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EU Domain eidesstattliche Vers. Anwalt?

fritzel

New member
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30. Jan. 2006
Beiträge
3
Hallo,
um an eine .eu-Domain (Name) gelangen zu können, sind einige Formalien zu erfüllen (die auch mir als Grünhorn so langsam einleuchten). Nur, was hat es mit der untenstehenden Erläuterung einer Kanzlei, die ich im Netz fand, auf sich? Muss ich also eine anwaltlich beglaubigte, wohl etwa 150 € teure Erklärung eines Anwalts abgeben oder reicht die Unterschrift des u.g. "professionellen Vertreters", was auch immer damit gemeint sein könnte... mein Pfarrer?? Mein Bruder?? Im Ernst: Um erfolgreich zu sein, muss ich wohl einen RA nehmen??


Zitat: ... eine eidesstattliche, von einem Rechtsanwalt, einer zuständigen Behörde oder einem professionellen Vertreter unterzeichnete eidesstattliche Erklärung, die bestätigt, dass der Antragsteller am Tag des Antrags der Inhaber des geltend gemachten Rechts auf den besagten Titel ist, dass das jeweilige Werk gesetzesmäßig veröffentlicht wurde und der Titel charakteristisch ist... Zitat Ende
 
... dankeschön.
Den eidesstattlichen Schriebs kann ich doch aber auch bei einem ortsansässigen Anwalt bekommen, nehme ich an. Oder wird bei Beantragung einer eu-Domain neben den regulären Gebühren eines :o Anbieters eine Pauschale für die eidesst. Vers. über einen Hausanwalt gleich noch einmal fällig im Sinne von: ... hier zu Ihrem Warenkorb ... Summe x plus Summe Anwalt. Ich möchte eigentlich für einen Beweis, dass ich bin wer ich bin, nicht extra bezahlen. Ich weiß ja schließlich über mich am besten Bescheid....
Viele Grüße
 
anwaltliche Versicherung zu Pauschalpreisen

Hallo Fritzel,

Zunächst sollten Sie sich einen bei der EURid zugelassenen Registrar suchen, wobei ich einen Preisvergleich dringend empfehle.

Für eine erfolgreiche Registrierung in der Sunrise-Periode ist eine Erklärung zu den Schutzrechten erforderlich, die ein Anwalt ausstellen "kann". In der Regel wird es wohl ein Anwalt tun, da andere geeignete Stellen damit überfordert sind. Sie müpssten sich in die Sunrise-Regeln einarbeiten.

Gerade bei Familiennamen haben sie das Problem erfasst, hier existiert in Deutschland aber eine gesetzliche Regelung in § 12 BGB., zudem gibt es einige Urteile. Eine solche Erklärung verursacht aber zusätzliche Kosten. Das ist in der tat eine formale Hürde. Hintergrund ist, dass in anderen EU-Ländern die Rechtslage weniger eindeutig ist.

Ich empfehle eine Vorabrecherche in der whois-Datenbank der EURid und vor allem eine Kosten/Nutzenabwägung.

Damit die Anwaltskosten die Registrierungskosten nicht übersteigen, biete ich die erforderliche Erklärung zu den Familiennamen für eine Pauschale von 50 Euro, in allen anderen Fällen ist die Beurteilung komplexer. Es gibt übrigens auch eine ganze Reihe weiterer Anwälte, die diesen Service bereit halten.

Ortsansässig muss der Anwalt nicht sein, eine notarielle Erklärung halte ich nicht für erforderlich. Sie können auch erst eine Anmeldung versuchen und Ihren Platz abwarten, ob Sie der erste sind mit Ihrem Namen, und die Anmeldung gegebenenfalls verfallen lassen.

Weitere Informationen habe ich hier zusammen gestellt:
http://www.rasommer.de/eudomain/

Viele Grüße,
Rechtsanwalt Sommer
 

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