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Fast alle relevanten Endungen vergeben + Marke

mgutt

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Hi,

gehen wir mal davon aus, dass man sich einen Namen für ein Projekt überlegt hat, wo allerdings ein Wortmarkeninhaber bereits seit Jahrzehnten sehr präsent ist und fast alle TLDs gesichert hat.

Dieser Inhaber arbeitet allerdings in einem völlig anderen Wirtschaftszweig als das angedachte Projekt.

Könnte man dann ein Projekt mit diesem Namen starten, in dem man vor dem Kauf einer Domain bereits eine Marke in der gewünschten Branche beantragt oder gibt es erschwerte Bedingungen für neue Anträge bei gleichen Markennamen.

Also kann man z.B. "Sony" als Marke für z.B. "Backerzeugnisse" anmelden?

Und ist die Markenanmeldung Pflicht oder reicht dann auch eine Art Baustellenseite, die das zukünftige Projekt entsprechend erklärt?

Gruß
 
So was wird nicht gehen da "Notorisch bekannte Marke".
§ 10 MarkenG Notorisch bekannte Marken

Oh ok. ^^

Hier hat jemand geschrieben, dass man ca. 2/3 Bekanntheit benötigt:
markenrecht:notorisch_bekannte_marke [ipwiki.de]

Man könnte jetzt zwar ein Gutachten erstellen lassen, wo die Bekanntheit genau ermittelt wird, aber das birgt wohl ein sehr hohes finanzielles Risiko.

@ wtrade
Was Du so alles meinst. Mit dem genannten Beispiel hat dieses hier übrigens rein gar nichts zu tun.
 
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Du sagst, dass der Markeninhaber seit Jahrzehnten sehr aktiv im Geschäft ist. Wie bekannt ist das Unternehmen/das Produkt denn ansich? Wie würdest du die Bekanntheit einschätzen? Regional, über die Landesgrenzen hinaus, bundesweit oder gar international? In welchen Klassen ist die Marke eingetragen? Gibt es von dem selben Unternehmen vielleicht mehrere Markeneintragungen für die Bezeichnung in unterschiedlichen Klassen (vgl. "APPLE" DPMA Reg.No. 980883 - Klasse: 9; "APPLE" DPMA Reg.No. 1117076 - Klasse: 42, 37, 41; "APPLE" DPMA Reg.No. 1182644 - Klasse: 9, 16; "APPLE" HABM Reg.No. 000218990 - Klasse: 6, 9, 14, 15, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 26, 27, 28, 34, 41; usw.)? Beispielsweise können die Klassen 35, 38 und 42 zu großen Problemen führen, da diese u.A. Werbung, Geschäftsführung, Unternehmensführung, Internetdienstleistungen, Designleistungen etc. beinhalten. Mit einem Internetprojekt rutscht man da ziemlich leicht rein. ;-)

Zu diesem Thema empfehle ich dir den folgenden Blog-Beitrag: Bonner Café Apfelkind in Aufruhr: Apple legt Widerspruch gegen ein Logo ein/

Bleiben wir bei deinem Beispiel "Sony". Zum Schutz durch die eingetragene Marke kommt der Kennzeichenschutz, der durch die Nutzung der Bezeichnung als Unternehmensnamen entsteht, dem sogenannten Unternehmenskennzeichen (§ 4 Nr. 2 MarkenG). Grundsätzlich kann man sagen, dass der kennzeichenrechtliche Schutz aus §§ 5, 15 MarkenG zum Beispiel dem Namensrecht aus § 12 BGB vorgeht. Wenn du bisher keinerlei Ansprüche an der Bezeichnung hast, wirst du im schlimmsten Fall die Domain nach einem kostenintensiven Rechtstreit verlieren.

Du kannst nun eine Markenanmeldung einreichen. Diese sollte mit der bestehenden Marke in den beanspruchten Waren- und Dienstleistungen in keinster Weise kollidieren. Auch wenn du das schaffst bedeutet das nicht, dass deine Marke und somit deine Domain sicher sind. Jeder kann gegen deine Markeneintragung Widerspruch einlegen - es ist sehr wahrscheinlich, dass der Inhaber der älteren Marke das auch tut.

