Angenommen, ein dt. Staatbuerger sichert sich eine xy.eu auf die er keine Marke besitzt, ab dem 7.april der Landrush...
Er bekommt die Domain....
Muss er diese dann bei nachgewiesenem Markenrecht eines anderen Eu-Staatsbürgers, bzw. Firma abgeben?
Wie sieht die Rechtslage aus?
gruß
Qualitaet
Er bekommt die Domain....
Muss er diese dann bei nachgewiesenem Markenrecht eines anderen Eu-Staatsbürgers, bzw. Firma abgeben?
Wie sieht die Rechtslage aus?
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