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EU Domainnamen

qualitaet

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09. Jan. 2006
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Angenommen, ein dt. Staatbuerger sichert sich eine xy.eu auf die er keine Marke besitzt, ab dem 7.april der Landrush...

Er bekommt die Domain....

Muss er diese dann bei nachgewiesenem Markenrecht eines anderen Eu-Staatsbürgers, bzw. Firma abgeben?

Wie sieht die Rechtslage aus?

gruß
Qualitaet
 
hallo qualität

ich bin weder jurist noch mit dem eu recht betraut, denke aber müsste in etwa wie folgt zu handeln sein:

generische begriffe > sollte keine probleme geben, wenn da marken bestehen würden und deren rechte nicht frühzeitig geltend gemacht wurden.

kunst und phantasiebegriffe > so oder so sehr gefährlich.... wenn ein belgier eine marke auf dingsbums seit 199x hat und du dir in der landrush die dingsbungs.eu holst, dann bist du meiner meinung nach zu recht abmahngefährdet.

ric
 
Grosse Gefahren!

sehe ich da auf uns zukommen....

Ausser wir studieren alle datenbanken der einzelnen Mitgliedsstaaten der Eu, incl. europäisches Markenamt....

Für Mitlgiedsstaaten, die nach der Eu Domaineinführungen Mitgliedsstaaten werden.... denke ich..... haben die Pech gehabt, Marken- wie Domainansprüche....

Gibt es irgendwo eine Linksammlung für alle Patentämter?

Danke.

gruß

Qualitaet
 
Danke

1000 000 DANK sage ich schon für alle die noch kommen werden und den Link benötigen.... Ich persönlich sage auch danke.

gruß
Qualitaet
 
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