Die Markenanmeldung ansich ist keine Pflicht. Mit der Baustellenseite kannst du aber unter Umständen schon Probleme bekommen. Da die Nutzung von Domains in keinster Weise gesetzlich geregelt ist, sind wir auf die Rechtsprechung der Gerichte angewiesen. Das OLG Frankfurt/Main hat bspw. im August 2010 geurteilt (Az. 6 U 89/09), dass ein Schutz eines auch als Domainname verwendeten Unternehmenskennzeichens erst mit Benutzungsaufnahme der Domain beginnt, nicht schon ab Registrierung. Die Baustellenseite schützt dich insofern nicht, da verschiedene Gerichte der Auffassung sind, dass eine solche Seite allein nicht zur Nutzung der Domain führen.

Ausführliche Informationen hierzu kannst du bei tulex unter folgendem Link nachlesen: Fragen zum Markenrecht

Mal ganz von Namens- und Markenrechten abgesehen: Denke drüber nach, ob es so klug ist unter diesem Namen ein eigenes Projekt zu starten. Wenn der Name bereits sehr bekannt ist für Produkt XY oder als Unternehmen im Ganzen, wird es schwer aus diesem Schatten zu kommen.

Das ist natürlich alles meine eigene Meinung, die ich mir aus Studium und viel beruflicher Erfahrung gebildet habe, aber keinesfalls handelt es sich um Rechtsberatung!
 
Es gibt ein paar Hundert "World Brands" und ich denke, es wäre "gesunder" da fern zu bleiben. Überhaupt birgt das Nutzen einer aktiv genutzten Fremdmarke, auch in anderen Klassen, gewisse Risiken. Ich würde eher versuchen sowas zu vermeiden.
 
Man könnte jetzt zwar ein Gutachten erstellen lassen, wo die Bekanntheit genau ermittelt wird, aber das birgt wohl ein sehr hohes finanzielles Risiko.

Im Durchschnitt kann man davon ausgehen, dass die Bekanntheit im allgemeinen innländischem Verkehr etwa 60% betragen muss. Das ist aber von den Waren bzw. Dienstleistungen abhängig. In manchen Fällen kann es sein, dass sogar 80% Bekanntheit unter den angesprochenen Verkehrskreisen nachgewiesen werden muss, in anderen Fällen wiederum nur 30%. Ein Düngemittelhersteller wie K+S erreicht sicherlich keine 60% Bekanntheit ausgehend von der gesamten deutschen Bevölkerung, aber höchstwahrscheinlich mehr als 80% unter den relevanten Zielgruppen wie Agrargenossenschaften, Bauern und Co.
 
Du sagst, dass der Markeninhaber seit Jahrzehnten sehr aktiv im Geschäft ist. Wie bekannt ist das Unternehmen/das Produkt denn ansich? Wie würdest du die Bekanntheit einschätzen?
Regional, über die Landesgrenzen hinaus, bundesweit oder gar international?
Sagen wir mal, dass die Marke so bekannt ist, wie z.B. "Sedo". Also wer aus der Branche kommt kennt die Marke, alle anderen eher nicht.

In welchen Klassen ist die Marke eingetragen? Gibt es von dem selben Unternehmen vielleicht mehrere Markeneintragungen für die Bezeichnung in unterschiedlichen Klassen (vgl. "APPLE" DPMA Reg.No. 980883 - Klasse: 9; "APPLE" DPMA Reg.No. 1117076 - Klasse: 42, 37, 41; "APPLE" DPMA Reg.No. 1182644 - Klasse: 9, 16; "APPLE" HABM Reg.No. 000218990 - Klasse: 6, 9, 14, 15, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 26, 27, 28, 34, 41; usw.)? Beispielsweise können die Klassen 35, 38 und 42 zu großen Problemen führen, da diese u.A. Werbung, Geschäftsführung, Unternehmensführung, Internetdienstleistungen, Designleistungen etc. beinhalten. Mit einem Internetprojekt rutscht man da ziemlich leicht rein. ;-)
Geh mal fiktiv davon aus:
eine EU Gemeinschaftswortmarke Nizza 7
diverse DE Wortmarken Nizza 7, 8, 9, 11
eine DE Wortmarke mit "Untertitel" (für ein Produkt) Nizza 7, 9, 35, 37, 41, 42 ("7" ist in dem Fall fett)

