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Firmengründung auf Malta

Frankcom

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Hallöchen!

Nachdem ich eine Domain an eine maltesische Limited verkauft habe, spiele ich mit dem Gedanken, ebenfalls eine Firma (vielleicht in Form einer Limited) auf Malta zu gründen.

Hat jemand Erfahrungen damit oder ist hier vielleicht sogar jemand auf Malta mit einer Firma ansässig?

Rückmeldungen würden mich freuen, Google war bei "schneller Suche" nicht sonderlich aussagekräftig.

Viele Grüße
 
es kommt darauf an welche ziele du mit einer gesellschaft auf malta verfolgst?
 
es kommt darauf an welche ziele du mit einer gesellschaft auf malta verfolgst?


Danke für Deine Antwort.

Einkauf von Waren, die für Malta hergestellt werden und Import nach Deutschland und in andere Länder - aber nicht nach Malta.

Beste Grüße

Frank
 
hmm also waren die nicht in malta aber für malta hergestellt werden...und dann wiederum ausserhalb maltas verkauft werden.
leider erschliesst sich mir der sinn immer noch nicht...du müsstes schon etwas konkreter werden.
 
Möglich, dass ich einfach zu phantasiebefreit bin - aber auch mir erschließen sich Sinn und Zweck (zumindest bislang) nicht.
 
Möglich, dass ich einfach zu phantasiebefreit bin - aber auch mir erschließen sich Sinn und Zweck (zumindest bislang) nicht.



Wenn man auch nur ein klitzekleines bischen wirtschaftlich aktiv ist in diesem Lande, dann landet man blitzschnell bei gefühlten 55% Steuern (Reichensteuer mitgefühlt).

In Malta, Panama, Dubai, Liechtenstein, Cayman Islands und vielen anderen Ländern dagegen ist der Steuersatz bei gefühlten 0,000%, evtl. sogar niedriger.

Der eine oder andere Domainer packt daher seine Sieben Sachen, wandert aus, und arbeitet von dort aus. Ist total legal, und wenn man WIRKLICH komplett aus Deutschland weg ist, keinen Wohnsitz hier begründet hält, und keinerlei wirtschaftliche Aktivitäten hier entfaltet, dann versteuert man günstigestenfalls zu 0%. Mindestdauer: 1 Jahr, FISKALJAHR. Man sollte sich in dem Jahr möglichst in Deutschland GAR NICHT blicken lassen. Und vergesst die 182 Tage Regelung, das ist Humbug.

Manche Leute denken sich: Das weiss doch das Finanzamt nicht, ob ich in Malta hause, oder zu Hause!

Stimmt, das weiss das Finanzamt nicht. Nur: Früher oder später muss man unter Umständen nachweisen, DASS man auch wirklich in Malta war. Dazu gehört dann:

Nachweis einer Whg in Malta. Nachweis eines tauglichen Büros in Malta. Bei einer Kapitalgesellschaft: Möglichst mindestens einen Angestellten gehabt haben. PKW in Malta angemeldet haben. Internet Anschluss, Elektrizität usw! Und vor allem: GANZ VIEL DORT GEWESEN SEIN, in Malta.

Oftmals sieht es aber anders aus: Der Steuerflüchtling war natürlich nur EINMAL auf Malta, nämlich zur Eröffnung des Kontos. Es gibt natürlich KEIN Büro in Malta, sondern einen Flexdesk. Keine Angestellten. Keinen Internetanschluss. Kein Auto. Keine Wohnung. Nix.

Der Flüchtling sitzt Zuhause bei Oma im Keller, und erledigt seine Geschäfte von zu Hause aus: Damit begründet er eine Niederlassung in Deutschland, denn die wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen triftt er hier. Und damit wird er UNBEGRENZT steuerpflichtig für ALLE der Umsätze der Maltagesellschaft, UND diese Umsätze unterliegen plötzlich auch alle der Umsatzsteuergesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland.

Mein Rat: Denk nicht mal dran. Finanzbeamte sind heuer so ausgekocht, das gibts kaum.

Wenn, dann geh wirklich in das Land. Ich z.B. habe mir das Schengener Abkommen EU Land Lettland ausgesucht. Mein Umzug zieht sich schon seit 1 Jahr hin, und zum September wird er komplettiert. Wohnung, Büro, Internet, Tel, Auto, Angestellte, 1. Wohnsitz in Riga. Ich bin schon jetzt rund die halbe Woche in Riga, ab September flieg ich dann gar nicht mehr nach Deutschland.

