Hallo und guten Abend,
habe mich die Tage mit der rechtlichen Konstellation bei Domainverkäufen über Ebay beschäftigt. Ich frage mich, ob es für einen gewerblichen Domainverkäufer möglich ist das Widerrufsrecht durch den 312d III BGB auszuschließen.
Hat jemand Erfahrung mit diesem § gemacht? Wie sieht da die Rechtslage aus?
Beste Grüße,
Martin
habe mich die Tage mit der rechtlichen Konstellation bei Domainverkäufen über Ebay beschäftigt. Ich frage mich, ob es für einen gewerblichen Domainverkäufer möglich ist das Widerrufsrecht durch den 312d III BGB auszuschließen.
Hat jemand Erfahrung mit diesem § gemacht? Wie sieht da die Rechtslage aus?
Beste Grüße,
Martin