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Foren-Gästebucheintäge

  • Ersteller Ersteller sizzle
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S

sizzle

Guest
Vorab,
vielen Dank an dieser Stelle für all die Antworten im Dorfnamen-thread.

Momentan beschäftigt mich ein wenig die rechtliche Seite und ich würde gerne Eure Meinung zu folgendem Sachverhalt lesen:

Person A betreibt ein Gästebuch auf Dorfname.de.

Hier passiert es nun, dass Person B ganz öffentlich und ungeniert über Person JP herzieht. JP wird in dem Text beleidigt, beschimpft und diskreditiert.

Es werden Lügen und Behauptungen verbreitet.

JP hat sich dazu hinreißen lassen, im ersten Moment dazu Stellung zu beziehen. Er ist bei der Wahrheit geblieben, möchte jetzt aber aus Rücksichtsnahme gegenüber P´s Kindern, dass sein Eintrag gelöscht wird.

JP versuchte den webmaster der Dorfname.de nun telefonisch zu erreichen, um ihn um Löschung zu bitten.

Leider gibt es keine email-Adresse und auch kein Impressum auf diese Seite.

Telefondaten wurden anhand der Daten, dastelefonbuch.de ermittelt.

Die Mutter des webmasters war dran, JP bat um Rückruf, der kommt aber nun seit einer Woche nicht. Um sich nicht nur auf die "Mutter" verlassen zu müssen, schreib JP noch mehrmals @ webmaster in das besagte Gästebuch und bat diesen nachdrücklich die eigenen Gästebucheinträge zu Löschen und auch den des B´s der die Persönlichkeitsrechte des JP verletzt.

Nun meine Frage:

Kann der webmaster die Einträge einfach so in seinem Gästebuch stehen lassen, oder hat JP Möglichkeiten dagegen etwas anderes ( wirkungsvolles ) zu unternehmen?

Ich habe mich bisher hier informiert:

http://www.heise.de/newsticker/resu...ker/meldung/31325&words=G%E4stebucheintr%E4ge
http://www.heise.de/newsticker/resu...ker/meldung/28975&words=G%E4stebucheintr%E4ge

Vielen Dank
 
Der Webmaster muss zumindestens den Namen entfernen, ausser in der Beschreibung ist die Person klar auch ohne Namen erkennbar.
 
OK, danke Dir.

Kann ich dann davon ausgehen, dass kein Webmaster Beiträge von X löchen muss, wenn das X im Nachhinein und aus irgendwelchen Gründen wünscht?
 
Doch, das kann X wünschen.Aber nicht generell muss es erfüllt werden, das kommt auf den genauen Einzellfall an. Beispiel:
Ein User schreibt einen Beitrag über eine Reise auf einer Hotelkritikseite und irgendwann findet er den Betreiber der Seite plötzlich doof und will Ihn seine Beitrag nicht mehr zur Verfügung stellen, in dem nichts persönliches steht und fordert die Löschung... dann ist der Beitrag in der regel abgetreten und muss nicht gelöscht werden.

Hat ein User aber z.b. in einem Forum über persönliche Ding geschrieben dann kann er es sich schon i der Regel später wieder überlegen und den beitrag entfernen lassen. Es kommt also immer auf den Inhalt an und im welchen Verhältnis es zum Ersteller steht. Weiterhin sind die AGB´s ebenfalls entscheident ( es kann ja durch ein Vertrag zum Verkauf der Rechte kommen, gibt es ja häufig auch) und einige weitere Punkte wie ob die Identität offen ist oder nicht..
 
Ah, vielen Dank für Deine ausfürliche Erläuterung Dirk.

Es geht um persönliche Dinge, die X dahin geschrieben hat, wo Y ihn beleidigt und verleumdet hat. Ins Gästebuch einer Dorfseite.de

Dummerweise hat sich X dazu hinreißen lassen, ein paar Vornamen in seinen Eiträge zu benennen.

Gerne hätte X nun, dass die persönlichen Einträge gelöscht werden.

AGB´s und Impressum gibt es auf der Seite nicht.

Welche Möglichkeit hat denn X, dem webmaster deutlichst zu verstehen zu geben, dass er seine Einträge gelöscht haben möchte?

Vielen Dank
 
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