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Frage an die Rechtsanwälte

la-munzert

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23. Apr. 2002
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Ist es einer Rechtsanwaltskanzlei gestattet auf ein sogenanntes "Werbefax" was eigentlich eine Anfrage unter "Kollegen" gewesen ist eine Abmahnung per FAX zuzusenden?

Da ich mit der Rechtsanwalt keinen Geschäftskontaktpflege
sollte man meinen das die Abmahnung nur per Post zugeschickt
wird. Da ich nicht angegeben habe hat Sie meine 0800 Nr
benutzt (7 Seiten).

Gibt es dazu irgendwelche Urteile?

Auf eine Auseinandersetzung mit der Kanzlei bin ich natürlich nicht aus, aber die Kosten der Abmahnung will ich mir ersparen.

Vielen Dank.

mfg
Lars Munzert
 
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Zuletzt bearbeitet:
Ok, dann in Stichpunkten:

1. Ich habe Fax an sog. "Kollegen" geschickt. Anfrage kein
Werbefax (1 Min 58 Sec. - 7 Seiten)
2. Rechtsanwalt mahnt mich per Fax ab und benutzt meine
0800 Nr. Per Post kommt nichts.

Bei 2. bin ich mir deshalb nicht sicher ob er das durfte, da
auch nicht mit ihm im Geschäftskontakt stehe. Meine Absicht
ist es nicht gegen den Rechtsanwalt vorzugehen, sondern
ihn zu veranlassen seine Kostenote zurückzunehmen. Die
Unterlassungserklärung würde ich eventl. unterschreiben.

Noch Fragen?

mfg
Lars
 
Was war das denn für eine Anfrage?

Sollte sie im Ergebnis werbenden Inhalt gehabt haben, so handelt es sich um einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß. Daneben besteht ein Anspruch auf Unterlassung wegen einer Eigentumsverletzung (Papier, Toner, Verschleiß am Telefaxgerät).

Abmahnungen können per Brief, Telefax, E-Mail, telefonisch oder meinetwegen per Rauchzeichen übersendet werden - der Übertragungsweg ist egal.
 
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Zuletzt bearbeitet:
7 seiten sind arg. da würd ich dann auch sauer werden. vor allem wenn es nicht gewollt ist
 
war es ein Massenfax, daß an veile Empfänger ging ?
 
Hallo Herr Strewe,

vielen Dank für die Erläuterung nur folgendes ist
doch mittlerweile überholt:

(Papier, Toner, Verschleiß am Telefaxgerät)

Wir haben zwei mittelständische Betriebe und benutzen in beiden Fällen entweder den Tobit Faxserver, nur zum raussenden, benutzen wir noch ein altertümliches Scannerfaxgerät, was aber bald abgeschafft werden soll.

Dieses Argument sollte langsam überholt sein, finden Sie nicht
auch?

Und da das Fax an einen Kollegen gesendet wurde, hätte ich mir doch eine andere Reaktion als ein Abmahnung gehoft.

mfg
Lars Munzert
 
@Tiger

Warum? 2 kostengünstigste Versandweg, aber per Email
fällst Du nicht auf und es wird einfach in den Papierkorb gezogen.

@jungfer
Würde ich auch, wenn nur 0190 Nr draufstehen würde,
aber es war eine Anfrage.

@STEPHAN
ein paar waren es schon, die bekommen aber nachträglich per Post ein Schreiben, in dem ich für das FAX um Entschuldigung bitte.
 
@all
Könntet Ihr mir bitte sagen wieviele Ihr als Empfangsfax eine
Faxsoftware, wie Tobit, Fritz oder Symantec, benutzt!

Das wäre sehr hilfreich für meine Argumentation.

Danke.

Lars
 
Das mit der Empfangssoftware ist juristisch irrelevant.

Auch die Belegung unnützen Speicherplatzes bei E-Mail und Faxsoftware führt zu einer Beeinträchtigung des Empfängers und ist daher abmahnfähig.

Tipp für´s nächste Mal:

Übersemde deine Anfrage mit der guten alten Post. Dann gibt es keine Probleme.
 
Hallo Herr Strewe,

das ich an der Situation nicht ganz unschuldig bin und das man ein Unternehmen nicht zwingen kann einen Faxserver, mit einer überdimensionallen Festplatte, aufzustellen ist mir auch
bewußt, aber das man einen sog. "Kollegen" abmahnt der eine
Anfrage gestellt hat, das wird mir bis jetzt nicht klar.

Das ist eine einmalige Geschicht und nicht wie bei den 0190 Nr
Werbbesendungen.

Man könnte fast meinen, das solche Urteile gefällt wurden um der Post den Umsatz zu garantieren. Das ist eventuell ein bisschen an den Haaren herbeigezogen aber, ein Fünkchen Wahrheit steckt auch dahinter.

Vielen Dank trotzdem.

mfg
Lars
 
Nein, die Rechtsprechung dient dem Zweck, dass Postfächer etc. nicht überlaufen; eine Gefahr, die sich insbesondere auch aus dem niedrigen Preis eines Fax-, E-Mail oder z.B. auch SMS-Massenversand ergibt.

Ich finde das uneingeschränkt richtig.
 
Ich dagegen kan dem nicht uneingeschränckt zustimmen,
da man bei Email und Fax Servern, Emails und Faxe nach bestimmten kennzeichnen ausfiltern kann und automatisch
löschen kann.

Bei Emails gilt ja meiner Meinung nach EU Recht nicht mehr das
Opt In Verfahren, sondern das Opt Out Verfahren.

Bei Postfächern (Post) gilt ein Werbeverbot ja auch nicht, obwohl der Empfänger für die Entsorgungskosten aufkommen
muß und ebenso eine gewissen Zeitaufwand hat die Geschäftspost von der Werbepost zu sortieren.

Wie schaut es eigentlich aus, wenn ich die sog. Kollegen
erst anruf und Frage ob sie Interesse hätten ein Fax von mir
bezgl. meines Anliegen zu erhalten.

mfg
Lars
 
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