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Ebay: Internet-Verkauf mit teuren Folgen

ist doch ein absoluter Witz!

Bald muss man dann wenn man auf dem Flomarkt etwas verkauft auch ein Gewerbe anmelden!


Fazit: --->Armes Deutschland!
 
Ist doch völlig verständlich, 93 Artikel in einem Monat, macht 3 Artikel pro Tag = gewerblich.
Verstehe die Aufregung nicht.

gruss
selfman
 
Baja die Diskussion gab es ja schon desöfteren. Solange es nur ein paar einzelne Domains sind macht das ja noch nichts, aber wenn man kontinuierlich jeden Monat ein odere 2 Domains verkauft dann besteht darin eine Regelmäßigkeit und dann ist das schon ein gewerbliches Handeln.

Man sollte auch bedenken dass die Finanzämter jetzt anfangen sich mit dem Thema zu beschäftigen und sie können bis zu 10 Jahre zurückforschen und das von vor 10 Jahren noch nachfordern!

MfG Andreas
 
vampsoftchef schrieb:
Baja die Diskussion gab es ja schon desöfteren. Solange es nur ein paar einzelne Domains sind macht das ja noch nichts

Hallo,

hm, ich stufe den Verkauf von Internet-Domains im privaten Rahmen weitaus schwerwiegender ein als wenn wie im vorliegenden Fall eine Mutter die Sachen ihrer Kinder verkauft.

Das Finanzamt wird i.d.R. ab der dritten verkauften Domain "gewerblich" annehmen, Mehrwertsteuer zurueckverlangen und Einkommensteuer holen.
Jedem bleibt ja ueberlassen, dem Finanzamt das Gegenteil zu beweisen, was kaum moeglich sein wird.

Warum sollte man sich sonst als Privatmann Domains holen,wenn man sie nicht verkaufen will oder irgendwie damit Profit machen moechte ? Ansonsten reicht je eine einzige Homepage in der Regel zum privaten Gebrauch aus.

Andreas
 
Andi50 schrieb:
Warum sollte man sich sonst als Privatmann Domains holen,wenn man sie nicht verkaufen will oder irgendwie damit Profit machen moechte ?

Sehe ich absolut genauso! Im Endeffekt kann es sogar ganz praktisch sein einen Gewerbeschein zu besitzen, man kann alle Kosten anrechnen lassen... und die sind im Dombiz nicht sehr gering.

MfG Andreas
 
Quaderno schrieb:
???
Gruss,
Holger

Stimmt, das "zurueck"verlangen ist nicht ganz korrekt.

Wenn man aber vorher rein netto verkauft hat, wird das FA versuchen, die MwSt von den verkauften Domains zu holen.

Andreas
 
Andi50 schrieb:
Wenn man aber vorher rein netto verkauft hat, wird das FA versuchen, die MwSt von den verkauften Domains zu holen.

Sorry, aber das ist in diesem Zusammenhang bullshit. Gewerbsmässiger Handel und das Abführen von Umsatzsteuer haben nicht zwangsläufig miteinander zu tun.
Um jetzt nicht viel formulieren zu müssen zitiere ich einfach mal relativ wahllos:

http://www.thueringen.de/de/finanzaemter/informationen/hinweise/ust/content.html#8 schrieb:
Die Umsatzsteuer wird nicht erhoben, wenn die tatsächlich erzielten Bruttoeinnahmen im vorangegangenen Jahr 17.500 Euro nicht überstiegen haben und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen werden.

Erst dann und nur dann - sprich wenn der Umsatz sich in einem deutlich fünfstelligen Bereich bewegt - wird das Finanzamt nachvollziehbarerweise auf die Idee kommen dass auf die erzielten Einnahmen noch die Umsatzsteuer abzuführen ist. Habe ich diese nicht eingepreist, vom Käufer erhoben und (so wie es nun mal vorgesehen ist) direkt an das Finanzamt weitergeleitet werde ich völlig zurecht aus eigener Tasche nachzahlen müssen. Das wird aber auf einen solchen Fall wie im obigen Beispiel niemals zutreffen und auch mit dem Verticken von Domains bei Ebay muss man diese Grenze erstmal erreichen. Dass die Einnahmen gewerblichen, also mit Gewinnerzielungsabsicht erfolgten Handels unabhängig davon und ob mit ohne Gewerbeschein erzielt in jedem Fall einkommensteuerpflichtig sind steht allerdings ausser Frage. Hier ging es aber um etwas ganz anderes, nämlich um ein fehlendes Widerrufsrecht. Das interessiert das Finanzamt soweit ich das einschätzen kann eher weniger bis gar nicht...
Gruss,
Holger

P.S. Sonderfall: Wenn ich fälschlicherweise Rechnungen mit USt. ausstelle obwohl ich dazu nicht verpflichtet/berechtigt bin muss ich die eingenommene Steuer natürlich trotzdem abführen, da der Leistungsempfänger sie ja seinerseits auch als gezahlt geltend machen wird. Sowas passiert in der Praxis aber wohl nur Leuten die sich vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit nicht wirklich mit der Materie auseinandergesetzt haben...
 
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