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FC.de vs 1.FC Köln

Du hattest als Argument den vollen Vereinsnamen genannt, deswegen hatte ich darauf hingewiesen, dass der Markeninhaber "1.FC Köln" und damit der Kläger die GmbH ist.
Ich denke, dass auch nicht Oma Klara hinterm Deich, mit FC unbedingt Köln verbinden muss, sondern die "Fussballwelt". Es dürfte zumindest für das Gericht ein schwerwiegendes Argument sein, dass die Kölner Markenanwälte von Konkurrenzvereinen wie Bayern und Augsburg attestiert bekommen, dass mit FC der 1.FC Köln gemeint ist. Man bedenke, dass diese Vereine - neben vielen anderen - ihren "FC Vereinsnamen" markenrechtlich gesichert haben.
LG
Thomas

Ich kann mir leider auch gut vorstellen das vor Gericht so argumentiert wird, für mich lässt sich aber "fc" nicht so einfach für die Fussballwelt abstellen, kann ja im Grunde genommen für alles mögliche stehen. Das in dem Fall 2 Fussballclubs Köln die Adresse zugestehen hat für mich auch ein faden Beigeschmack. Die Vermutung ist doch naheliegend, dass Augsburg dann bald unter fca, heidenheim bald unter fch etc. erreichbar wären, weil einer sagt "ja also im Fussball ist das so"

Ein Urteil hätte mMn viel weitreichendere Auswirkungen und stärkt die Position millionenschwerer Konzerne und schwächt nicht nur den Domainer.

Das in dem Fall von einem Unternehmen wie 1.FC Köln 5k geboten werden um danach direkt zu klagen, ist natürlich der Witz schlecht hin...

Für so ein Gebot müsste man die eigentlich verklagen ;)
 
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Das erinnert mich an "boris.de". Die Domain wurde (?) vor 15 Jahren mal einem Herrn Becker zugeschoben. Aus ähnlichen Gründen wie nun bei fc.de

heute gehört die boris.de einem Domainhändler und ist geparkt...
 
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Also ich würde das nach einer BGH-Entscheidung mit einer Verfassungsbeschwerde und ggf. noch mit einer Beschwerde beim Gericht für Menschenrechte versuchen.

ggf. auch den BGH bitten, beim EuGH anzufragen, da so ein Urteil den kompletten europäischen Domainhandel zerstören könnte.

Der Richter hat anscheinend dem 1. FC Köln (wie mein Richter auch) einen Bekanntheitsschutz zugesprochen obwohl tatsächlich keiner vorhanden ist. Denn für "FC" hätte man wie beim BGH wetter.de Urteil ca. 50% der beteiligten Kreise d.h. praktisch 50% der deutschen Internetuser, einen Herkunftshinweis geben müssen d.h. 50% der deutschen User müssten 1. FC-Köln sagen, wenn man sie fragt, was sie unter "FC" verstehen bzw. wem sie dahinter verstehen. Ich denke nicht, dass "FC" 50% Bekanntheit in Deutschland zugunsten des 1. FC Köln hat. Da helfen auch die ganzen Marken nichts, denn für einen beschreibenden Begriff kann man keine Marke anmelden. Wenn doch einer eingetragen ist, kann man die Löschung wegen der Freihaltebedüftigkeit beantragen.

Der BGH wird es schon richten...
 
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Der BGH wird es schon richten...

Harry, egal aus welchem Anlass du die bundesdeutsche Justiz bemühen musst, du wirst kennenlernen, dass Rechtsbeugung in der Bundesrepublik Deutschland zum Gewohnheitsrecht geworden ist.

in diesem Sinne: KlüngelKlüngelKlüngelling, das Urteil liegt vor Verkündung in der Aktentasche des Richters;-)
 
Bin echt enttäuscht über das Urteil, kann es nicht nachvollziehen.
Will mich aber nicht weiter aufregen, ist nicht gut bei meinem Alter von 50+ mit Bluthochdruck... :D

Gruß Jens
 
Spezlwirtschaft par excellence.... Der Richter und der FC Köln sind beste Freunde....
 
Harry, egal aus welchem Anlass du die bundesdeutsche Justiz bemühen musst, du wirst kennenlernen, dass Rechtsbeugung in der Bundesrepublik Deutschland zum Gewohnheitsrecht geworden ist.

in diesem Sinne: KlüngelKlüngelKlüngelling, das Urteil liegt vor Verkündung in der Aktentasche des Richters;-)

Ich bin seit 15 Monaten durchgehend dabei, genug Beweise für die Rechtsbeugung nachzuweisen. Darum kenne ich mich auch schon sehr gut damit aus.

Hauptproblem wird bei diesem Fall sein, dass sich die Richter hinter ihrer Kollegialentscheidung verstecken können und durch Ihr Beratungsgeheimnis Rechtsbeugung begehen können, ohne das nur einen Richter ein Haar gekrümpt wird. (siehe OLG Naumburg Enzscheidung, wo 3 Richter ungestraft aus der Sache herausgingen, obwohl Rechtsbeugung begangen wurde)

Rechtsbeugung durch Richter: Nicht zu fassen | Politik - Frankfurter Rundschau
 
gemeinschaftliche Rechtsbeugung kommt der Bildung einer kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB recht nahe;-)

Problem ist, dass durch das Beratungsgeheimnis nicht zu 100% sichergestellt ist, welche 2 von den 3 Richtern für das Urteil waren. Beim BVerfG ist das anders, denn dort wird gekannt gegeben, welche Richter wie gestimmt haben.
 
m.E. ist das fc.de Urteil zu 100% gerecht und richtig so.

Hauptsächlich, weil sich der Eigentümer/Verkäufer beim Verkaufen der Domain so ziemlich dumm angestellt hat.... Bei seinem Versuch die Domain an den Mann zu bringen, ist da wirklich einiges schief gelaufen.

MfG,
Cumaru
 
Ich denke da überhaubt nicht bei Fc an fc köln das ist Quatsch.


Und überhaubt steht fc allgemein für Fussballclub oder Fechtclub..
 
Solch ein Fall wie dieser ist einer der viele Gründe wieso ich mir nur im internationalen Raum bewege. Einfach nur lächerlich.

Weiß jemand was 70% der Kosten ungefähr bedeuten?
 

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