E
engel
Guest
Manchmal sollte man Ross und Reiter nennen. In anderen Fällen wiederum nicht. Ein Münchner Rechtsanwalt, der Abmahnungen wie Pressemitteilungen gleichermaßen regelmäßig verschickt, hat nach eigenen Angaben erfolgreich beim LG München (Az. 13 0 476/02) eine Einstweilige Verfügung beantragt. Es geht um die auf den Seiten von Bündnis 90/ Die Grünen (joschka.de) angebotenen E-Cards.
Der Anwalt moniert, dass er unaufgefordert eine solche elektronische Postkarte erhalten hat, und dass bei dem System der Grünen keine Verifikation der Absenderadresse erfolgt. Wie das technisch - ohne Nutzung des Mail-Clients - gemacht werden soll, weiß er nicht zu berichten. Er jedenfalls versteht das als Spam und begründet damit seine Maßnahme.
Aus Gründen der "politischen Ausgewogenheit" will er auch die FDP mit einer Abmahnung bedacht haben. Die von der (ihm nahestehenden) CSU bisher angebotenen E-Cards dagegen bleiben verschont. Auch wenn dieses System sowie die dort angebotene Funktion "Seite versenden" ebenfalls keine Überprüfung vornimmt. Wie auch? Dass das CSU-System - wie "XWolf" Wolfgang Wiese bestätigt - noch dazu entschiedene Sicherheitslücken aufweist (HTML-Versand nicht deaktiviert, Cross-Site-Scripting möglich), ist ihm ebenfalls entgangen.
Über den Sinn der E-Cards, Empfehlungssysteme etc. lässt sich natürlich streiten. Und natürlich ist eine solche Pressemitteilung ein gefundenes Fressen in den nachrichtenarmen Sommermonaten. Noch dazu, wo sich daraus ein herrliches Politikum konstruieren lässt.
Doch davon abgesehen ist dieser Vorgang ein neues Armutszeugnis für das deutsche Internet. Bisher geht es zwar nur um eine Verfügung, deren Bestand nicht zwingend garantiert ist. Doch es kann jetzt schon als sicher gelten, dass nun Postkarten und ähnliche Funktionen reihenweise von der Bildfläche verschwinden. Und es ist nicht auszuschließen, dass sich dieser Vorgang wieder als Grundlage für Massenabmahnungen nutzen lässt.
Man fragt sich wozu diese ganze Aktion dient. Sicherlich spielt der einseitige Angriff eines politischen Gegners dabei eine Rolle. Doch es geht um mehr. Der Versand einer Pressemitteilung zu diesem Vorgang deutet daraufhin, dass der wahre Antrieb die gewünschte Publizität ist. Schließlich können sich Anwälte über jede Nennung ihres Namens in den Medien freuen. Ihr Standesrecht schränkt die Möglichkeiten zur Werbung aus gutem Grund ein.
Bei diesem Spiel kann man sich beteiligen und die Strategie solcher Anwälte zum Erfolg werden lassen. Man muss es aber nicht.
joschka.de
http://www.joschka.de/
"XWolf" Wolfgang Wiese
http://www.xwolf.de/
Quelle: www.intern.de
http://www.intern.de/news/3236.html
Der Anwalt moniert, dass er unaufgefordert eine solche elektronische Postkarte erhalten hat, und dass bei dem System der Grünen keine Verifikation der Absenderadresse erfolgt. Wie das technisch - ohne Nutzung des Mail-Clients - gemacht werden soll, weiß er nicht zu berichten. Er jedenfalls versteht das als Spam und begründet damit seine Maßnahme.
Aus Gründen der "politischen Ausgewogenheit" will er auch die FDP mit einer Abmahnung bedacht haben. Die von der (ihm nahestehenden) CSU bisher angebotenen E-Cards dagegen bleiben verschont. Auch wenn dieses System sowie die dort angebotene Funktion "Seite versenden" ebenfalls keine Überprüfung vornimmt. Wie auch? Dass das CSU-System - wie "XWolf" Wolfgang Wiese bestätigt - noch dazu entschiedene Sicherheitslücken aufweist (HTML-Versand nicht deaktiviert, Cross-Site-Scripting möglich), ist ihm ebenfalls entgangen.
Über den Sinn der E-Cards, Empfehlungssysteme etc. lässt sich natürlich streiten. Und natürlich ist eine solche Pressemitteilung ein gefundenes Fressen in den nachrichtenarmen Sommermonaten. Noch dazu, wo sich daraus ein herrliches Politikum konstruieren lässt.
Doch davon abgesehen ist dieser Vorgang ein neues Armutszeugnis für das deutsche Internet. Bisher geht es zwar nur um eine Verfügung, deren Bestand nicht zwingend garantiert ist. Doch es kann jetzt schon als sicher gelten, dass nun Postkarten und ähnliche Funktionen reihenweise von der Bildfläche verschwinden. Und es ist nicht auszuschließen, dass sich dieser Vorgang wieder als Grundlage für Massenabmahnungen nutzen lässt.
Man fragt sich wozu diese ganze Aktion dient. Sicherlich spielt der einseitige Angriff eines politischen Gegners dabei eine Rolle. Doch es geht um mehr. Der Versand einer Pressemitteilung zu diesem Vorgang deutet daraufhin, dass der wahre Antrieb die gewünschte Publizität ist. Schließlich können sich Anwälte über jede Nennung ihres Namens in den Medien freuen. Ihr Standesrecht schränkt die Möglichkeiten zur Werbung aus gutem Grund ein.
Bei diesem Spiel kann man sich beteiligen und die Strategie solcher Anwälte zum Erfolg werden lassen. Man muss es aber nicht.
joschka.de
http://www.joschka.de/
"XWolf" Wolfgang Wiese
http://www.xwolf.de/
Quelle: www.intern.de
http://www.intern.de/news/3236.html