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Fernabsatzgesetz: auch für Kunden im Ausland

BBenken

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15. Juni 2001
Beiträge
139
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Hallo Domtreff'ler,

weiß jemand von Euch, ob die Regelungen des § 312 ff. BGB (früheres Fernabsatzgesetz; insbesondere geht es um das zweiwöchige Widerrufs- bzw. Rückgaberecht) auch für Verbraucher gelten, die im EU-Ausland wohnen? Und auch für jene, die im Nicht-EU-Ausland wohnen? Ich habe schon fleißig bei Google recherchiert, aber leider nichts Eindeutiges hierzu finden können...

Danke im voraus, schöne Grüße
Björn
 
Nicht mit Sicherheit: Das Gesetz gilt mindestens für Anbieter und Kunden aus Deutschland. Also wenn Du Anbieter bist musst Du es auch Kunden ausserhalb Deutschlands geben da ja sicherlich auch Dein Gerichtsstand Deutschland sein wird. Als Deutscher Kunde gilt es nicht wenn Du bei einem Unternehmen kaufst was seinen Sitz ausserhalb hat,weil dann ja die jeweiligen Gesetze und Verordnungen des jeweiligen Landes gelten. Wie gesangt..ohne Sicherheit..nur meine persönliche Interpretation.
 
Hallo!

1. Als Grundsatz im Internationalen Privatrecht gilt die Wahlfreiheit der Parteien, welche nationale Rechtsordnung für den Vertrag gelten soll, d.h. es kann individuell vereinbart werden.

2. Wenn nichts vereinbart wird, gilt Art. 28 EGBGB: Einschlägig ist die nationale Rechtsordnung des Staates, zu dem der Vertrag die engste Verbindung aufweist. Das bedeutet, das bei einem Vertrag mit einem Verkäufer, der seinen Sitz in Deutschland hat, das deutsche Recht Anwendung findet. Wo der Verbraucher wohnt, ist völlig unerheblich.

3. Somit gelten die Regelungen der §§ 312 ff. BGB für alle Verbraucher, die mit einem in Deutschland ansässigen Verkäufer einen Vertrag schließen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.

Gruß, Ursula
 
Re: Fernabsatzgesetz: auch für Kunden im Ausland?

Hallo jungfer, hallo Ursula,

einen herzlichen Dank Euch beiden für die kompetente und (insbesondere im letzteren Fall) sehr umfassende Antwort. Das hilft mir weiter!

Schönen Feierabend
Björn
 
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