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E-Mails und ihre Beweiskraft vor Gericht

Falke

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10. Mai 2001
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Vielleicht schon mal hier gewesen, habe es aber heute neu in einer Zeitschrift entdeckt:

E-Mail haben Beweiskraft

Frankfurt/Main (dpa). E-Mail-Korrespondenz zwischen Mitarbeitern und Arbeitgebern besitzen in Gerichtsprozessen grundsätzlich Beweiskraft, urteilte das Amtsgericht Frankfurt. Bei Verhandlungen über das Ende des Arbeitsverhältnisses hatte es Unterschiede zwischen E-Mail-Korrespondenz und dem später geschlossenen Aufhebungsvertrag gegeben. (Aktenzeichen 7Ca 5380/01; Quelle: Ärzte Zeitung)


Bei der Beweiskraft von eMails gibt es ja unterschiedliche Ansichten und Urteile.

Gruß
Falke
 
e-mails sind als Augenscheinsbeweis zugelassen
 
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