Welcome!

By registering with us, you'll be able to discuss, share and private message with other members of our community.

SignUp Now!

"Einfache Marke", aber mit Anwalt ...

user123

New member
Registriert
23. Juni 2004
Beiträge
673
Reaktionspunkte
1
... such zur Anmeldung einer Wort/Bildmarke einen guten Anwalt, eure Erfahrung & co. würde ich als tip begrüssen ... danke!
 
Hallo,

wenn es wirklich eine einfache Marke ist: Warum brauchst Du eine überteuerte
Schreibkraft? Das Formular ist ja ziemlich simpel, die entsprechenden Klassen schaust Du Dir notfalls bei ähnlichen Marken ab. C'est tout.

aloa,

Rainer
 
KuntaKinte schrieb:
Hallo,

wenn es wirklich eine einfache Marke ist: Warum brauchst Du eine überteuerte
Schreibkraft? Das Formular ist ja ziemlich simpel, die entsprechenden Klassen schaust Du Dir notfalls bei ähnlichen Marken ab. C'est tout.

aloa,

Rainer

Provokation oder Unkenntnis? Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes mit der Eintragung einer Marke schließt deutlich mehr ein als das bloße Ausfüllen eines Formulars. Ein beauftragter Rechtsanwalt wird - wenn er Ahnung von der Materie hat - gleichzeitig auch ein Gutachten fertigen, in dem er zur Frage der Eintragungsfähigkeit, zu den Waren- und Dienstleistungen und zu strategischen Überlegungen Stellung nimmt.

Wenn die Marke nicht unterscheidungskräftig ist oder ihr ein absolutes Eintragungshindernis entgegensteht, kann man sich das natürlich auch vom Amt mitteilen lassen. Eine gescheiterte Anmeldung ist aber auch nicht billiger und im Zweifel mit höherem Aufwand verbunden. Auch die Übernahme fremder Waren- und Dienstleistungsverzeichnisse ist nicht immer der Weisheit letzter Schluss. So existieren Verzeichnisse, die ohne Zuordnung zu den Klassen erstellt wurden. Diese Verzeichnisse werden heute vom DPMA nicht mehr akzeptiert. Vielmehr muss jede Ware und jede Dienstleistung einer Klasse zugeordnet werden. Auch kommt es vor, dass das Amt Waren und Dienstleistungen nicht akzeptiert, die in anderen Fällen eingetragen wurden. Dies ist besonders der Fall bei Dienstleistungen im Bereich Computer, Software und Internet. Nicht jeder Prüfer hält jede Bezeichnung für zulässig. Da gibt es auch im Amt verschiedene Auffassungen. Auch bei der Wahl der einzelnen Waren und Dienstleistungen kann der Anwalt - unabhängig von der Formulierung - wertvolle Hilfestellung leisten. Privatpersonen, die Marken anmelden, neigen oftmals dazu, ein sehr enges Verzeichnis anzugeben. Sie müssen dann feststellen, dass später identische oder ähnliche Marken angemeldet werden, die Schutz für Waren und Dienstleistungen beanspruchen, auf die man die eigene Geschäftstätigkeit ausweiten möchte. Hier besteht die Gefahr, dass man sich unnötig in seinen Möglichkeiten einschränkt und den Vorteil einer Defensivmarke für sich nicht nutzt.

Eine Beratung kann auch im Hinblick auf die Form der Marke sinnvoll sein. Ein Anwalt kann zum Beispiel empfehlen, Wortmarken von rein beschreibenden Zusätzen zu befreien, um die Kennzeichnungskraft und damit den Schutzbereich der Marke zu verstärken. Solche Überlegungen können auch im Hinblick auf die Form der Marke angestellt werden. Besteht die Marke aus einem Begriff, der als "Logotype" eine besonders charakteristische Gestaltung aufweist, bietet sich sowohl die eintragung einer Wortmarke wie auch einer Wort-Bild-Marke (farbig oder schwarz-weiß?) an. Hier kann ein Anwalt ebenfalls Empfehlungen aussprechen.

