Adomino
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Ein interessantes Urteil. ggf. auch interessant und wichtig fürs Domainparking.
Man könnte das ja dann auch so interpretieren, das Domaininhaber bei rechtswidrige Anzeigen beim Parking nur dann für die Schäden haftbar sind, wenn sie nicht unverzüglich nach Kenntnis die Werbung unterbinden. Der Domaininhaber hat im Normalfall auch keinen Einfluss darauf wenn rechtswidrige Anzeigen beim Parking angezeigt werden. Er könnte aber ab Kenntnis die Parkingseite unverzüglich deaktivieren.
Erfolg für Google im Streit über Markennamen - futurezone.ORF.at
Harry
domainparking.de
Nach dem Luxemburger Urteil ist es keine Markenrechtsverletzung, wenn Google auch Markennamen als AdWords-Stichwörter zulässt. Entsprechend dürfen Wettbewerber Markennamen als Stichwort für Anzeigen nutzen.
Der Suchmaschinenbetreiber könne nur dann für die Schäden haftbar gemacht werden, wenn es rechtswidrige Anzeigen nicht unverzüglich entferne, nachdem er "von der Rechtswidrigkeit dieser Informationen oder Tätigkeiten des Werbenden Kenntnis erlangt hat",
Man könnte das ja dann auch so interpretieren, das Domaininhaber bei rechtswidrige Anzeigen beim Parking nur dann für die Schäden haftbar sind, wenn sie nicht unverzüglich nach Kenntnis die Werbung unterbinden. Der Domaininhaber hat im Normalfall auch keinen Einfluss darauf wenn rechtswidrige Anzeigen beim Parking angezeigt werden. Er könnte aber ab Kenntnis die Parkingseite unverzüglich deaktivieren.
Erfolg für Google im Streit über Markennamen - futurezone.ORF.at
Harry
domainparking.de
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