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fast gleichen Namen anbieten

terminator4

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Registriert
14. Mai 2007
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451
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Hallo,

Ich habe die Domains deu/tsches/hand/werk.com net info und org und überlege Sie dem Portalbetreiber von deu/tsches-hand/werk.de anzubieten (die haben kein Markenrecht drauf). Setze ich mich damit trotzdem irgendwie in die Nesseln ?? Ich will gar nicht mal soviel Geld dafür, 400-500 E für alle wäre okay, da ich eh nicht mehr scharf bin auf die domains. Soll ich die einfach mal anschreiben oder gibts da ein Risiko ??

Gruß
 
Du fragst etwas sehr deutlich was man hier in der Form so nicht machen darf. Rechtsberatung geht nur beim Anwalt. Du kannst hier nur nach Meinungen fragen und nicht so eine eindeutige Rechtsfrage stellen und klären.
 
...ausserdem, wenn sie bereits die .de haben und die anderen TLDs nicht registriert haben, kannst Du davon ausgehen, dass sie eh keinerlei Interesse haben werden.

------------------
masshandwerk.de
 
Die Domains waren vermutlich schon mal in seinem Besitz:

Im Wege der einstweiligen Verfügung wird der Antragsgegnerin bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000, Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre)

verboten,

die Bezeichnung „Deutsches-Handwerk.de“ und/oder die Domain „Deutsches-Handwerk.de“ und/oder die Domain „Deutsches-Handwerk.com“ und/oder die Domain „Deutsches-Handwerk.info“ für ein Internet-Portal zu verwenden, auf welchem Handwerksbetrieben die Möglichkeit zur Eintragung von Daten gegen Entgelt angeboten wird, wenn und soweit nicht gleichzeitig durch einen auf der ersten Seite des Portals im oberen Bereich der Seite ( Screen) sogleich ins Auge springenden Hinweis deutlich darauf hingewiesen wird, dass das Portal von einem privaten Anbieter und nicht von einer Handwerkskammer oder einem Zusammenschluss solcher Kammern oder einem Verband wie dem Antragsteller betrieben wird.
Quelle: http://www.aufrecht.de/index.php?id=5143

Edit: gerade gesehen: du hast die bindestrichlose Variante - naja ist vielleicht trotzdem in diesem Zusammenhang interessant.
 
ich habe die Domains im Februar 07 gerreggt, das Portal gibt es wohl schon seit Jahren, im whois steht aber kein creation date. Den Artikel über den Prozess hatte ich schon gelesen, immerhin sind die Domains zulässig.
 
na dann würd ich sagen, hätten sies gewollt, hätten sies gereggt ;)

+ der Text von floES würd ich sagen: FOLD

hau die dinger weg, können nur viel ärger bringen und potential seh ich unter diesesen Umständen nicht (persönliche meinung).

gruß
dominik
 
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