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Jetzt anmelden!KuntaKinte schrieb:Hallo,
wenn es wirklich eine einfache Marke ist: Warum brauchst Du eine überteuerte
Schreibkraft? Das Formular ist ja ziemlich simpel, die entsprechenden Klassen schaust Du Dir notfalls bei ähnlichen Marken ab. C'est tout.
aloa,
Rainer
RA_Klein schrieb:Wenn die Marke nicht unterscheidungskräftig ist oder ihr ein absolutes Eintragungshindernis entgegensteht, kann man sich das natürlich auch vom Amt mitteilen lassen.
RA_Klein schrieb:Eine Beratung kann auch im Hinblick auf die Form der Marke sinnvoll sein. Ein Anwalt kann zum Beispiel empfehlen, Wortmarken von rein beschreibenden Zusätzen zu befreien, um die Kennzeichnungskraft und damit den Schutzbereich der Marke zu verstärken. Solche Überlegungen können auch im Hinblick auf die Form der Marke angestellt werden. Besteht die Marke aus einem Begriff, der als "Logotype" eine besonders charakteristische Gestaltung aufweist, bietet sich sowohl die eintragung einer Wortmarke wie auch einer Wort-Bild-Marke (farbig oder schwarz-weiß?) an. Hier kann ein Anwalt ebenfalls Empfehlungen aussprechen.
In strategischer Hinsicht erfolgt schließlich noch eine Beratung, ob eine nationale Marke den Interessen des Mandanten gerecht wird oder ob nicht eine Gemeinschaftsmarke oder eine IR-Marke vorzuziehen ist.
Sebastian schrieb:Hallo Daniel,
ich stimme Dir zwar zu, dass es grundsätzlich Sinn machen mag einen Anwalt zur Hilfe zu nehmen und einige Dinge zu beachten sind, man sollte aber auch nicht zu viele unnötige Tätigkeiten nutzen: Gerade die Vorabprüfung der Unterscheidungskraft halte ich für bedenklich. Entweder liegt ein klarer Fall vor, den auch der Laie erkennen kann: Dem Zeichen "Apfel" fehlt es für Äpfel daran, für Birnen hingegen ist es klar und offensichtlich täuschend und für Computer ist es gut eintragungsfähig. Bei Grenzfällen hingegen lässt sich nichts sicher prognostizieren und ist mitunter die Tagesform der Sachbearbeiter und Richter entscheidend, darüber hinaus ist gerade bei gut spezialisierten, erfahrenen Anwälten diese unverbindliche Prüfung durchaus deutlich teurer als die durch das Patentamt und nutzt im Zweifel nichts, um die Eintragung zu bewirken.
Gruß
Sebastian
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