In strategischer Hinsicht erfolgt schließlich noch eine Beratung, ob eine nationale Marke den Interessen des Mandanten gerecht wird oder ob nicht eine Gemeinschaftsmarke oder eine IR-Marke vorzuziehen ist.

Die Tätigkeit des Anwaltes geht damit deutlich über die einer "überteuerten Schreibkraft" hinaus. Selbstverständlich haben diese Dienstleistungen ihren Preis. Selbstverständlich gibt es auch Fälle, in denen sich diese Beratung als nicht erforderlich herausstellt. Hieraus aber zu schließen, dass die Beratung durch einen Anwalt generell überflüssig wäre, ist schlichtweg falsch. Sie ist vielmehr dann grundsätzlich zu empfehlen, wenn man noch keine eigene Erfahrung mit der Eintragung von Marken hat und mit Begriffen wie "Unterscheidungskraft" oder "Verwechslungsgefahr" noch nicht vertraut ist. Insofern ist das Posting von KuntaKinte durchaus geeignet, falsche Vorstellungen und Erwartungen zu wecken.

Daniel
 
Hallo,

ich sprach bewußt von einer einfachen Marke. Dazu zähle ich jetzt nicht eine Wortmarke, zu der bereits 1043 Einträge existieren. Wenn es eine solche einfache Marke ist, bedarf es lediglich gesunden Menschenverstandes um die Eintragung durchzuführen. Das Formular ist durchaus gut dokumentiert. Wenn ich mich unsicher fühle: es gibt viele RAs, die einen solchen Schreibdienst anbieten. Ich schreibe bewußt Schreibdienst, da auf solchen Seiten gleich steht, dass eine Eintragung nicht garantiert und eine weitergehende Recherche für 200 € nicht erwartet werden kann.

RA_Klein schrieb:
Wenn die Marke nicht unterscheidungskräftig ist oder ihr ein absolutes Eintragungshindernis entgegensteht, kann man sich das natürlich auch vom Amt mitteilen lassen.

ok, hier vertraue ich auf meinen gesunden Menschenverstand und meine Erfahrung im Dombiz. Hoffentlich keiner hier will "Äpfel" als Wortmarke für Lebensmittel eintragen lassen.

Nun gut, bei der üblichen Registrierung muß ich mich als Domainhändler bei jeden Kunstnamen schlau machen, um eine Abmahnung zu vermeiden. Eine Recherche bei Google zeigt mir auch schnell, ob das Kunstwort in kommerzieller Hinsicht genutzt wird, den Titelanzeiger kennt der geneigt Regger wohl auch. Wenn ich hier nicht fündig geworden bin ist es als rational denkender Mensch sinnvoller das selbst zu machen. Bei einer 10%-igen Wahrscheinlichkeit der Ablehnung stehen theoretische Kosten von 30 € garantierten Kosten von 200 € gegenüber. Bei komplizierteren Sachverhalten kann fachkundige Beratung sicherlich sinnvoll sein. Spart vielleicht nicht Kosten, aber hoffentlich Zeit und Nerven.


RA_Klein schrieb:
Eine Beratung kann auch im Hinblick auf die Form der Marke sinnvoll sein. Ein Anwalt kann zum Beispiel empfehlen, Wortmarken von rein beschreibenden Zusätzen zu befreien, um die Kennzeichnungskraft und damit den Schutzbereich der Marke zu verstärken. Solche Überlegungen können auch im Hinblick auf die Form der Marke angestellt werden. Besteht die Marke aus einem Begriff, der als "Logotype" eine besonders charakteristische Gestaltung aufweist, bietet sich sowohl die eintragung einer Wortmarke wie auch einer Wort-Bild-Marke (farbig oder schwarz-weiß?) an. Hier kann ein Anwalt ebenfalls Empfehlungen aussprechen.

In strategischer Hinsicht erfolgt schließlich noch eine Beratung, ob eine nationale Marke den Interessen des Mandanten gerecht wird oder ob nicht eine Gemeinschaftsmarke oder eine IR-Marke vorzuziehen ist.

