Genau das hat auch mich stutzig gemacht...
Ich kenne mich mit US-Corporations nicht aus und würde -für Geschäftstätigkeiten ausschließlich oder vorwiegend außerhalb der USA- auch niemals eine gründen oder kaufen. Ebenso lasse ich tunlichst die Finger von der britischen (Pvt.) Ltd. als Rechtsform.
Bei diesen ganzen Limiteds mit einem, hundert oder tausend GBP Stammkapital sage ich mir immer: Wenn's für die Stammeinlage i.H.v. 12.500 EUR (50% GmbH-Einlage) schon nicht reicht - wofür dann...?!
Zurück zum vorliegenden Fall:
Ich kann es mir nur so erklären, dass es bei der Corp. evtl. nicht vorgeschrieben ist, bei Gründung einen bestimmten Anteil des Stammkapitals einzuzahlen.
Bei der GmbH und der AG müssen bei Bargründung mindestens 50% des Stammkapitals eingezahlt werden, bei der GmbH also bei 25.000 EUR SK mindestens 12.500 EUR und bei der AG bei 50.000 EUR SK mindestens 25.000 EUR.
Vielleicht existiert diese Regelung in den USA nicht? Dann wäre es natürlich ein Leichtes, Phantasie-Stammkapital zu zeichnen - dürfen's 5 Mio. USD sein, oder ein paar mehr? Vielleicht 10 Mio. USD? ;-)
Haften dürfte man aber wahrscheinlich -wie bei deutschen Kapitalgesellschaften auch- mit der vollen Höhe des Stammkapitals, was auch das (noch) nicht eingezahlte einschließt. Das kann im Falle eines Crashes dann den Ruin bedeuten...