. Und da gibt es kein Widerrufsrecht drauf.

(Das ist mir von forsaken im bei domainers.fm im Gedächtnis geblieben, falls falsch bitte korrigieren)
 
ich habe mal ein paar domains bei ebay verkauft und mir hat dazu folgender satz weiter geholfen:

Laut §312 b Absatz 3 Nr. 6 besteht beim Kauf von Internetdomains kein Rückgabe / Widerrufsrecht. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Rückgabe- oder Widerrufsrecht ausgeschlossen ist. Jeder Kauf von Internetdomains ist somit unmittelbar bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten oder gekauften Domains. Siehe auch §1 Abs. 3 Nr. 6 FernAbsg.
 
ich habe mal ein paar domains bei ebay verkauft und mir hat dazu folgender satz weiter geholfen:

Laut §312 b Absatz 3 Nr. 6 besteht beim Kauf von Internetdomains kein Rückgabe / Widerrufsrecht. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Rückgabe- oder Widerrufsrecht ausgeschlossen ist. Jeder Kauf von Internetdomains ist somit unmittelbar bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten oder gekauften Domains. Siehe auch §1 Abs. 3 Nr. 6 FernAbsg.
Also du berufst dich darauf, dass du mit dem Akzeptieren des KKs eine Dienstleistung auf Wunsch des Kunden vor Ablauf der 2 Wochen ausführst, wodurch das Widerrufsrecht erlischt? Davon hatte ich auch was gelesen, aber der Punkt mit dem Verkauf eines "Rechtes" erschien mir noch etwas sauberer.

Hat denn sonst niemand hier Erfahrungen mit sowas?
 

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