38 wäre schon mal frei. Das wäre ja wichtig für ein Internetprojekt. Aber ohne 35 bringt das wohl nicht so viel, weil man ja auch Werbeflächen vermarkten möchte. Bei 42 dachte ich eigentlich immer, dass Internetprojekte sowas nicht brauchen, weil sie es ja nicht als Dienstleistung anbieten. Aber fast alle Internetprojekte, die eine Marke angemeldet haben, haben auch diese Klasse angemeldet.

Die Markenanmeldung ansich ist keine Pflicht. Mit der Baustellenseite kannst du aber unter Umständen schon Probleme bekommen. Da die Nutzung von Domains in keinster Weise gesetzlich geregelt ist, sind wir auf die Rechtsprechung der Gerichte angewiesen. Das OLG Frankfurt/Main hat bspw. im August 2010 geurteilt (Az. 6 U 89/09), dass ein Schutz eines auch als Domainname verwendeten Unternehmenskennzeichens erst mit Benutzungsaufnahme der Domain beginnt, nicht schon ab Registrierung. Die Baustellenseite schützt dich insofern nicht, da verschiedene Gerichte der Auffassung sind, dass eine solche Seite allein nicht zur Nutzung der Domain führen.
Da es ja um ein gezieltes Vorhaben geht, so wäre ja zumindest ein Blog/Miniseite eine Lösung. Also ein Schild mit "hier kommt irgendwann eine Seite" sollte man vermeiden.


Die Meinungen dazu gehen auseinander. Die einen sagen, dass es um die Klasse 35 also "Werbung" ginge, andere behaupten, dass es eigentlich um die Klasse 43 und die Marke "Apple Café" gehen würde:
http://www.infobroker.de/blog/?p=3861

Allerdings soll sich der Anwalt wohl auf 35 bezogen haben. Daher dürfte es wenn schon die Werbedienstleistung betreffen.

Nur betreiben ja weder Apple, noch das Café eine Druckerei/Werbeagentur etc. D.h. beide haben ja eigentlich nichts darin zu suchen. Außer Apple vermietet Werbeflächen auf der eigenen Website. Dann könnte man das so auslegen.
 
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Ich würde mich an deiner Stelle von diesem Namen fernhalten.

Was hast du für ein Projekt vor? Klingt nicht nach einer Mini-Seite, Landing-Page oder irgendwas kleinem, um ein bisschen Provision von Amazon, eBay und Co. abzugreifen. Für ein großes Projekt habe ich lieber alle typischen Endungen selbst in der Hand, um auch die User wieder zu gewinnen, die vor drei Wochen mal da waren und nun überlegen "Wie hieß die Seite noch gleich? xyz .de - .com oder .net?" Ich kenne die Statistiken von sehr großen Seiten und weiß, dass das ein nicht zu vernachlässigender Faktor ist.

Nur betreiben ja weder Apple, noch das Café eine Druckerei/Werbeagentur etc. D.h. beide haben ja eigentlich nichts darin zu suchen. Außer Apple vermietet Werbeflächen auf der eigenen Website. Dann könnte man das so auslegen.

Werbung kann man verschieden auslegen. Erst vor zwei Wochen hat mir eine Prüferin der Klasse 38 im Deutschen Markenamt eine Markeneintragung verweigert, da sie meiner Bezeichnung eine fehlende Unterscheidungskraft unterstellt hat, da er angeblich beschreibend sei in Klasse 38 und 42. Mein Argument, dass ich ebenfalls Dienstleistungen in Klasse 35 angemeldet habe und die Bezeichnung in diesem Verkehr keineswegs beschreibend ist, entgegnete sie nur, dass die erforderliche Unterscheidungskraft auf solchen Angaben fehlt, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird. Das hat auch das BGH in mehreren Urteilen bestätigt (GRUR 1998, 465, 468 - BONUS; GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006). Ebenfalls hat sie argumentiert, dass die Dienstleistungsklasse 35 nicht ausschließt, dass man für das entsprechende Produkt/Unternehmen, dessen Namen durch die Markeneintragung geschützt werden soll, werben möchte. Ein neues Projekt/Produkt/Unternehmen mit dem Namen auf dem Markt würde also gegen die bestehenden fremden Markenrechte verstoßen, sobald dafür Werbung gemacht wird.