Hier mag eine Beratung wirklich Sinn machen. Allerdings hoffe ich immer, daß die Leute sich schon vorher fragen, was sie mit einer Markeneintragung bezwecken wollen und wo sie ihre Tätigkeit mit dieser Marke in einigen Jahren sehen.
aloa,

Rainer
 
Hallo Daniel,

ich stimme Dir zwar zu, dass es grundsätzlich Sinn machen mag einen Anwalt zur Hilfe zu nehmen und einige Dinge zu beachten sind, man sollte aber auch nicht zu viele unnötige Tätigkeiten nutzen: Gerade die Vorabprüfung der Unterscheidungskraft halte ich für bedenklich. Entweder liegt ein klarer Fall vor, den auch der Laie erkennen kann: Dem Zeichen "Apfel" fehlt es für Äpfel daran, für Birnen hingegen ist es klar und offensichtlich täuschend und für Computer ist es gut eintragungsfähig. Bei Grenzfällen hingegen lässt sich nichts sicher prognostizieren und ist mitunter die Tagesform der Sachbearbeiter und Richter entscheidend, darüber hinaus ist gerade bei gut spezialisierten, erfahrenen Anwälten diese unverbindliche Prüfung durchaus deutlich teurer als die durch das Patentamt und nutzt im Zweifel nichts, um die Eintragung zu bewirken.

Gruß
Sebastian
 
Sebastian schrieb:
Hallo Daniel,

ich stimme Dir zwar zu, dass es grundsätzlich Sinn machen mag einen Anwalt zur Hilfe zu nehmen und einige Dinge zu beachten sind, man sollte aber auch nicht zu viele unnötige Tätigkeiten nutzen: Gerade die Vorabprüfung der Unterscheidungskraft halte ich für bedenklich. Entweder liegt ein klarer Fall vor, den auch der Laie erkennen kann: Dem Zeichen "Apfel" fehlt es für Äpfel daran, für Birnen hingegen ist es klar und offensichtlich täuschend und für Computer ist es gut eintragungsfähig. Bei Grenzfällen hingegen lässt sich nichts sicher prognostizieren und ist mitunter die Tagesform der Sachbearbeiter und Richter entscheidend, darüber hinaus ist gerade bei gut spezialisierten, erfahrenen Anwälten diese unverbindliche Prüfung durchaus deutlich teurer als die durch das Patentamt und nutzt im Zweifel nichts, um die Eintragung zu bewirken.

Gruß
Sebastian


Hallo Sebastian,

ein Prognoserisiko besteht natürlich immer. Auch bei einem erfahrenen Rechts- oder Patentanwalt. Wird eine deutsche Marke angemeldet für drei Waren- und Dienstleistungsklassen, dann kann man tatsächlich am Sinn einer vorherigen Prüfung allein im Hinblick auf die Unterscheidungskraft zweifeln und erst dann zum Anwalt gehen, wenn die Amtsbeanstandung kommt. Wenn die anderen von mir aufgezeigten Aspekte keine Rolle spielen, würde ich in diesem Fall auch dazu raten, auf eine vorherige Beratung zu verzichten (wobei ich natürlich keinen Mandanten davonjage, der keine Lust hat, sich durch das Formular zu kämpfen). Erstreckt sich das Waren- und Dienstleistungsverzeichis dagegen auf deutlich mehr als drei Klassen und wird ein Antrag auf beschleunigte Eintragung (möglicherweise im Hinblick auf eine gleichzeitig beantragte internationale Registrierung) gestellt, dann ist es schon wieder sinnvoll, vorher zum Fachmann zu gehen.

Alles in allem gibt es natürlich eine Vielzahl von Fällen in denen das entbehrlich ist. Dem will ich überhaupt nicht widersprechen. Ich will allerdings nicht den Eindruck entstehen lassen, dass es generell überflüssig und kostspieliger Luxus ist, Anwält mit der Anmeldung einer Marke zu beauftragen. Diesen Eindruck hatte Kuntakinte mit seinem ersten Posting erzeugt. Wie üblich hängt also mal wieder alles von den konkreten Umständen des Einzelfalles ab.

Gruß Daniel
 
Zurück
Oben