Vielleicht schon mal hier gewesen, habe es aber heute neu in einer Zeitschrift entdeckt:
E-Mail haben Beweiskraft
Frankfurt/Main (dpa). E-Mail-Korrespondenz zwischen Mitarbeitern und Arbeitgebern besitzen in Gerichtsprozessen grundsätzlich Beweiskraft, urteilte das Amtsgericht Frankfurt. Bei Verhandlungen über das Ende des Arbeitsverhältnisses hatte es Unterschiede zwischen E-Mail-Korrespondenz und dem später geschlossenen Aufhebungsvertrag gegeben. (Aktenzeichen 7Ca 5380/01; Quelle: Ärzte Zeitung)
Bei der Beweiskraft von eMails gibt es ja unterschiedliche Ansichten und Urteile.
Gruß
Falke
E-Mail haben Beweiskraft
Frankfurt/Main (dpa). E-Mail-Korrespondenz zwischen Mitarbeitern und Arbeitgebern besitzen in Gerichtsprozessen grundsätzlich Beweiskraft, urteilte das Amtsgericht Frankfurt. Bei Verhandlungen über das Ende des Arbeitsverhältnisses hatte es Unterschiede zwischen E-Mail-Korrespondenz und dem später geschlossenen Aufhebungsvertrag gegeben. (Aktenzeichen 7Ca 5380/01; Quelle: Ärzte Zeitung)
Bei der Beweiskraft von eMails gibt es ja unterschiedliche Ansichten und Urteile.
Gruß
Falke