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eingetragene wort-bildmarke / trotzdem reggen?

zorron

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01. Feb. 2002
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hallo!

ich hab eine schoene freie .de domain gefunden. beschreibend (kein kunstwort), english, 123.000 deutsche googletreffer (6.670.000 welweit) und in saemtlichen gaengigen tld mit und ohne bindestrich vergeben. ausserdem ein topp-begriff im bereicht internet/werbung. wie gesagt - ein alltaeglicher begriff, der wohlauf zigtausenden (auch deutschen) seiten zu finden ist.

soweit - sogut!

leider gibt es einen eintrag beim dpma. als wort-bildmarke.
inhaber des markeneintrages bzw der bindestrich-version sind uebrigens nicht identisch.

soviel ich weiss, ist bei einer wort-bildmarke doch nur die eingetragene (opische) version des begriffes geschuezt, nicht aber der begriff selbst oder? mit anderen worten: ich kann mir den begriff ohne risiko als domains sichern - oder sollte ich lieber die finger davon lassen?

mfg
zorron ;D
 
Moin Moin Zorron.

Ein paar Zeilen allgemeiner Natur.

Bezug :
-----------
soviel ich weiss, ist bei einer wort-bildmarke doch nur die eingetragene (opische) version des begriffes geschuezt, nicht aber der begriff selbst oder?
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Das ist eine weitverbreitete aber FALSCHE Annahme.

Richtig ist :

Der Wortbestandteil einer Wort-Bildmarke (alleine ohne zusätzlicher Grafik oder grafischer Ausgestaltung) hat auch dann Kennzeichenschutz,wenn aus dem Wortbestandteil  _alleine_ Rechte abgeleitet werden können.

Man müsste überprüfen ob das Wort alleine eintragungsfähig ist/wäre .

Kennzeichenschutz besteht,bei Eintragungsfähig des Wortes,allein auf das Wort,auch innerhalb einer Wort-Bildmarke.


Gruß Öddel.
 
tach oeddel!

erst mal dank fuer deine antwort!

"Richtig ist :

Der Wortbestandteil einer Wort-Bildmarke (alleine ohne zusätzlicher Grafik oder grafischer Ausgestaltung) hat auch dann Kennzeichenschutz,wenn aus dem Wortbestandteil  _alleine_ Rechte abgeleitet werden können."


beim dpma weiss man ja nie, aber im regelfall kann man doch davon ausgehen, dass ein allgemein beschreibender begriff grundsaetzlich nicht schutzwuerdig ist. wurde nicht aus diesem grund die marke "explorer" geloescht - oder werfe ich da jetzt etwas durcheinander?

mir hat mal ein rechtsanwalt gesagt, dass ein von mir beabsichtigter markeneintrag (wortmarke) aufgrund des beschreibenden charakters des begriffes nicht moeglich sei. gleichzeitig schlug er mir vor, anstatt einer wortmarke, eine wort-bildmarke fuer diesen begriff anzumelden, weil dadurch die unterscheidungskraft erhoet wuerde....genau weiss ich das aber leider auch nicht mehr ::)

ich als laie schliesse daraus, dass ein beschreibender begriff eben nur als wort-bildmarke eingetragen werden kann - der begriff an sich  jedoch weiterhin keinen markenschutz erlangt... ??? (und als freie domain quasi zum abschuss frei gegeben ist ;D)

mfg
zorron ;D
 
Moin Moin Zorron ;D...Öddel ist da ;D

Ich habe mir Dein Ausgangsposting nochmal durchgelesen.

Du schreibst:
-------------
leider gibt es einen eintrag beim dpma. als wort-bildmarke.
inhaber des markeneintrages bzw der bindestrich-version sind uebrigens nicht identisch.
-------------

Ich schliesse daraus,daß es sich um 2 Worte handelt...ist das so?

So wie old-car..oder so?

Entscheidend _könnte_ werden ob die Worte in der Wortbildmarke zusammengeschrieben sind oder auseinander.

Muss nicht,kann aber wegen einem Grammatikfehler und einer daraus "hindrehbaren" wenn auch geringfügigen Kennzeichnungskraft.

Ich habe solche Fälle selbst an der Backe ;D..ha,haaaaaa ;D

Am 07.08. geht es wieder in die Arena ;D...diesmal in Nürnberg ;D...oder so ;D...muss nochmal gucken ;D

Der absolute Hammer wäre auch noch,wenn jemand die Domain gelöscht hat wegen irgendwelcher Streitigkeiten und Du da voll zwischen haust ;D ;D ;D

Man Oh Man ;D...Gruß Öddel.
 
Es ist keine eindeutige Antwort zu finden. Allerdings hatte ich zwei Fälle.
1.Fall:
Domain nach angemeldeter Bildmarke registriert-kein Inhalt-keine Umleitung-keine Verkaufangebote. Markeninhaber geklagt und zurückgezogen.

2. Fall. Domain 1 Jahr vor Bildmarke angemeldet. Markeninhaber hat mir Kaufangebot gemacht-Ich nicht reagiert wegen eigenen Inhalt (der aber um diese Marke ging-ist ein Kulturdenkmal in unserer Stadt). Markeninhaber geklagt-und verloren. Er hatte schon eigenen Inhalt nur unter der .org und ich habe die .de .Sein Inhalt war aber schlecht und ich finde nicht das Dieser Verein ein Recht auf das Allgemeingut hat und dessen Vermarktung.
Ich habe angeboten die Domain kostenlos der Stadt zu übertragen als "Wächter" des Allgemeingutes-Stadt lehnte ab und ich konnte Sie behalten.

Eindeutig ist es wohl hier nicht zu beantworten. Man sollte bei einer kommerziellen marke jedenfalls nicht in deren Revier wildern. Ich würde nen Anwalt vorher kontaktoeren der Erfahrung hat. Nen Gesetz auswendig lernender Anwalt würde Dir abraten. Ich sehe es nicht als grosses Problem
 
@oeddel

richtig, es sind 2 woerter. in der marke auseinander geschrieben. also nix mit grammatikfehler  ;D :P)

"Der absolute Hammer wäre auch noch,wenn jemand die Domain gelöscht hat wegen irgendwelcher Streitigkeiten und Du da voll zwischen haust"

das habe ich mir auch ueberlegt - na ja, spass muss sein! no pain - no gain ;D

viel spass in  nuernberg.

@jungfer

"Man sollte bei einer kommerziellen marke jedenfalls nicht in deren Revier wildern."

naja - wilderei waere es vielleicht dann, wenn die marke eindeutig mit dem markeninhaber in verbindung gebracht werden wuerde und ich mir nun mit der domain auf seine kosten traffic abgraben wuerde....ist aber nicht so. bei der marke handelt es sich um 2 woerter, die in dieser konstellation nahezu auf jeder (englischen) internetseite zu finden sind...aber auch auf deutschen seiten sehr sehr oft gesehen.

ich hab mir die domain uebrigens geholt :P

mfg
zorron ;D
 
In seinem Revier wildern heisst das Ihr das gleiche Klientel bedient. Das sieht das Gericht nicht gern.
 
das proplem ist dass ich bei dem markeninhaber gar nicht erkennen kann, dass er ueberhaupt ein klientel bedient:o

zumindestens nicht im internet... ???...was aufgrund des wortlautes der marke fast schon unglaublich ist...
 
Aber Du kannst ja sehen für was die Marke genutzt wird bzw. für welche Klassen angemeldet ist. Notfalls rufst Du an....Kontaktdaten stehen ja da und fragst was mit der Marke überhaupt gemacht wird ohne was zu verraten.
 
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