Und in Deutschland ALLES kündigen: Krankenversicherung, Mobiltelefon, Autos abmelden, Haus verkaufen oder Miete kündigen, Gewerbe abmelden, usw. Du darfst in Deutschland wirklich gar keine Verbindungen haben. Und wenn Deinen Eltern Dir im elterlichen Hause ein Zimmer eingerichtet haben, dann kann das alleine schon der Stolperstein sein. Boberle kann ein Lied davon singen, Steffi auch.

Das Finanzamt zu bescheissen ist sehr leicht. Und es geht auch lange gut. Aber eines Tages, da holen die Dich. Die haben noch jeden geholt.

Der Beitrag ist ein wenig überspitzt formuliert. Aber jeder wirklich gute Steuerberater mit Aulandsfirmenerfahrung wird Dir genau das sagen.
 
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Danke für Eure ausführlichen Antworten.

Ich will Waren kaufen, die aufgrund der begrenzten produzierten Stückzahl bevorzugt an maltesische Firmen (Firmen mit Firmensitz in Malta) abgegeben werden und diese außerhalb Maltas verkaufen.

Ich habe keine Steuerflucht vor, ich verstehe mich mit dem Finanzamt bestens :-)

Beste Grüße
 
DU scheinst da Neues drüber zu wissen, erzähl mal bitte.

Ahoi!

Du willst mehr zur 182 Tage Regelung wissen?

Nun, es ist ja so, wie ich beschrieben hatte, dass wenn man in einem Fiskaljahr komplett weg ist aus Deutschland, hier also keinerlei Wohnsitz begründet hält, man sein Geld dass man im Ausland mit seiner eigenen (ausländischen) Firma verdient, auch dort versteuert. Sofern ein Doppelbesteuerugsabkommen mit dem Land besteht. Genauer gesagt: Abkommen zur VERMEIDUNG von Doppelbesteuerung! In einem solchen vereinbart Deutschland mit dem Partnerstaat, dass in der Regel das Lokalitätprinzip herrscht: Wenn ich als Deutscher, der ich ja erstmal unbegrenzt welteinkommenssteuerpflichtig bin, meinen Wohnsitz komplett NUR in dem anderen Staat habe, und in Deutschland keine Betriebsstätte der ausländischen Firma begründe, dann bekommt der Partnerstaat das Recht die Besteuerung vorzunehmen, und ich muss hier nichts versteuern. Und wenn der Partnerstaat 0% Körperschaftssteuer, und 0% Einkommenssteuer berechnet, dann muss man eben nichts versteuern.

Dazu muss ich aber KOMPLETT im Ausland sein. Wenn Oma 75ten Geburtstag hat, darf ich sie natürlich besuchen, und 3 Tage feiern, klaro. Aber ich darf nicht anfangen dabei wesentliche geschäftliche Entscheidungen meiner Auslandsfirma hier in Deutschland zu tätigen. Damit begründe ich nämlich eine Betriebsstätte in Deutschland.

Jetzt kommt die 182 Tage Regelung ins Spiel: Wie oft darf ich denn nun bei Oma Geburtstag feiern? Nun, wenn ich mehr 182 Tage im Jahr privat zu besuchen in Deutschland bin, dann begründe ich alleine dadurch schon einen Wohnsitz in Deutschland, bzw mein Lebensmittelpunkt ist in Deutschland dadurch.

Daraus darf man aber um Gottes Willen nicht ableiten, dass eine 183 tägige Abwesenheit aus Deutschland dazu führt, dass man getrost im Ausland versteuern kann. Ich war letztes Jahr auch weit über das halbe Jahr im Ausland, nur das alleine hilft nicht. Sobald Du hier in Deutschland einen Wohnsitz hast, ist es aus und vorbei. Ein Auto angemeldet, eine Krankenversicherung, ein Mobiltelefonvertrag, usw., jeder kleinste Hinweis kann Dir den Garaus machen.

Daher meine Anregung: Vergiss die 182 Tage Regelung, sei das GESAMTE Jahr im Ausland, sonst bist Du angreifbar. Und DU bist nachweispflichtig, dass da so war, nicht das Finanzamt muss Dir beweisen, dass es nicht so war.

Ich bin nicht allwissend, und kein Anwalt. Alles in den beiden Artikeln Beschriebene ist das Wissen, dass ich mir teuer habe vermitteln lassen von einem Experten auf dem Gebiet. Es kann sein, dass es anders ist, aber ich bin mir recht sicher, DASS es so ist. Also nicht drauf verlassen, sondern selbst einen Experten aufsuchen.
 
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Also nicht drauf verlassen, sondern selbst einen Experten aufsuchen.