Ganz davon abgesehen, auch wenn das Kerngeschäft dieses Unternehmens nichts mit dem Internet zutun hat, kann es dir das Leben sehr sehr schwer machen, wenn eine Hauptvertriebsquelle die Internetseite darstellt.
 
Was hast du für ein Projekt vor? Klingt nicht nach einer Mini-Seite, Landing-Page oder irgendwas kleinem, um ein bisschen Provision von Amazon, eBay und Co. abzugreifen. Für ein großes Projekt habe ich lieber alle typischen Endungen selbst in der Hand, um auch die User wieder zu gewinnen, die vor drei Wochen mal da waren und nun überlegen "Wie hieß die Seite noch gleich? xyz .de - .com oder .net?" Ich kenne die Statistiken von sehr großen Seiten und weiß, dass das ein nicht zu vernachlässigender Faktor ist.
...

Ganz davon abgesehen, auch wenn das Kerngeschäft dieses Unternehmens nichts mit dem Internet zutun hat, kann es dir das Leben sehr sehr schwer machen, wenn eine Hauptvertriebsquelle die Internetseite darstellt.

Guter Einwand. Gibt es überhaupt ein erfolgreiches Internetprojekt, dass auf einer "untypischen" Endung erfolgt hat, während .de/.com von einem anderen Unternehmen belegt sind?
 
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Guter Einwand. Gibt es überhaupt ein erfolgreiches Internetprojekt, dass auf einer "untypischen" Endung erfolgt hat, während .de/.com von einem anderen Unternehmen belegt sind?


Definiere "erfolgreich" und "untypisch".

Man braucht eigentlich nur bei Alexa mal die TOP 1000 durchgehen und schauen, welche .org oder was auch immer nicht vom selben Betreiber ist (.de/.com). Fuckshow z.B.

Das ein oder andere Projekt wird es geben...aber i.d.R. werden sehr, sehr, sehr erfolgreiche Projekte sich so ziemlich jede Endung leisten können...und tun das auch...kommt halt wirklich darauf an, was man unter "Erfolg" versteht.

@m0f: Finde Deine Postings sehr lehrreich. Tx dafür.
 
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Guter Einwand. Gibt es überhaupt ein erfolgreiches Internetprojekt, dass auf einer "untypischen" Endung erfolgt hat, während .de/.com von einem anderen Unternehmen belegt sind?

Es gibt (viele) große und erfolgreiche Projekte unter .com, wo der Betreiber nicht Inhaber der .de Domain ist. Viele internationale Projekte starten zunächst nur mit der .com Domain. Irgendwann kommen Sie dann drauf, dass es auch andere Endungen gibt bzw. interessant sein könnten. Dann versuchen oft mit immensen finanziellen Mitteln (Abmahnung, Klage(n)) den Domaininhaber dazu bewegen, die Domain freizugeben bzw. zu transferieren. Es hängt hier dann ja oft davon ab, wie viele finanzielle Mittel der Domaininhaber hat und ob er wirklich ältere Rechte hat um das Risiko einzugehen vor Gericht zu gehen. Ist natürlich für die klagende Partei auch ein gewisses Riskio, denn wenn die dann vor Gericht verliert, schadet es dem Image auch immens z.B. dw.com - Deutsche Welle ist so viel ich weiß der bekannteste Fall von Reverse Domain Hijacking.

heise online - WIPO rügt Deutsche Welle wegen Reverse Domain Hijacking

Harry
 
Ja hätte die DW mal meinen anderen Thread gelesen, dann hätten sie das wohl nicht versucht :P

Also mit Bad Faith zu argumentieren ist schon lächerlich. Allerdings bin ich doch verwundert, dass 1/3 Schiedspersonen für DW entschieden hat.

