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DPMA-FEHLER  was nun?

Dieckmann

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19. Mai 2001
Beiträge
132
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Hi,
eine Wortmarke (NICHT Wort/Bildmarke) wurde auf zwei generische Begriffe mit Bindestrich eingetragen, wie "dirty-test" was nun?
(der Patentanwalt konnte es kaum glauben!)
Kann jeder meine Marke anfechten? Sollte man die Verjährung von 10 Jahren abwarten, dass man den Wortemarkeneintrag nicht rückgängigmachen kann?

Gruss

Michael Dieckmann
 
Re: DPMA-FEHLER  was nun?

Wenn es tatsächlich ein Fehler des DPamtes war, wo liegt dann das Problem?

Soll doch das DPamt einfach richtig eintragen. Oder hat dein RA einen falschen Antrag abgegeben? hast Du die originale Anmeldung als Kopie erhalten?
 
Re: DPMA-FEHLER  was nun?

Hallo Michael,

na'wieder zurück?

Hoffe dein Auslandsaufenthalt hat nicht nur zur Auffrischung deiner Surfkenntnisse beigetragen.

Du schreibst in deinem Beitrag :"eine Wortmarke"...,und dann "meine Wortmarke".

Erstens kann ich mir bei Dir nicht vorstellen,daß Du versuchst anfechtbare Marken anzumelden(höchstens aus Bock um zu sehen was geht und passiert).

Zweitens ist Dein Beispiel eine Kombination deutsch/englisch,englisch/englisch? ...,mmh keine Ahnung.

Es wäre auch wichtig die Klassen zu wissen,....(Warenbezeichnung für Taucherflossen?)

Die Marke ist nur im Zusammenhang zu sehen,wenn umgangssprachlich nicht gebräuchlich kein Problem.

Egal was.

Beispiel : wet-Hose,sagt keine Sau =Wortmarke.

Dann schreibst Du noch was von abwarten,was denn ?

Das Publizieren oder was?

Hau'rein Magnum,Gruß Torsten(Öddel)
 
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