Hallo,
beim Dpma kann man sich ja beglaubigte Registerauszüge für Marken anfertigen lassen.
(http://www.deutsches-patent-und-markenamt.de/docs/service/formulare/marke/w7027_jena.pdf)
Wozu sollte man die jedoch benötigen?
Stehen da teilweise aktuellere Daten als im Online-Register des Dpma drin?
Muss einer Abmahnung aufgrund des Markenrechts solch ein beglaubigter Auszug beiliegen?
Oder braucht man einen Registerauszug nur zum Nachweis der Inhaberschaft an einer Marke in einem Gerichtsverfahren?
Wäre schön wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.
Tschau
Desverger
beim Dpma kann man sich ja beglaubigte Registerauszüge für Marken anfertigen lassen.
(http://www.deutsches-patent-und-markenamt.de/docs/service/formulare/marke/w7027_jena.pdf)
Wozu sollte man die jedoch benötigen?
Stehen da teilweise aktuellere Daten als im Online-Register des Dpma drin?
Muss einer Abmahnung aufgrund des Markenrechts solch ein beglaubigter Auszug beiliegen?
Oder braucht man einen Registerauszug nur zum Nachweis der Inhaberschaft an einer Marke in einem Gerichtsverfahren?
Wäre schön wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.
Tschau
Desverger