Es gibt (viele) große und erfolgreiche Projekte unter .com, wo der Betreiber nicht Inhaber der .de Domain ist.

Ja aber es ist eben DIE TLD für englischsprachige Projekte. Deswegen sagte ich ja "untypisch" und nicht ".de/.com". Gibt es denn auch ein deutsches .com Projekt, dass NACH einem .de Unternehmen/Produkt an den Start gegangen ist und Erfolg hatte?

Ich denke mal .org oder .net ist noch halbwegs nutzbar als eigenständiges Projekt. Aber .biz, .info, etc. glaube ich fast, dass diese Endungen kaum erfolgreiche Projekte hervorgebracht haben.

Das finde ich ehrlich gesagt unseriös. Außerdem passt es nicht zum Beispiel. Ich gehe mal davon aus, dass Du .org meinst? Auf .de und .com gibt es kein eigenständiges Unternehmen/Produkt.

Die Aussage war ja, dass ein Projekt nicht so erfolgreich sein kann, wenn man es "im Schatten" einer Marke/Unternehmens aufbauen möchte. Dein Beispiel hat aber keine Mitstreiter.

Ein gutes Beispiel kann denke ich "gmail.de" sein. Wie viele Nutzer greift das Emailportal dank Googlemail ab? Oder anders gesagt. Wer hat wohl mehr Erfolg, obwohl er jünger ist? Siehe dazu auch hier:
Gmail-Streit: Daniel gegen Googliath - manager-magazin.de - Unternehmen

Wobei der Vergleich denke ich hinkt, weil Google nicht nur ein Projekt hat.

Ich suche mal weiter bei Alexa....

dict.cc | Wörterbuch Englisch-Deutsch hat keine gleichnamigen Mitstreiter..

BoerseBZ wäre denkbar, ist aber auch unseriös. Müsste man mal .de fragen wie viele dort nach illegalen Downloads suchen ^^

Aktien | Aktienkurse | Börsenkurse | finanzen.net wäre ein gutes Beispiel geworden, wenn es jünger als .de gewesen wäre. Ist es aber nicht. Finanzen.de hat übrigens dieses Jahre eine Marke beantragt für "finanzen.de". Also mit Endung.

Ich denke mal, dass ".de" lange Zeit im Schatten von ".net" sein wird, aber trotzdem guten Traffic abgreifen kann, der eigentlich woanders hin wollte. In dem Fall ist das kritisch, denn es sind im Grunde Mistreiter. Zumindest wenn man die Zielgruppe "Geldanlagen" abdecken möchte und die trifft ja auf beide zu.

Aber wie gesagt. .net war vorher da. Also weiter suchen...

SELFHTML Hier gehört die .de einer Privatperson. .org ist vermute ich mal aber auch älter.

...

Also bei "Germany" ist kein Projekt dabei, dass auf .nobi Erfolg hatte, während auf .de/.com ein Unternehmen/Produkt parallel existierte.

Ich will es nicht pauschalisieren, aber für eine Top 500 reicht es wohl tatsächlich nicht oder es hat sich nur noch keiner wirklich getraut :P
 
Die Frage ist nun, inwieweit generisch der Begriff/ die Bezeichnung ist, um die es hier geht. Das mehrere Portale mit dem Namen "Finanzen" unter verschiedenen TLD nebeneinander her existieren können bezweifel ich nicht - ich denke da auch zum Beispiel an "Wetter" .com .de ... und so weiter.

Ich hätte noch verschiedene Beispiele, warum es nicht so clever ist mehr oder minder bekannte kreative Bezeichnungen für sich zu verwenden, obwohl man nicht die gleichen Kerngeschäfte vor hat wie das andere Unternehmen. Ich habe Mitte/Ende 2007 eine GmbH unter Phantasienamen gegründet. Bereits Anfang 2007 habe ich mir sämtliche TLD, abgesehen von .com, sichern können. Die .com ist seit Anfang 2006 durch einen Grabber blockiert... Nunja. Dann habe ich Markenrecherchen angestrengt, das Handelsregister nach bestehenden und gelöschten Firmen umgegraben, und keine Treffer erzielt. Ich war so dumm und habe keine einfache Google Suche gestartet... jedenfalls gabs 2003/2004/2005 ein Einzelunternehmen, was unter gleichem Namen aggiert hat und seine Kunden abgezogen hat. Ich habe einen komplett anderes Kerngeschäft, aber im Laufe der letzten zwei Jahre kamen schon zwei Anfragen, was mit dem Herren XY sei und man noch einen Vertrag hätte. Mir ist das unangenehm...
 
