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Falsche Markenangaben bei INFO-Domains

boris

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17. Jan. 2001
Beiträge
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Hi zusammen,

mich würde mal interessieren, ob und wenn ja, welcher Straftatbestand denn vorliegt, wenn eine in Deutschland lebende Person falsche Angaben beim Markeneintrag während der Sunrise-Period i.S. INFO-Domains angegeben hat.

Zu unterscheiden wäre wohl, ob man ein falsches Aktenzeichen angegeben hat oder eine total groteskte Eintragung (z.B. Mickey Mouse).

Grüße Boris
 
allein das Falsche-Angabenmachen ist in der Regel nicht starfbar. Problematisch ist, wenn dann aufgrund der falschen Angaben noch andere Sachen hinzukommen.
Die Straftatbestände Betrug und Urkundenfälschung wären dann zu prüfen.
Bei der dot-info-eintragung dürfte es zudem eine Rolle spielen, dass die registry nicht in D sitzt.


Gruss

Michael Dieckmann
 
Schöne Frage Boris.

Wer ist Kläger?

Wer wurde geschädigt?

Wo kann man klagen? Nur in USA, wo der Registrar sitzt?

Fragen über Fragen!

Soviel ich verstanden habe ist der ordentliche Rechtsweg ausgeschlossen. Rechtstreite gehen nur über die WIPO!?

Wird ein deutsche Staatsanwalt eine Domainregistrierung mit 4.99 DM/Monat wegen falscher Angaben weiterverfolgen, wo schon ganz andere Ermittlungen wegen Geringfügigkeit oder mangelndem öffentlichem Interesse oder Nichtermittlung eines Geschädigten regelmäßig von den Staatsanwaltschaften eingestellt werden.

Deutsche Gerichte brauchen bei manch einfachen Fällen mit geringen Streitwerten oft 2 bis 5 Jahre von der ersten Ermittlung bis zum Abschluß des Verfahrens. Wer wird in 5 Jahren noch von Info-Domains reden? Vor 5 Jahren haben die meisten hier noch keine Ahnung von einem Name-System im Internet gehabt!

Gruß Christian
 
Die Rechtsgelehrten hier im Forum mögen mich korrigieren, wenn ich das deusche Rechtssystem falsch einschätze!

Christian
 
Für sämtliche Unternehmen, die durch die Registrierung geschädigt werden (z.B. weil es um deren gleichnamige Marke geht oder weil sie selbst unter einer beschreibenden Domain ein Projekt planten) oder die im Wettbewerb mit dem Sunrise-Grabber (schöner Name, oder? ;D) stehen, besteht eine wettbewerbsrechtliche (sowie ggf. kennzeichenrechtliche) Klagebefugnis nach deutschem Recht vor einem deutschen Gericht (aber ggf. auch in den USA, vgl. meinen letzten Bericht im Domtreff-Newsletter).

Vor die WIPO kann der Geschädigte ziehen, muss er aber nicht.
 
Würdest Du sagen, dass z.B. die Wortmarke "Geldinfo" eine gleichnamige Marke ist oder nur "Geld"?

Grüße,
Axel
 
Ich würde in diesem Fall durchaus eine Gleichnamigkeit bejahen, aber:

Die Eintragung einer entsprechenden Wortmarke für Waren und Dienstleistungen, die etwas mit Geld zu tun haben, ist nicht möglich.
 
Ich würde in diesem Fall durchaus eine Gleichnamigkeit bejahen, aber:

Die Eintragung einer entsprechenden Wortmarke für Waren und Dienstleistungen, die etwas mit Geld zu tun haben, ist nicht möglich.

Soweit ich weiss aber nur in Deutschland und den USA. Selbst in Deutschland wurden zudem schon erstklassige Gattungsbegriffe als Marke zugelassen. >:(

Gehen wir aber mal davon aus, dass alle Marken zu Geld bzw. Geldinfo böswillig sind. Wem steht die Domain zu?
Keiner hat bessere Rechte und keiner kann ernsthaft behaupten, er plante (arbeite) bereits an dem Projekt geld.info. Die Chancen die regulär zu bekommen wären extrem schlecht. Ich kann einfach keinen Schaden erkennen (mal abgesehen von der Bearbeitungsgebühr an diverse Provider).

Axel
 
Hallo zusammen:-)

[Quelle:icannchannel.de]

Afilias will gegen .info-Trickser vorgehen  

Der Registrar von .info-Domains reagiert auf Kritik

Der Betreiber der .info-Top-Level-Domain, das Afilias-Konsortium, geht gegen Internetnutzer vor, die offensichtlich falsche .info-Vorbestellungen eingereicht haben. In der "Sunrise"-Phase, in der nur Markeninhaber ihr Warenzeichen als .info-Domain registrieren können, sind eine Vielzahl von Domains angemeldet worden, ohne dass tatsächlich ein Warenzeichen vorhanden war.

Die Datenbank enthält zum Beispiel einen Eintrag für die Domain music.info, bei der als Warenzeichen nicht "Music", sondern "dumping" angegeben wird. Das Warenzeichen für boat.info soll angeblich am 1. Februar 2040 registriert worden sein, während für jesus.info als Warenzeichenname und -nummer ehrlicherweise "keine" eingegeben wurde. Die Domain wurde dennoch vorbestellt.

Die Vorbestellungen können im Sunrise-Challenge-Verfahren vor der WIPO-Schiedsstelle in Frage gestellt werden. Dafür ist jedoch eine Antragsgebühr von 295 US$ fällig, von denen nur 220 US$ im Erfolgsfall rückerstattet werden. Selbst wenn die Domain aberkannt wird, geht sie nach dem Wortlaut der Regeln nur dann an den Antragsteller, wenn dieser wiederum ein entsprechendes Warenzeichen hat. .info-Betreiber Afilias will nun dieses Verfahren selbst nutzen und gegen offensichtlich unbegründete Vorbestellungen vorgehen.

Die Probleme mit den "Sunrise-Squattern" machen die Schwierigkeit deutlich, Markeninhaber weltweit eine Gelegenheit zum Vorregistrieren zu geben. Nicht in jedem Fall sind die Domaintricksereien so offensichtlich: Manche Vorbesteller berufen sich auf Warenzeicheneinträge in Tadschikistan, in der Annahme, dass eine Überprüfung nicht so leicht möglich ist.

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Liebe Grüße,Feli.
 
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