Hi Alex, danke für dein Posting... Fand diesen sogar mal sehr interessant zu lesen... :-) Solche wichtigen Prozesse sollten generell von Experten bertreut bzw begleiten werden... Die 1-2k eur Verwaltungsaufwand müssen da schon drin sein... Das erspart später Zeit und Ärger...

lg Gundi
 
Hi Alex, danke für dein Posting... Fand diesen sogar mal sehr interessant zu lesen... :-) Solche wichtigen Prozesse sollten generell von Experten bertreut bzw begleiten werden... Die 1-2k eur Verwaltungsaufwand müssen da schon drin sein... Das erspart später Zeit und Ärger...

lg Gundi

Danke!

Ja, hab ich ja auch geschrieben: So ein Artikel kann einem eine Grundidee geben, aber verlassen kann man sich nur auf Infos aus erster Hand von einem Experten. Zudem gibts alle mögliche Sonderregelugen.

Aber eines muss klar sein: Einfach irgendwo ne Firma anmelden, und dann fleissig Domainverkäufe oder Monetarization darüber laufen lassen, das geht, und geht auch ein paar Jahre gut so. Aber es ist Gestaltungsmissbrauch, weil wesentliche Firmenentscheidungen in Deutschland getroffen werden, und man wird dadurch zum Steuerhinterzieher. Ob und wann man erwischt wird ist unklar, nur WENN man erwischt wird, kann das UNAGENEHM werden, bis hin zur Vorstrafe. In diesem Forum kenne ich alleine 4 Leute, die das selbst am eigenen Leib erfahren mussten. Daher mein Rat: HOLT EUCH EXPERTENRAT EIN.
 
Du willst mehr zur 182 Tage Regelung wissen?
Nein, NEUES war gefragt, das bisherige kenne ich.
Also ist die 183-Tage-Regelung weiterhin KEIN Humbug, entgegen deiner Behauptung!

Dazu muss ich aber KOMPLETT im Ausland sein. Wenn Oma 75ten Geburtstag hat, darf ich sie natürlich besuchen, und 3 Tage feiern, klaro. Aber ich darf nicht anfangen dabei wesentliche geschäftliche Entscheidungen meiner Auslandsfirma hier in Deutschland zu tätigen. Damit begründe ich nämlich eine Betriebsstätte in Deutschland.

Sofern nun ein Doppelbesteuerungsabkommen mit deinem ausländischen Staat
existiert, in dem du deine Firma hast, werden dann in diesem Falle aber auch
nur die anteiligen deutschen Gewinne in Deutschland versteuert, aber auch
nur, sofern sie eindeutig der deutschen Betriebsstätte zugeordnet werden
können.

Und nicht deine "sämtlichen" Gewinne! DAS ist ein himmelweiter Unterschied!

In so einem Vertragswerk findet man dann auch Sätze wie:
"Aufgrund des bloßen Einkaufs von Gütern und Waren für ein Unternehmen
wird einer Betriebsstätte kein Gewinn zugerechnet."


Aber wie schon geschrieben, es hängt von dem jeweiligem Vertragswerk ab,
welches die Bundesrepublik mit den entsprechenden Ländern schliesst.

Und besonders blöd ist es, wenn man in einem Staat tätig ist, mit dem
Deutschland kein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat.
Da kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen: Der Tätigkeitsstaat verlangt
Steuern aufgrund des Quellenprinzips, und Deutschland kassiert Steuern
aufgrund des Welteinkommensprinzips. Doch der deutsche Fiskus hält für
diesen Fall einseitige Entlastungen bereit: Stichwort Auslandstätigkeitserlass.
Aber das führt jetzt zu weit hier.

Ahoi!
 
Wird ja richtig interessant hier, auch wenns meine Frage nur teilweise betrifft.

Aber mal schauen, was sich hier noch entwickelt.
 
Nein, NEUES war gefragt, das bisherige kenne ich.
Also ist die 183-Tage-Regelung weiterhin KEIN Humbug, entgegen deiner Behauptung!


Nun, in der Theorie hast Du ja Recht. Aber die Praxis sieht dann immer gleich ganz anders aus.

Mein Kernsatz war: Auf gar keinen Fall irgendwo im Nirgendwo eine 400,- Euro teure Körperschaft ins Leben rufen, und meinen, dass man mit der nun steuerfrei kassieren kann.

Wenn Null Steuern, dann bedeutet das tiefgreifenste Einschnitte in Dein Leben, wenn es 100% glatt und sauber laufen soll.
 
