Dieckmann
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- 19. Mai 2001
- Beiträge
- 132
Hi,
eine Wortmarke (NICHT Wort/Bildmarke) wurde auf zwei generische Begriffe mit Bindestrich eingetragen, wie "dirty-test" was nun?
(der Patentanwalt konnte es kaum glauben!)
Kann jeder meine Marke anfechten? Sollte man die Verjährung von 10 Jahren abwarten, dass man den Wortemarkeneintrag nicht rückgängigmachen kann?
Gruss
Michael Dieckmann
eine Wortmarke (NICHT Wort/Bildmarke) wurde auf zwei generische Begriffe mit Bindestrich eingetragen, wie "dirty-test" was nun?
(der Patentanwalt konnte es kaum glauben!)
Kann jeder meine Marke anfechten? Sollte man die Verjährung von 10 Jahren abwarten, dass man den Wortemarkeneintrag nicht rückgängigmachen kann?
Gruss
Michael Dieckmann