Domaingott
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- Registriert
- 29. Okt. 2004
- Beiträge
- 1.328
Hallo Freunde,
ich habe mal (wieder) eine Frage an die Steuerprofis:
Mich würde interessieren, wen die Feststellungslast für den Ablauf der Spekulationsfrist bei privaten Veräußerungsgeschäften trifft - mich oder das Finanzamt? Und wer trägt die Beweislast dafür, dass ein Gewinn erzielt wurde? Inwieweit können da Dokumentationspflichten bestehen, deren Verletzung gegebenenfalls zugunsten des FA gehen?
Die Spekulationsfrist für private Veräußerungsgeschäfte ist ja bekanntlich in vielen Fällen auf 10 Jahre ausgeweitet worden. Wenn nun eine Privatperson eine Domain anschafft, wird sie den entsprechenden Kaufbeleg nicht unbedingt 10 Jahre aufbewahren.
Kommt das FA dann z.B. nach ca. 10 Jahren wird u.U. schwierig festzustellen, wann man genau gekauft hat und was man gezahlt hat. Geht das dann zum Nachteil der Privatperson oder des FA? Kann das FA dann einfach den Erlös als vollen Gewinn ansetzen und ich bin als Privatperson in der Nachweislast?
Noch schwieriger ist es wohl, wenn man eine Domain registriert. Das wird man in der Regel kaum dokumentieren. Auch hier stellt sich meines Erachtens das Problem.
Das Problem des privaten Veräußerungsgeschäfts stellt sich ja nicht nur bei Domains, sondern bei allen Wertgegenständen. Ich kann mir kaum vorstellen, dass ich beweisen muss, dass ich den Schrank, den ich bei dem Antiquitätenhändler verkaufe, nicht (!) vor weniger als einem Jahr (oder zehn Jahren) gekauft habe.
Kennt jemand einen Aufsatz oder Beitrag, der sich mit dem Problem beschäftigt? Würde mich doch sehr interessieren.
Besten Gruß
DG
ich habe mal (wieder) eine Frage an die Steuerprofis:
Mich würde interessieren, wen die Feststellungslast für den Ablauf der Spekulationsfrist bei privaten Veräußerungsgeschäften trifft - mich oder das Finanzamt? Und wer trägt die Beweislast dafür, dass ein Gewinn erzielt wurde? Inwieweit können da Dokumentationspflichten bestehen, deren Verletzung gegebenenfalls zugunsten des FA gehen?
Die Spekulationsfrist für private Veräußerungsgeschäfte ist ja bekanntlich in vielen Fällen auf 10 Jahre ausgeweitet worden. Wenn nun eine Privatperson eine Domain anschafft, wird sie den entsprechenden Kaufbeleg nicht unbedingt 10 Jahre aufbewahren.
Kommt das FA dann z.B. nach ca. 10 Jahren wird u.U. schwierig festzustellen, wann man genau gekauft hat und was man gezahlt hat. Geht das dann zum Nachteil der Privatperson oder des FA? Kann das FA dann einfach den Erlös als vollen Gewinn ansetzen und ich bin als Privatperson in der Nachweislast?
Noch schwieriger ist es wohl, wenn man eine Domain registriert. Das wird man in der Regel kaum dokumentieren. Auch hier stellt sich meines Erachtens das Problem.
Das Problem des privaten Veräußerungsgeschäfts stellt sich ja nicht nur bei Domains, sondern bei allen Wertgegenständen. Ich kann mir kaum vorstellen, dass ich beweisen muss, dass ich den Schrank, den ich bei dem Antiquitätenhändler verkaufe, nicht (!) vor weniger als einem Jahr (oder zehn Jahren) gekauft habe.
Kennt jemand einen Aufsatz oder Beitrag, der sich mit dem Problem beschäftigt? Würde mich doch sehr interessieren.
Besten Gruß
DG