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EN/DE Marke/Domain

dealer01

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09. Feb. 2005
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Hallo Forengemeinde,



aus gegebenem Anlass, interessiert mich eure Meinung.


Situation sieht wie folgt aus:


Partei A hat ein Unternehmen mit dem Namen "designbusiness GbR" und für "designbusiness" auch eine Wort/Bildmarke beim DPMA eintragen lassen.

Partei B betreibt seit kurzem ein kommerz. Projekt unter dem Namen "designgeschäft".

Die von Partei A eingetragenen Klassen überschneiden sich durchaus mit denen von Partei B.

Wie denkt ihr über den möglichen Ausgang eines Rechtsstreits bzw. die rechtliche Situation?



Grüße
Steve

Hinweis: Die Namen sind fiktive Beispiele und sowohl meine Anfrage als auch eure Antworten sind keine Rechtsberatung oä. sondern sollen lediglich einen Meinungsaustausch darstellen!
 
Grundsätzlich kann auch eine Ähnlichkeit von verschiedenen Marken/Begriffen problematisch sein. Das (deutsche) Markengesetz sagt dazu in §14:

(...)
(2) Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr
(...)
2. ein Zeichen zu benutzen, wenn wegen der Identität oder Ähnlichkeit des Zeichens mit der Marke und der Identität oder Ähnlichkeit der durch die Marke und das Zeichen erfaßten Waren oder Dienstleistungen für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht, einschließlich der Gefahr, daß das Zeichen mit der Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird
(...)

Inweit das aber tatsächlich ein Problem wird hängt von verschiedenen Faktoren ab und lässt sich abstrakt wohl nicht beantworten. Wenn die fraglichen Namen ähnlich beschreibend sind wie Deine Beispiele und keines der beteiligten Unternehmen eine besondere Bekanntheit geniesst dann sollte es eher schwierig sein daraus einen Anspruch abzuleiten. Ich denke der Unterschied zwischen einem englischen und einem deutschen Begriff sollte dann durchaus ausreichen um die Unterscheidbarkeit zu gewährleisten. Zumindest kann ich als Mitglied der angesprochenen Zielgruppe das noch ganz gut unterscheiden ;)
Gruss,
Holger
 
Meine bescheidene Meinung:

B kann sich im Bereich der von A eingetragenen Klassen tummeln,
solange er nicht die von A geschützte Wort-/Bildmarke benutzt.
Wo ist das Problem?

Ahoi!
 
Hallo Leute,


@Holger

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort ;)


@PK

Das "Problem" bzw. die Frage ist ja, ob B die von A eingetragene Marke durch eine evtl. bestehende Ähnlichkeit bzw. Verwechslungsgefahr verletzt.(?)



Vielen Dank
Steve
 
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