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Es lebe der Mindestlohn und die Bürokratie!

webplanet

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Gerade von meinem Steuerberater erhalten, Unterlagen und Excel Datei für Aufzeichnung der täglichen Arbeitszeiten (nach Beginn/Ende/Pausen etc.) für jeden Minijobber, den man angestellt hat.

"...
Mit dem Gesetz zum Mindestlohn wurden auch Regelungen zur Dokumentation der täglichen Arbeitszeit gewisser Arbeitnehmer geschaffen. Für folgende Personengruppen müssen Sie Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzeichnen und mindestens zwei Jahre lang aufbewahren:

- Minijobber (Ausnahme: Privathaushalte)

- kurzfristig Beschäftigte gem. § 8 Abs. 1 SGB IV

- Arbeitnehmer in den in § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten
Wirtschaftszweigen.

Diese Aufzeichnungen müssen spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertags erfolgen.
..."

Was für eine Bürokratie und Arbeitsaufwand!
Wer hat sich das bloß wieder ausgedacht?

Gruß Jens
 
für Arbeitnehmer ist der Mindestlohn natürlich positiv, weil mehr Lebensqualiät und Kaufkraft ...

für den Arbeitgeber bringt es sehr viel mehr Aufwand mit sich, weswegen sich alle ja solange dagegen gewehrt haben ...
 
Tja, da bleibt Dir als Ausweg wohl nur ein Minijobber, der diese Liste täglich 1h führt... ;)
 
Kapiere ich nicht Jens.

Arbeitszeiterfassung gab es doch schon immer.

Wo ist das Problem?

Das mußte ich als Lehrling, jeden Tag selbst ausfüllen.

Das Aufbewahren ist wohl kein großer Akt. Nur 2 Jahre.
 
War vorher bei meinen Minijobbern nicht erforderlich.
Ist somit neu und zusätzlicher Aufwand und wieder eine Sache mehr an die man mtl. denken muss.
Bei mehreren Jobs kommt halt immer mehr an Bord und das stört mich halt ein wenig, machbar ist das, das ist klar.
Sehe den Sinn und Zweck nicht, zumal wenn es vorher auch ohne diesen mtl. Aufwand einwandfrei lief.
Lässt sich aber halt nicht ändern, wollte/musste das nur mal los werden.

Viele Grüße
Jens
 
Wußte ich gar nicht. Ich habe auch einen Minijobber, bisher habe ich aber noch keine Info dazu bekommen. Wobei Ausnahme ja Privathaushalte sind.
Bedeutet, wenn der Minijobber von zu Hause aus arbeitet muss das nicht gemacht werden?
 
Wenn der Minijobber bei dir angestellt ist dann gelten natürlich auch dort die Gesetze.
Ich finde die Auszeichnungspflichten auch völlig übertrieben :shot:
 
Wobei Ausnahme ja Privathaushalte sind.
Bedeutet, wenn der Minijobber von zu Hause aus arbeitet muss das nicht gemacht werden?
Wenn Du ein Gewerbe angemeldet hast (z.B. Webdesigns erstellen) und Dir der Minijobber Dein Büro putzt oder Dir ein Student als Minijobber ein paar Stunden beim Webdesignen hilft, egal ob bei sich zu Hause oder bei Dir, dann gilt die Ausnahme nicht.

Wenn Du für Deine Privatwohnung eine Putzfrau, eine Kinderbetreuung für Deine Kinder, jmd., der Dir eine rein private Homepage mit Familienfotos etc. erstellt, als Minijobber, dann gilt die Ausnahmeregelung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Lt. meinem Steuerberater gilt diese Aufzeichungspflicht für Minijobber (450,- EUR-Kräfte) ab dem 1.1.2015.
Vorher war das nicht der Fall, Grund ist wie bereits erwähnt die Einführung des Mindestlohnes zum 01.01.2015.

Gruß Jens
 
Ich denke mal das wurde mit dem Mindestlohn so eingeführt weil viele Unternehmen da bis heute immer gut getrickst haben. Sprich Stunden die in diesem Monat zu viel geleistet wurden, werden dann im nächsten Monaten abgerechnet und das gleiche bei zu wenig Stunden eben dann umgekehrt. So das in einem Monat immer nur das maximum der Arbeitszeit für den Minijobber erreicht wurde. Kenne das von meinem alten Arbeitgeber so.

So wird diese Trickserei halt erschwert und Unternehmen sind eher gezwungen feste Leute anzustellen. So würde ich es zumindest verstehen. Kann mich aber auch irren ist ja schon spät :coffee:
 
Ich denke mal das wurde mit dem Mindestlohn so eingeführt weil viele Unternehmen da bis heute immer gut getrickst haben. Sprich Stunden die in diesem Monat zu viel geleistet wurden, werden dann im nächsten Monaten abgerechnet und das gleiche bei zu wenig Stunden eben dann umgekehrt. So das in einem Monat immer nur das maximum der Arbeitszeit für den Minijobber erreicht wurde. Kenne das von meinem alten Arbeitgeber so.

So wird diese Trickserei halt erschwert und Unternehmen sind eher gezwungen feste Leute anzustellen. So würde ich es zumindest verstehen. Kann mich aber auch irren ist ja schon spät :coffee:

Ein weiterer Aspekt vielleicht auch der zunehmende Missbrauch der 1-Euro-Jobs für vollwertige Arbeitsstellen ...
 
Und nicht vergessen: die Mitarbeiter darauf hinweisen, dass sie immer "körpernah" ihre Ausweispapiere bei sich tragen müssen!!!!!
 
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