Welcome!

By registering with us, you'll be able to discuss, share and private message with other members of our community.

SignUp Now!

Domainverkauf: Frage

com

New member
Registriert
05. Mai 2004
Beiträge
119
Reaktionspunkte
0
Hallo!

Ich habe eine Domain verkauft. Schriftlicher Verkehr per Email. Ein Teil des Betrages wurde bereits überwiesen. Da der Domaintransfer 1 Mal scheiterte - möchte nun der Käufer von Kauf abstand nehmen und fordert den bezahlten Betrag zurück.

Wie würdet Ihr euch in dieser Situation verhalten?

Danke!

LG Jessy
 
Hallo!

Ich habe eine Domain verkauft. Schriftlicher Verkehr per Email. Ein Teil des Betrages wurde bereits überwiesen. Da der Domaintransfer 1 Mal scheiterte - möchte nun der Käufer von Kauf abstand nehmen und fordert den bezahlten Betrag zurück.

Wie würdet Ihr euch in dieser Situation verhalten?

Danke!

LG Jessy

late ack machen. Dann hat er die Domain! :Whistle:
 
Hallo kiki'!
Er meint: Selbst wenn er jetzt noch die Domain bekommt - wird er die Domain wieder an uns zurück geben...
LG Jessy
 
Wenn er die Domain erst ein mal hat, soll er mal zusehen, wie er sie Dir wiedergibt. Da wird er ein Problem mit haben! :BigGrin:
 
wenn er sie gekauft und angezahlt und du alle erforderlichen dinge zur umschreibung getan hast, hat er sie rechtsverbindlich gekauft!! das ist doch kein haustürgeschäft mit 14 tägigem umtauschrecht!!
ich hatte auch mal so einen "vogel" der es trotz aller anstrengungen nicht geschaft hatte ne .biz domain noch 1&1 rüber zuholen. ich habe mir da echt mühe gegeben, aber am ende ist das nicht mehr in meinem verantwortungsbereich.
 
Hallo "hunter1212"!

Danke für deinen Beitrag hier zu diesem Thema! Seltsamer Weise geht es in diesem Speziellen Fall auch um einen Transfer von X nach 2&2...

Werd mal sehen was ich da am besten mache...

LG Jessy
 
Dein Kaeufer muss Dir erst eine angemessene Frist setzen.
Wenn die verstreicht, kann er auf Wandlung bestehen.

Also: Wenn Du bereits eine Frist hattest und die verpennt hast, siehts schlecht aus. Ansonsten gut. Allerdings wirst Du dann vielleicht eine Zeit brauchen, bis Du die Restzahlung siehst.

Andi

PS: Um dem ganzen Transfer-Trallala aus dem Weg zu gehen solltest Du bei deinem naechsten Verkauf erst eine Inhaberuebertragung machen und dann dem Kunden die Uebertragung ueberlassen.
 
Hallo Andi50!

Die Inhaber-Übertragung ist bereits von Anfang an gemacht worden...Die Domain lautet deshalb von Anfang an auf seine Daten...(bis auf die Emailadresse)...
Was nun?

LG Jessy
 
Wenn Du keine Frist erhalten hast die schon verstrichen ist,
und wenn kein Lateack mehr geht,
dann uebeleg Dir, die Domain ans Denic abzugeben (= Transit-Zustand, nicht löschen!).

Der Kunde ist schon Inhaber der Domain also hat er nach meinem Verstaendnis die Domain zu zahlen.
Was er mit der Domain nach dem Denic-Brief macht, ist ihm ueberlassen.

Fuer die Zukunft wuerde ich die Vertraege so gestalten, dass es keine Probleme gibt:

--> Anzahlung
--> Verkaeufer verpflichtet sich, die Inhaberuebertragung zu machen
--> Kaeufer verpflichtet sich, einen KK zu stellen.
--> falls Kaeufer es versaeumt einen KK zu stellen, oder diesem durch fehlende Unterlagen des Verkaeufers vom Provider nicht zugestimmt wird, wird die Domain ans DENIC abgegeben, damit dem Verkaeufer keine weiteren Registrierungskosten entstehen.
--> Restzahlung

Andreas

PS: Das bezieht sich natuerlich alles auf eine DE-Domain.
Langsam glaube ich aber Du hast keine DE-Domain sondern eine CNOI-Domain verkauft. Hier musst Du natuerlich bei Inhaberupdate die EMail-Adresse aendern, sonst kann der Kaeufer keinem Transferantrag zustimmen.
 
Zurück
Oben