Du sagst, dass der Markeninhaber seit Jahrzehnten sehr aktiv im Geschäft ist. Wie bekannt ist das Unternehmen/das Produkt denn ansich? Wie würdest du die Bekanntheit einschätzen? Regional, über die Landesgrenzen hinaus, bundesweit oder gar international? In welchen Klassen ist die Marke eingetragen? Gibt es von dem selben Unternehmen vielleicht mehrere Markeneintragungen für die Bezeichnung in unterschiedlichen Klassen (vgl. "APPLE" DPMA Reg.No. 980883 - Klasse: 9; "APPLE" DPMA Reg.No. 1117076 - Klasse: 42, 37, 41; "APPLE" DPMA Reg.No. 1182644 - Klasse: 9, 16; "APPLE" HABM Reg.No. 000218990 - Klasse: 6, 9, 14, 15, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 26, 27, 28, 34, 41; usw.)? Beispielsweise können die Klassen 35, 38 und 42 zu großen Problemen führen, da diese u.A. Werbung, Geschäftsführung, Unternehmensführung, Internetdienstleistungen, Designleistungen etc. beinhalten. Mit einem Internetprojekt rutscht man da ziemlich leicht rein. ;-)
Zu diesem Thema empfehle ich dir den folgenden Blog-Beitrag:
Bonner Café Apfelkind in Aufruhr: Apple legt Widerspruch gegen ein Logo ein/
Bleiben wir bei deinem Beispiel "Sony". Zum Schutz durch die eingetragene Marke kommt der Kennzeichenschutz, der durch die Nutzung der Bezeichnung als Unternehmensnamen entsteht, dem sogenannten Unternehmenskennzeichen (§ 4 Nr. 2 MarkenG). Grundsätzlich kann man sagen, dass der kennzeichenrechtliche Schutz aus §§ 5, 15 MarkenG zum Beispiel dem Namensrecht aus § 12 BGB vorgeht. Wenn du bisher keinerlei Ansprüche an der Bezeichnung hast, wirst du im schlimmsten Fall die Domain nach einem kostenintensiven Rechtstreit verlieren.
Du kannst nun eine Markenanmeldung einreichen. Diese sollte mit der bestehenden Marke in den beanspruchten Waren- und Dienstleistungen in keinster Weise kollidieren. Auch wenn du das schaffst bedeutet das nicht, dass deine Marke und somit deine Domain sicher sind. Jeder kann gegen deine Markeneintragung Widerspruch einlegen - es ist sehr wahrscheinlich, dass der Inhaber der älteren Marke das auch tut.
Die Markenanmeldung ansich ist keine Pflicht. Mit der Baustellenseite kannst du aber unter Umständen schon Probleme bekommen. Da die Nutzung von Domains in keinster Weise gesetzlich geregelt ist, sind wir auf die Rechtsprechung der Gerichte angewiesen. Das OLG Frankfurt/Main hat bspw. im August 2010 geurteilt (Az. 6 U 89/09), dass ein Schutz eines auch als Domainname verwendeten Unternehmenskennzeichens erst mit Benutzungsaufnahme der Domain beginnt, nicht schon ab Registrierung. Die Baustellenseite schützt dich insofern nicht, da verschiedene Gerichte der Auffassung sind, dass eine solche Seite allein nicht zur Nutzung der Domain führen.
Ausführliche Informationen hierzu kannst du bei tulex unter folgendem Link nachlesen:
Fragen zum Markenrecht
Mal ganz von Namens- und Markenrechten abgesehen: Denke drüber nach, ob es so klug ist unter diesem Namen ein eigenes Projekt zu starten. Wenn der Name bereits sehr bekannt ist für Produkt XY oder als Unternehmen im Ganzen, wird es schwer aus diesem Schatten zu kommen.
Das ist natürlich alles meine eigene Meinung, die ich mir aus Studium und viel beruflicher Erfahrung gebildet habe, aber keinesfalls handelt es sich um Rechtsberatung!