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Domainvermarktung und Verkauf im Kundenauftrag

domint

New member
Registriert
29. Jan. 2018
Beiträge
60
Hallo,

aktuell habe ich den Fall der Vermarktung einer Domain im Kundenauftrag (ein guter Freund).
Der Kunde steht im Whois und wir haben mündlich vereinbart, dass ich die Domain vermarkten und verkaufen darf. Falls es zu einem Verkauf kommen sollte, überweise ich ihm dann den Erlös abzüglich einer Provision.

Muss ich hierbei einem potentiellen Käufer deutlich machen, dass der Verkauf im Kundenauftrag geschieht?

Ist vielleicht besser, wenn bei einem Transfer dann die Whois Daten nicht mit den Daten meines Geschäfts übereinstimmen und der Kunde "misstrauisch" wird und vielleicht einen Nachweis sehen möchte, dass ich auch das Recht zum Verkauf einer bestimmten Domain habe oder reicht hierbei die Verfügbarkeit über den AUTH-Code als Nachweis aus?

Gibt es Vorlagen für einen Domain-Vermarktungsvertrag oder reichen da ein paar Sätze wie z.B.:

Der Inhaber der Domain xyz

- Name, Adresse usw - (Auftraggeber)

und

- meine Daten - (Auftragnehmer)

vereinbaren folgendes übereinstimmend:

Auftragnehmer darf die Domain xyz des Auftraggebers vermarkten und verkaufen.
Sollte es zu einem erfolgreichen Verkauf kommen verpflichtet sich der Auftraggeber den Auth-Code innerhalb von x Tagen an den Auftragnehmer zu übermitteln. Nach dem Domain-Transfer, d.h. wenn der Käufer die Domain erfolgreich zu seinem Domain-Registrar übertragen hat und seine Whois Daten vermerkt sind, und dem Geldeingang des Käufers auf dem Konto des Auftragnehmers, überweist dieser den Verkaufserlös abzüglich einer Provision von x % innerhalb von x Tagen auf das Konto des Auftraggebers.

Ort, Datum, Unterschrift - Auftraggeber -
Ort, Datum, Unterschrift - Auftragnehmer -

Ok, das ist jetzt wahrscheinlich juristisch nicht wasserdicht :laugh:

Danke für eure Tipps.


Viele Grüße
Phil
 
Also, wenn ihr befreundet seid, sollte Vertrauen das Maß der Dinge sein.

So ein kurzer Domain-Vermarktungsvertrag kann aber nicht schaden. Aus meiner Sicht ist es nicht wichtig, dass man da alle Details klärt, es ist vielmehr die Absicht die erklärt wird. Mit etwaigen Bedingungen, wenn es denn welche gibt.

Dein Domain-Vermarktungsvertrag hört sich doch ausreichend und gut an. Einfach machen!
 

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