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Domainverkauf ...Rechnung wird nicht bezahlt.

schning

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02. März 2007
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Hallo ,

so etwas ähnliches hatten wir bestimmt schon mal.

Doch mal zu meinem Fall.

Ich akquiriere Domainkäufer per Telefon , schreibe dem Interessente im Bezug darauf ein Angebot per Mail (mit seinem Einverständniss)
Darauf ruft mich der Interessent an und teilt mit er möchte die Domain zu vorgeschlagenem Preis kaufen.

Darauf schreibe ich dem Käufer eine Email mit Rechung und weiterem vorgehen.(Es wurde kein Kaufvertrag gemacht und es kam auch keine schriftliche zusage per Mail nur die per Telefon. Seit Rechungsstellung sind ca. 5-6 Wochen vergangen)

Nach dem kein Zahlungseingang erfolgte erinnerte ich den Kunden per mail und wieder keine Rückmeldung.
Dann noch eine Erinnerung per mail zur Zahlungsaufforderung und wieder keine Rückmeldung.
Darauf noch ein Telefonat mit der nochmaligen bestätigung des Interesses und dem Hinweis der sofortigen Zahlung.
Doch nichts ist passier.

Nun meine Frage, ich muss die Domain nicht verkaufen.
Am liebsten möchte ich einfach nur mein Angebot zurückziehen ist das noch möglich ? Wenn ja was haltet Ihr hier für den besten weg ?

Mfg schning
 
Zuletzt bearbeitet:
Das würde mich auch interessieren ich habe auch einige Kandidaten
wure per mail ausgemacht,habe die Rechnung geschickt und nichts passiert
so wie bei dir stellen sich einfach tot....
 
so würde ich vorgehen

Schreib der möglichen Kunden nochmals höflich an, setze ihm eine Frist... reagiert er nicht, entbindest du dich selbst von deinem angebot, das ja freibleibend war?

Entweder er zahlt nun,.... thema erledigt, oder...

er zahlt weiterhin nicht..... suchst du neuen Käufer...

Wenn ein Kunde so reagiert, kann er a, entweder nicht zahlen, b, Interesse verloren...


So würde ich handeln, war keine Rechtsberatung...
 
Schreib der möglichen Kunden nochmals höflich an, setze ihm eine Frist... reagiert er nicht, entbindest du dich selbst von deinem angebot, das ja freibleibend war?

Entweder er zahlt nun,.... thema erledigt, oder...

er zahlt weiterhin nicht..... suchst du neuen Käufer...

Wenn ein Kunde so reagiert, kann er a, entweder nicht zahlen, b, Interesse verloren...


So würde ich handeln, war keine Rechtsberatung...

Ebenso keine Rechtsberatung ... musst aber schaun wie deine Rechnungen formuliert sind?!?

Zahlungsfrist auf der Rechnung gestellt?
Gibts einen Vermerk Domain bleibt im Besitz bis zur Bezahlung der Kaufsumme etc.?

Wie gesagt keine Rechtsberatung das würde ich mich aber mal fragen. Wenn beides oben ist würd ich noch ne Frist setzen mit der Info, dass dann das Angebot nichtig ist da Rechnung nicht bezahlt und Zahlungsfrist verstrichen ist.

Wenn das nicht drauf steht wärs glaub ich schwieriger ..
 
hallo carsten

naja, es gab ja ein angebot und eine annahme, somit dürfte hier ein vertrag zustande gekommen sein.
meiner meinung nach muesstest du das normale mahnverfahren inkl. den gesetzl. fristen einhalten, bei nichterfüllung der käuferpflicht, also der zahlung, kannst du unter einhaltung der frist ggfls. vom vertrag zurücktreten. hier sind fristen und formen einzuhalten, eventuell mag dir christian das fundiert via pn beantworten, ansonsten entweder selbst nachlesen oder ra deines vertrauens fragen. ich glaube aber, dass man sich die formen und fristen auch ergockeln könnte. das ganze wäre nicht von nöten wenn du zb im angebot oder dann in der rechnung/bestätigung (annahme) entsprechende zahlungs- und lieferbedingungen aufführst, soweit diese rechtswirksam sind.

gruesse oppo
 
Huhu ,

vielen Dank für die Antworten.
Leider habe ich keine Zahlungsfristen oder Domaineinberhaltungsklauseln in meiner Rechnung aufgeführt.
Und ja es gab zumindest eine "mündliche Annahme" per Telefon bzw eher eine "Interessensbekundung" des Käufers .

Da der Kunde gar nicht auf mails antowortet.....
Im Moment ärgert mich nur das, ich nun wahrscheinlich den "grossen" Weg mit "mahnverfahren inkl. den gesetzl. fristen" gehen muss und nicht einfach sagen kann nicht bezahlt gleich Domainangebot vorbei....

Naja ma lernt aus seinen Fehlern.

Mfg schning

p.s. eventuell weiss jemand noch wie lange der Kunde anspruch auf die Domain hat
 
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passend zum Thema

hat jemand einen einigermassen rechtssicheren Vertrag, den wir alle später benutzen könnten?
 
Zuletzt bearbeitet:
Gehen diesen Weg: mahnungen.de - im Erfolgsfall kostet es nichts, bei Misserfolg kostet es nur 15,- Euro. Und zu Weihnachten gibts sogar noch einen Kalender :listen:

wettermann, deine eifrigkeit in allen ehren, aber lies doch vor dem schreiben mal durch was der te eigentlich will, ....

schning schrieb:
Am liebsten möchte ich einfach nur mein Angebot zurückziehen ist das noch möglich ?
 
Durch die telefonische Annahme ist ein Vertrag zustande gekommen. Insoweit stimme ich oppo unbeschränkt zu.

Habe ich das richtig verstanden, dass bei einem erneuten Telefonat die Angebotsannahme nochmals bestätigt wurde seitens des Interessenten? Hast du die Person am Telefon verifizieren können? Hast du ihn mal gefragt, ob er die Rechnung bekommen hat bzw. warum er die Rechnung nicht zahlt? Biete ihm doch das beidseitige Zurückziehen von Angebot und Annahme an. Das solltet ihr dann aber wirklich schriftlich festhalten, formlos per E-Mail sollte allerdings ausreichend sein.

qualitaet, wir nutzen einen anwaltlich geprüften Vertrag. Öfter haben wir schon den fertigen Vetrag von NICIT (Link) zu Gesicht bekommen. In Inhalt stimmt der NICIT-Vertrag und meiner überein, sodass ich ihn auch als rechtssicher einstufe.
 
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