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eBay Haftungsausschluss

agooddaytofly schrieb:
verkauft natürlich (meinte ich)

Ich weiß zwar nicht genau wie der Satz lautet,
aber es gibt doch soooooo viele ebay Auktionen,
die den korrekten Satz verwenden.
Wieso suchst du nicht einfach?
 
Muss man das überhaupt explizit angeben? Die in Ebay-Auktionen oft zu lesende Klausel mit dem neuen EU-Verbraucherrecht bla bla ist z.B. Schwachfug, die kann man sich sparen (darüber war mal ein Artikel in der c't).

http://www.knetfeder.de/kleinkariert/recht-eu.html

Siehe unter der Überschrift "E-U-nfug".
 
geh einfach auf einen gebrauchten elektronischen Artikel.
Da müsste dann etwas stehen, sofern Privatverkauf ( was bei den meisten gebrauchten Dingen auch zutrifft )
 
Das sieht dann z.B: so aus :

Privatverkauf von Gebrauchtware unter Ausschluß von Garantie, Gewährleistung, Umtausch und Rückgabe. Eine Rücknahme, wie Austausch, Erstattung sowie das gesamte Wiederrufsrecht verfällt mit Gebotsabgabe.


( Hab ich eben gefunden ;) )
 
Ich gebe ganz allgemein zu bedenken, dass alleine der Zusatz "Privatverkäufer" (o.ä) aus einem objektiv gewerblichen Handeln keinen Privatverkauf macht.
Ich hatte aktuell zwei Fälle in denen die Gegenseite vehement darauf beharren wollte auch bei endeutigem wiederholt gewerblichen Handeln, doch ausschließlich Privatverkäufer zu sein.

Ciao
Forsaken
 
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