Hallo,
um an eine .eu-Domain (Name) gelangen zu können, sind einige Formalien zu erfüllen (die auch mir als Grünhorn so langsam einleuchten). Nur, was hat es mit der untenstehenden Erläuterung einer Kanzlei, die ich im Netz fand, auf sich? Muss ich also eine anwaltlich beglaubigte, wohl etwa 150 € teure Erklärung eines Anwalts abgeben oder reicht die Unterschrift des u.g. "professionellen Vertreters", was auch immer damit gemeint sein könnte... mein Pfarrer?? Mein Bruder?? Im Ernst: Um erfolgreich zu sein, muss ich wohl einen RA nehmen??
Zitat: ... eine eidesstattliche, von einem Rechtsanwalt, einer zuständigen Behörde oder einem professionellen Vertreter unterzeichnete eidesstattliche Erklärung, die bestätigt, dass der Antragsteller am Tag des Antrags der Inhaber des geltend gemachten Rechts auf den besagten Titel ist, dass das jeweilige Werk gesetzesmäßig veröffentlicht wurde und der Titel charakteristisch ist... Zitat Ende
um an eine .eu-Domain (Name) gelangen zu können, sind einige Formalien zu erfüllen (die auch mir als Grünhorn so langsam einleuchten). Nur, was hat es mit der untenstehenden Erläuterung einer Kanzlei, die ich im Netz fand, auf sich? Muss ich also eine anwaltlich beglaubigte, wohl etwa 150 € teure Erklärung eines Anwalts abgeben oder reicht die Unterschrift des u.g. "professionellen Vertreters", was auch immer damit gemeint sein könnte... mein Pfarrer?? Mein Bruder?? Im Ernst: Um erfolgreich zu sein, muss ich wohl einen RA nehmen??
Zitat: ... eine eidesstattliche, von einem Rechtsanwalt, einer zuständigen Behörde oder einem professionellen Vertreter unterzeichnete eidesstattliche Erklärung, die bestätigt, dass der Antragsteller am Tag des Antrags der Inhaber des geltend gemachten Rechts auf den besagten Titel ist, dass das jeweilige Werk gesetzesmäßig veröffentlicht wurde und der Titel charakteristisch ist... Zitat Ende