Meine ich auch. Angenehme Abwechslung. Lesenswert. Good work on this one, Alex. :)


Moment rasch, brauche nur gerade mal den......

kram...., war doch gestern noch hier, wühl.....

also....., ja hier, der rote Filzer, und nun rasch rüber zum Kalender.....

...soooo, ein Kringel um die 13 im Mai......


:five:

Thanks!
 
.....in Deutschland versteuert, aber auch
nur, sofern sie eindeutig der deutschen Betriebsstätte zugeordnet werden
können.

Und nicht deine "sämtlichen" Gewinne! DAS ist ein himmelweiter Unterschied!

In so einem Vertragswerk findet man dann auch Sätze wie:
"Aufgrund des bloßen Einkaufs von Gütern und Waren für ein Unternehmen
wird einer Betriebsstätte kein Gewinn zugerechnet."


Wenn Du ein grosser Bau-Betrieb bist, mit klaren Abgrenzungen, Warenflüssen, Mitarbeiterstab vor Ort usw, dann ja. Aber der Steuerprüfer weiss doch ganz genau:

- Du bist ein Einmannunternehmen.
- Du arbeitest vom PC aus.
- Du vertickst Domains, und oder kassierst Traffic-Monetization.

Und wenn Du 180 Tage in Deutschland bist, um wen auch immer zu besuchen, dann weiss der Steuerbeamte doch, dass Du weiterhin wesentliche Unternehmerische Entscheidungen für Deine Auslandsfirma triffst, per PC aus Deutschland. Du leitest Verkäufe ein, Du stimmst Käufen oder Verkäufen zu, Du stellst Domains zum Parking bei Sedo ein, usw. Und DAMIT begründest Du eine Betriebsstätte in Deutschland. Und dann will das Finanzamt plötzlich ALLES! Dann musst DU anfangen nachzuweisen, dass Du die Mainoperations im Ausland hast. Du musst Mitarbeiter dort haben, und nicht nur auf dem Papier. Ein grosses Büro usw.
All das ersparst Du Dir, wenn Du einfach komplett im Ausland bist.

Im konkreten Fall der selbständigen Domainer gibt es wirklich nur EINE saubere Lösung: GANZ WEG. Das jedenfalls ist meine Meinung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nur um noch etwas zu strukturieren: das klingt tatsächlich alles sehr spannend und ist auch grösstenteils richtig, nur bin ich nicht sicher inwieweit es für Frank tatsächlich relevant ist ;)

Es steht nirgendwo, dass er eine Ltd. gründen will um Steuern zu sparen (und um ggf. seine gesamten Geschäftsprozesse darüber laufen zu lassen) und ich glaube auch nicht dass es um Domains geht. Ich spekuliere nach den vagen Angaben einfach mal ganz wild, dass Frank in Malta eine Niederlassung seiner bestehenden Münzhandlung gründen will, um dort in grossem Stil Euromünzen "aus dem Verkehr zu ziehen" und dann in welcher Form auch immer mit einem Aufschlag an Kunden aus anderen Ländern weiterzuveräussern. So eine Art Währungsarbitrage also ;)

Solange die Differenz zwischen Einkauf und Abgabe auch nach Abzug aller Kosten hoch genug ist um den Aufwand zu rechtfertigen sehe ich da inhaltlich wie formal überhaupt kein Problem, und wenn der Verkauf dann über die deutsche Hauptniederlassung versteuert wird ist auch das Finanzamt zufrieden. Egal wo Frank letztendlich lebt...
Gruss,
Holger
 
Aber eines muss klar sein: Einfach irgendwo ne Firma anmelden, und dann fleissig Domainverkäufe oder Monetarization darüber laufen lassen, das geht, und geht auch ein paar Jahre gut so. Aber es ist Gestaltungsmissbrauch, weil wesentliche Firmenentscheidungen in Deutschland getroffen werden, und man wird dadurch zum Steuerhinterzieher. Ob und wann man erwischt wird ist unklar, nur WENN man erwischt wird, kann das UNAGENEHM werden, bis hin zur Vorstrafe. In diesem Forum kenne ich alleine 4 Leute, die das selbst am eigenen Leib erfahren mussten. Daher mein Rat: HOLT EUCH EXPERTENRAT EIN.

Dem ist noch hinzuzufügen, in 90,354443% der Fälle lohnt der Aufwand überhaupt nicht ins Ausland zu gehn :-D In deutschland gibts noch genügend Möglichkeiten der Steuergestaltung :playingball: wo wir wieder beim Thema Experten sind...
Aber jeder Fall ist natürlich unterschiedlich...:flowers:

lg Gundi
 
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