Die Frage ist nun, inwieweit generisch der Begriff/ die Bezeichnung ist, um die es hier geht. Das mehrere Portale mit dem Namen "Finanzen" unter verschiedenen TLD nebeneinander her existieren können bezweifel ich nicht - ich denke da auch zum Beispiel an "Wetter" .com .de ... und so weiter.
Das stimmt natürlich. Was hier aber ein gutes Beispiel ist. Vielleicht schafft man es ja die TLD als Teil der Marke zu verbreiten. So wie "reise.com die nächste Reise.com(kommt) bestimmt".

Ich habe Mitte/Ende 2007 eine GmbH unter Phantasienamen gegründet ... jedenfalls gabs 2003/2004/2005 ein Einzelunternehmen ... im Laufe der letzten zwei Jahre kamen schon zwei Anfragen, was mit dem Herren XY sei und man noch einen Vertrag hätte. Mir ist das unangenehm...
Naja ich bekomme sehr häufig Anfragen von irgendwelchen Noobs, die nicht mal die Domain lesen können. z.B. habe ich für die Forensoftware phpBB sehr viele Modifikationen programmiert und bekam ständig Anfragen von Leuten, die eine Verlinkung im Footer wohl mit dem Impressum gleich setzten (so wie hier auf der Seite das "SEO by vBSEO 3.5.2"). Genauso hatte ich schon 2-3 Anfragen bei http://www.kredit-forum.com/ für "Kunden" der "Creditreform", die gerne eine Ratenzahlung aushandeln würden oder was auch immer. Grundsätzlich bekomme ich weiterhin bei jeder Community, die ich betreibe Anfragen bezogen auf die Inhalte. Das geht los bei der Polizei, die einen bei mir veröffentlichten negativen Erfahrungsbericht über eine angezeigte Firma so interpretiert, dass ich diese Firma sei (!) oder wenn jemand was im Kleinanzeigenteil anbietet, werde ich als Verkäufer der Sache über mein Impressum kontaktiert, weil das Konzept der Community nicht verstanden wurde, usw. Ein Freund betreibt z.B. einen Onlineshop, wo in eBay und Amazon ein Billigheimer unter ähnlichem Namen auftritt und regelmäßig Kunden von dem bei ihm landen.

Ich will damit sagen, dass es genug Noobs gibt, die selbst bei unterschiedlichen Namen nicht wissen wo sie sind.

Mir ist übrigens vor kurzem auch sowas passiert. Als Kunde der Provinzial wollte ich meine Bankverbindung ändern. Google getippt und auf provinzial.de gekommen. Ist aber nicht die richtige für mich gewesen. Meine hostet unter provinzial.com ^^

In diese Liste kann man auch jeden einordnen, der bei den Google SERPs auf die ersten drei Adwords-Ergebnisse klickt, weil er sie als SERP wahrnimmt und nicht als Werbung (ich schätze mal 90% aller Besucher). Auch eine TypeIn Domain mit CPC Anzeigen kann man dort einordnen. Vor nicht allzu langer Zeit meiner Frau passiert. Da gab es eine Domain, die eigentlich zu einer Bank hätte führen müssen. Dank Werbeanzeige war sie dann bei einer anderen Bank gelandet und fluchte entsprechend ;)

Bezogen auf das gleiche Themengebiet pflichtige ich also in jedem Fall bei.

Aber bei unterschiedlichen Gebieten sollte doch selbst ein Dau in der Lage sein einen Unterschied festzustellen. Und damit später der andere Namensinhaber nicht im gleichen Themengebiet aktiv wird, gibt es ja den Markenschutz.
 
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