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Domainverkauf ins Ausland - Mwst.?

DomJay

New member
Registriert
09. Mai 2009
Beiträge
4
Hallo zusammen,
ich stehe derzeit kurz vor dem Verkauf einer .at-Domain. Kaufinteressent ist eine NPO aus Österreich. Da ich bislang nur im Inland verkauft habe benötige ich Eure Hilfe wie so ein Verkauf steurlich zu behandeln ist. Weise ich auf der Rechnung ganz normal 19% Mwst. aus und führe die an mein Finanzamt ab? Und wie gebe ich das dann bei meiner Umsatzsteuervoranmeldung an?
Zur Info: Besitze ein Gewerbe und habe auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet.
Danke im Voraus...
 
Bei Verkauf an Unternehmen im EU-Ausland kannst/musst Du auf den Ausweis von Umsatzsteuer verzichten sofern Du über eine UST-ID verfügst. Du gibst die Steuer dann weder auf der Rechnung noch auf Deiner Anmeldung beim Finanzamt an, das ist alles Sache des Käufers. Und sofern dieser die Domain für sein Geschäft kauft kann er die von ihm zu zahlende Steuer auf seiner Anmeldung auch gleich wieder abziehen, es zahlt also niemand. Nur der bereits genannte Hinweis auf die reverse-charge Regelung muss klar auf der Rechnung stehen. Ob der Käufer eine UST-ID hat spielt übrigens keine Rolle, dadurch wird es nur etwas einfacher nachprüfbar. Gibt der Käufer Dir falsche Daten und Du prüfst nicht bist Du allerdings wieder in der Schuld des FA und musst ggf. nachzahlen...
 
@Quaderno
Weißt Du zufällig, wie es bei einer Rechnung von D nach Hong-Kong läuft?
Gibt es da auch die reverse-charge Regelung? Oder so was wie eine USt-ID?

Gruß
Arithmos
 
USTIDs gibts nur in Europa.

In anderen Teilen der Welt fällt keine MwSt an.
 
Aber pass auf, die Gültigkeit einer ID bedeutet noch nicht, das DIESE ID auch zu DIESEM Kunden gehört.
 
Danke für die umfangreichen Antworten, damit ist vorerst alles geklärt... :top:
 
Auch wenn die Anfrage schon etwas zurückliegt, noch kurz eine Antwort dazu, da die bisherigen Äußerungen nicht zutreffend waren.

Das Reverse-Charge-Prinzip kommt bei sonstigen Leistungen nur zur Anwendung, wenn der Leistungsempfänger Unternehmer ist und seinen Sitz in der EU hat.
Da im vorliegenden Fall das erste Kriterium bei einer NPO in Österreich nicht erfüllt sein dürfte, ergibt sich eine Umsatzsteuerpflicht der Leistung in Deutschland.

Schöne Grüße

Reinhold
 
Danke Reinhold für die klärende Bemerkung, zumindest in meinem Beitrag hatte ich tatsächlich die Fragestellung etwas aus den Augen verloren. Das alles zur Umsatzsteuer geschriebene nur bei Geschäften zwischen Unternehmen gilt steht zwar im Text und in den Links, kann im konkreten Kontext aber trotzdem übersehen werden.
Ich hatte übrigens erst einen einzigen Fall, bei dem ich eine reverse-charge-Rechnung ohne Vorliegen der fremden Umsatzsteuernummer geschrieben habe. Noch wurde die nicht geprüft, aber ganz wohl ist mir dabei nicht. Obwohl in den entsprechenden Richtlinien nur von Lieferungen und sonstigen Leistungen an "Unternehmen" gesprochen wird, nicht an "Unternehmen mit USt-ID".
Und wenn ich die Informationen von meinem Finanzamt hier richtig lese dann gibt es in diesem Bereich ab dem nächsten Jahr wohl europaweit einige Änderungen, namentlich eine neue monatliche oder quartalsweise Meldepflicht für alle erbrachten Dienstleistungen mit Umsatzsteuerpflicht und einer zahlenden Partei im EU-Ausland. Und hierfür braucht man dann auf jeden Fall die Umsatzsteuer-ID des Rechnungsempfängers. Keine Ahnung ob das ab Januar auch in Deutschland Pflicht wird, aber hier in Irland ist das so.
russ,
Holger
 
Hallo Holger,

in Deutschland ist bisher das Vorliegen der USt-Identnummer nicht formale Voraussetzung für die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens. Im Zweifel muss man aber die Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers nachweisen können.
In Österreich hingegen wird schon jetzt verlangt, dass die USt-Identnummer des ausländischen Unternehmers auf der Rechnung angegeben wird.

Das ganze System der Leistungen innerhalb der EU wird auch in Deutschland und Österreich zum 1.1.2010 umgestellt. Ich werde dies auf meiner Webseite zur Domainbesteuerung ausführlicher darstellen, da es den Rahmen eines Forums m.E. sprengt. Ohne vorgreifen zu wollen, wird sich durch die zukünfte Abgabe einer Zusammenfassenden Meldung die formale Belastung und der Buchhaltungsaufwand für Domainer erheblich erhöhen.

Schöne Grüße

Reinhold
 
Hallo Holger,

in Deutschland ist bisher das Vorliegen der USt-Identnummer nicht formale Voraussetzung für die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens. Im Zweifel muss man aber die Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers nachweisen können.

