TimoP
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- Registriert
- 11. Juni 2004
- Beiträge
- 980
Hallo,
ich habe eine Frage an die unter Euch, die sich mit Markeneintragungen auskennen. Vielleicht haltet Ihr die Frage für banal, aber ich muss sie trotzdem stellen.
Ich habe mich inzwischen bei dpinfo.dpma.de angemeldet, da mir die ungenaue Abfrage über das Sedo-Tool nicht immer ausreicht.
Konkret geht es um folgenden Fall:
Ich interessiere mich für eine .de Domain, die ich ggf. kaufen möchte. Der Begriff ist definitiv neuerer Natur und ich bin mir nicht sicher, ob er schon zum festen deutschen Sprachgebrauch gezählt werden kann. Er ist recht allgemein und kann als Produktname für Produkte verschiedener Art eingesetzt werden - das nur kurz vorab.
Ich habe nun mit dem dpinfo-Tool abgefragt, welche Marken auf den Begriff angemeldet sind. Aktuell sind es 2 aktive Marken, die speziell auf diesen Begriff (also ohne Kombination mit anderern Begriffen) angemeldet sind. Beide allerdings in anderen Markenklassen als die, für die ich die Domain nutzen möchte.
Beispiel: Ich möchte den Begriff gerne für Reiseangebote nutzen. Die beiden eingetragenen Marken beziehen sich auf Nahrungsmittel, Speisen, Alkohol.
Weiterhin gibt es eine Eintragung des Begriffes in Kombination mit 3 weiteren Begriffen zu einer Marke aus der gleichen Kategorie, für die ich die Domain nutzen möchte.
Natürlich ist mir bewusst, dass man in der heutigen Zeit immer verklagt werden kann - unabhängig, ob dies zu Recht oder zu Unrecht geschieht.
Mich würde aber interessieren, ob eine evtl. Klage von einem Markeninhaber in diesem Fall zum Erfolg führen oder abgewiesen werden würde.
Mir ist natürlich schon klar, dass es besser wäre, den Begriff zu kennen. Ich hoffe aber, dass auch ohne Nennung aufgrund meiner Beschreibung eine sachkundige Antwort möglich ist.
Ich danke Euch auf jeden Fall für Eure Meinungen!
Gruß
Timo
ich habe eine Frage an die unter Euch, die sich mit Markeneintragungen auskennen. Vielleicht haltet Ihr die Frage für banal, aber ich muss sie trotzdem stellen.

Ich habe mich inzwischen bei dpinfo.dpma.de angemeldet, da mir die ungenaue Abfrage über das Sedo-Tool nicht immer ausreicht.
Konkret geht es um folgenden Fall:
Ich interessiere mich für eine .de Domain, die ich ggf. kaufen möchte. Der Begriff ist definitiv neuerer Natur und ich bin mir nicht sicher, ob er schon zum festen deutschen Sprachgebrauch gezählt werden kann. Er ist recht allgemein und kann als Produktname für Produkte verschiedener Art eingesetzt werden - das nur kurz vorab.
Ich habe nun mit dem dpinfo-Tool abgefragt, welche Marken auf den Begriff angemeldet sind. Aktuell sind es 2 aktive Marken, die speziell auf diesen Begriff (also ohne Kombination mit anderern Begriffen) angemeldet sind. Beide allerdings in anderen Markenklassen als die, für die ich die Domain nutzen möchte.
Beispiel: Ich möchte den Begriff gerne für Reiseangebote nutzen. Die beiden eingetragenen Marken beziehen sich auf Nahrungsmittel, Speisen, Alkohol.
Weiterhin gibt es eine Eintragung des Begriffes in Kombination mit 3 weiteren Begriffen zu einer Marke aus der gleichen Kategorie, für die ich die Domain nutzen möchte.
Natürlich ist mir bewusst, dass man in der heutigen Zeit immer verklagt werden kann - unabhängig, ob dies zu Recht oder zu Unrecht geschieht.

Mich würde aber interessieren, ob eine evtl. Klage von einem Markeninhaber in diesem Fall zum Erfolg führen oder abgewiesen werden würde.
Mir ist natürlich schon klar, dass es besser wäre, den Begriff zu kennen. Ich hoffe aber, dass auch ohne Nennung aufgrund meiner Beschreibung eine sachkundige Antwort möglich ist.
Ich danke Euch auf jeden Fall für Eure Meinungen!

Gruß
Timo