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Firma unter.de obwohl .com vergeben?

baerwurz

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11. Juli 2007
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Hallo Leute,

wir möchten einen Möbel Onlineshop aufbauen und haben jetzt ein kurzes prägnantes Kunstwort, welches wir gerne als Domain reggen würden. IN der Art sowas wie yutsu.de

Die Domain ist in .de noch frei, und hat in D auch keinerlei Markeneintragungen.

Unter .com ist die Domain aber vergeben und da ist auch eine Corporation drauf mit Sitz in Hongkong. Die verkaufen Kunst und Architektur, wenn ich das richtig sehe, aber nicht in Deutschland.

Wir würden unseren Shop ja ausschließlich im deutschsprachigen Bereich betreiben und vertreiben natürlich auch ganz andere Produkte.

Weiß jemand, ob man da rechtlich was zu befürchten hätte? Gibt es evtl. sogar Urteile in diese Richtung?

Wenn die Domain denen ja so wichtig wäre, hätten Sie die ja lange reggen können. ;-)

Ich möchte halt nicht, das ich da jetzt was aufbaue, und die später die Domain haben wollen, oder sowas in der Art.

Freue mich auf Eure Hilfe.

Gruß André
 
Satire ON
wir möchten einen Möbel Onlineshop aufbauen und haben jetzt ein kurzes prägnantes Kunstwort
Unter .com ist die Domain aber vergeben und da ist auch eine Corporation drauf mit Sitz in Hongkong. Die verkaufen Kunst und Architektur
...und (wir) vertreiben natürlich auch ganz andere Produkte.
Natuerlich ganz anders. Fast schon wie Tag und Nacht. Stuehle haengen ja nicht an der Wand und "Kunst" steht ja womoeglich nur auf 'nem Tisch. Wen kratzt es auch schon wenn die Typen weit weg "Architektur verkaufen". Wat kostet eigentlich 'n Eimer voll Architektur?
Wenn die Domain denen ja so wichtig wäre, hätten Sie die ja lange reggen können. ;-)
Eben. Die dot tk und dot cc ham se bestimmt auch verpennt. Wer so bloed ist, hat nichts besseres verdient.
hat in D auch keinerlei Markeneintragungen.
Um so besser. Nur DPMA zaehlt im Intranet. Gemeinschaftsmarken, USPTO usw. sind wurscht. Und, sofern 'ne Ami-Corporation, waere Tante G im Amiland ein saftiges DMCA basiertes Anwaltsschreiben bestimmt auch wurscht.
Wir würden unseren Shop ja ausschließlich im deutschsprachigen Bereich betreiben
Aber klar doch. In so einem winzigen User-Bereich faellt man ja absehbar mit 'ner trittbrettfahrenden PP-Klitsche nicht auf.
Satire OFF

He Du da, Newbie Andre: Lesen macht schlau und unser Archiv im rechtlichen Bereich ist voll von solchen Konstellationen.
 
Danke für Deine Satire, dies zeigt mir das man das alles auch ganz anders sehen kann.
Wir hängen ja auch nicht an diesem Namen. Wir haben ne Liste mit ca. 50 Kunstwörtern die unter .de noch frei sind. Meist sind es Kunstdomains mit 5 Buchstaben. Die Wahl fiel halt auf die oben beschriebene, um Ärger zu vermeiden habe ich dann die Markenrecherche betrieben und nirgendwo einen Eintrag gefunden. Dann wollte ich die Domain reggen und mir fiel da erst auf das die .com vergeben war.
Ok habe mir jetzt paar andere angesehen und zu fast jedem 5 stelligen Kunstwort gibt es zumindest irgendwo in irgendeinem Land ne vergebene Domain.
Da bleibt wohl nur der Gang zum Anwalt oder eine Domain wie moebelhaus-aus-deutschland-wo-sie-auch-online-bestellen-koennen.tld und dann alle relevanten tld´s reggen.

Das komische ist das es bei anderen Kunstwörtern alleine beim Deutschen Markenpatent 25 Einträge gibt, und die auch nebenher leben können.
He Du da, Newbie Andre: Lesen macht schlau und unser Archiv im rechtlichen Bereich ist voll von solchen Konstellationen.
Da habe ich schon geguckt leider nichts vergleichbares gefunden.
Uns gehts darum das Projekt schnell zu starten, am liebsten unter einem kurzen Kunstwort.
 
musst auch nach den Klassen schauen, in denen die Marken eingetragen sind.
Nimm einfach mal das Beispiel Bounty:
da gibt es z.B. Küchenrollen und den Schokoriegel...

Also: entweder richtig Zeit investieren und mach dich diesbezüglich so schlau wie möglich (ist durch Lektüre und die weitergehenden Links in den Postings durchaus möglich) oder kontaktiere diesbezgl. einen "guten" Anwalt... (empfehle da wie immer advo24 - Rechtsberatung online. Die virtuelle Anwaltskanzlei )
Eine 1000%ige Sicherheit gibt es zudem nicht...es kann immer jemand etwas probieren, egal ob berechtigt oder nicht...man kann nur versuchen, das Risiko einzuschränken und sich durch nötiges Hintergrundwissen ggf. zu wehren.

grüsse,
engel
 
Wenn Du zu dem von Dir erfundenen Kunstwort keine Marke mit Wirksamkeit in Deutschland finden kannst, solltest Du auch nix zu befürchten haben meiner Meinerung. Evtl. solltest Du überlegen, ggfl.s in Deutschland ne Marke anzumelden, so bist Du auf der sicheren Seite.

Oder sieht das jemand anders? Was juckt mich, wenn Firma XYZ ne .com hat und gglfs. gar nen Markeneintrag in Kenia? Dürfte doch keinen Einfluss haben auf .de, oder irre ich mich?
 
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