Hallo Reinhold,
dazu habe ich gleich mal noch eine Frage (die irgendwie auch zum Thema passt, darum bleibe ich mal hier im Thread):

Ich (umsatzsteuerpflichtig in Irland) verkaufe hypothetisch eine Domain via Sedo nach Deutschland. Im Kaufvertrag bei Sedo steht lediglich der Name des Käufers und seine private Anschrift ohne Hinweis auf ein Unternehmen und er ist dort auch als nicht umsatzsteuerpflichtig geführt.
Der Transferauftrag kommt jedoch von einer gleichnamigen GmbH und Co. KG, bei der der Käufer als Geschäftsführer agiert. Das Unternehmen ist umsatzsteuerpflichtig und verfügt auch über USt-ID.

Meine Frage: Kann der Käufer trotz seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der in seinem Namen firmierenden GmbH und Co. KG als Privatperson Leistungen einkaufen, die anschliessend von seinem Unternehmen verwertet werden? Oder gilt die Unternehmereigenschaft auch dann, wenn er mit seiner Privatadresse auftritt? In dem einen Fall wäre nämlich ich für die Rechnung die Umsatzsteuer schuldig, im anderen er. Mir ist klar, das Details der Regelung in Irland anders sein können, aber wie würde so ein Fall in Deutschland gehandhabt?
Danke im Voraus,
Holger
 
Hallo Holger,

Du hast offensichtlich einen Vertrag mit einer natürlichen Person in Deutschland, die sich selbst nicht als Unternehmer identifiziert. Dem Transfer an die GmbH und Co KG müsstest Du also garnicht zustimmen.
Natürlich willst Du nicht so kleinlich sein und bietest an, die GmbH & Co KG als Vertragspartner zu akzeptieren und an diese die Rechnung zu stellen (ohne irische USt). Wenn es sich um einen größeren Betrag handelt, müsste auch der SEDO-Vertrag - im gegenseitigen Einvernehmen - geändert werden.

Um das Ganze dem Leistungsempfänger noch schmackhafer zu machen, könntest Du darauf hinweisen, dass Du auf der Rechnung an die natürliche Person - für ihn verlorenen - irische MWSt ausweisen müsstest.

Schöne Grüße

Reinhold


Hallo Reinhold,
dazu habe ich gleich mal noch eine Frage (die irgendwie auch zum Thema passt, darum bleibe ich mal hier im Thread):

Ich (umsatzsteuerpflichtig in Irland) verkaufe hypothetisch eine Domain via Sedo nach Deutschland. Im Kaufvertrag bei Sedo steht lediglich der Name des Käufers und seine private Anschrift ohne Hinweis auf ein Unternehmen und er ist dort auch als nicht umsatzsteuerpflichtig geführt.
Der Transferauftrag kommt jedoch von einer gleichnamigen GmbH und Co. KG, bei der der Käufer als Geschäftsführer agiert. Das Unternehmen ist umsatzsteuerpflichtig und verfügt auch über USt-ID.

Meine Frage: Kann der Käufer trotz seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der in seinem Namen firmierenden GmbH und Co. KG als Privatperson Leistungen einkaufen, die anschliessend von seinem Unternehmen verwertet werden? Oder gilt die Unternehmereigenschaft auch dann, wenn er mit seiner Privatadresse auftritt? In dem einen Fall wäre nämlich ich für die Rechnung die Umsatzsteuer schuldig, im anderen er. Mir ist klar, das Details der Regelung in Irland anders sein können, aber wie würde so ein Fall in Deutschland gehandhabt?
Danke im Voraus,
Holger
 
Danke für die schnelle und beruhigende Antwort, so ähnlich hatte ich mir den Ablauf mit der Rechnung auch vorgestellt. Da der Transfer ja nachweislich an die GmbH und Co. KG vollzogen würde könnte auch die Rechnungstellung auf das entsprechende Unternehmen sicher glaubhaft begründet werden. Im Zweifel interessiert sich das FA wohl eh vorrangig für die vorgeschriebenen Daten auf der Rechnung und nicht für die Sedo-Verträge. Für den Käufer macht es finanziell tatsächlich auch keinen Unterschied, da der Kaufpreis ohnehin bezahlt ist und auch bei reverse charge und Nutzung der Domain durch das Unternehmen real keine USt-Zahlung anfällt.
So werde ich das also machen :)

Gruss,
Holger
 
@holger
ich hatte 2 mal solche fälle.

käufer ohne UID (Privatperson aus Ungarn). dann wird verlangt über sedo rechnung an Gmbh in Ungarn. Nach lange hin und her, war die UID da, bei sedo wurde leider nichts geändert. Ich wollte keine Rechnung an gmbh in Ungarn stellen die nachweislich eine UID auf Ihre seite führt, mit den 20% UST in AT.
Laut meinem Steuerberater sollte es passen, da wie gesagt der Käufer selbst eine Rechnung als gmbh verlangt hat. Ist aber kein gutes Gefühl zu sehen das laut sedo vertrag die Summe inkl. 20% UST ist.
beim zweiten Fall, wollte der Käufer Rechnung als Privatperson obwohl transfer und neuer Inhaber Firma ist. Er wollte nicht seine UID geben, und so habe ich 20% an der Finanzamt geführt. :(
 
Guten Abend,

sorry für das Ausgraben dieses Threads, aber ich stehe gerade genau vor dieser Frage. Bei mir bedeutet das konkret den Verkauf einer Domain von Deutschland in die USA.

Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich in diesem Fall auf einer Rechnung keine MwSt. ausweisen müsste? Müsste ich in dem Fall noch irgendwelche erklärenden Zusätze hinzufügen?

Und noch eine ganz unbedarfte Frage:
Wenn ich Zahlungen über Paypal für digitale Güter erhalte (Domains, Websites), die ich in einem shopähnlichen System (Paypal Einkaufskorb) auf meiner Webseite anbiete, weiß ich ja eigentlich nicht viel mehr über den Käufer als seine Paypal Email Adresse. Wie kann ich denn da eine korrekte Rechnung schreiben?
 

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