Janh163
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Du hattest als Argument den vollen Vereinsnamen genannt, deswegen hatte ich darauf hingewiesen, dass der Markeninhaber "1.FC Köln" und damit der Kläger die GmbH ist.
Ich denke, dass auch nicht Oma Klara hinterm Deich, mit FC unbedingt Köln verbinden muss, sondern die "Fussballwelt". Es dürfte zumindest für das Gericht ein schwerwiegendes Argument sein, dass die Kölner Markenanwälte von Konkurrenzvereinen wie Bayern und Augsburg attestiert bekommen, dass mit FC der 1.FC Köln gemeint ist. Man bedenke, dass diese Vereine - neben vielen anderen - ihren "FC Vereinsnamen" markenrechtlich gesichert haben.
LG
Thomas
Ich kann mir leider auch gut vorstellen das vor Gericht so argumentiert wird, für mich lässt sich aber "fc" nicht so einfach für die Fussballwelt abstellen, kann ja im Grunde genommen für alles mögliche stehen. Das in dem Fall 2 Fussballclubs Köln die Adresse zugestehen hat für mich auch ein faden Beigeschmack. Die Vermutung ist doch naheliegend, dass Augsburg dann bald unter fca, heidenheim bald unter fch etc. erreichbar wären, weil einer sagt "ja also im Fussball ist das so"
Ein Urteil hätte mMn viel weitreichendere Auswirkungen und stärkt die Position millionenschwerer Konzerne und schwächt nicht nur den Domainer.
Das in dem Fall von einem Unternehmen wie 1.FC Köln 5k geboten werden um danach direkt zu klagen, ist natürlich der Witz schlecht hin...
Für so ein Gebot müsste man die eigentlich verklagen
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