Re: Eigentlich doch nicht so hypothetische Frage..
Meines Erachtens ist das denkbar (und möglicherweise sogar auch schon in Einzelfällen geschehen, wofür ich jedoch keine Anhaltspunkte habe).
Versetzen wir uns in die Position des Challengers: Dieser bemerkt, dass es eine Sunrise-Domain gibt, die er gerne haben möchte, weil sie mit seiner Wortmarke identisch ist. Für ihn ist nicht erkennbar, wer die Domain registriert hat. Also betreibt er ein Challengeverfahren.
Damit kommen die Schiedsrichter bei der WIPO in die Situation, sich überlegen zu müssen, was überwiegt: Das Interesse des Challengers, der eigentlich auf den Erfolg seines Antrags vertrauen durfte, oder der neue Inhaber der Domain.
Ich glaube, die WIPO wird sich für den Challenger entscheiden. Denn im Vordergrund des Verfahrens steht nicht die Person desjenigen, der die Domain unter gefälschten Angaben registriert hat, sondern die Domain als solche, der dieser Makel anhaftet. Aufgrund der Daten in der WHOIS-Datenbank hat auch der Erwerber die Möglichkeit, die Korrektheit der Angaben zu prüfen. Es besteht daher kein Anlass, ihn einer Vorzugsbehandlung zu unterziehen.
Weil der Käufer die Problematik kennt, wird er meines Erachtens regelmäßig keinen Schadensersatz verlangen können. Eine schwierige Frage ist, ob er sein Geld zurück verlangen kann. Meines Erachtens sollten diese Dinge daher in einem Vertrag abschließend geregelt werden.