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Frage Umstellung 4/3 auf Bilanz

plopp

New member
Registriert
23. Jan. 2004
Beiträge
1.240
Hey,

"kurze" steuerrechtliche Frage an alle Profis.

Wenn man als bisheriger 4/3 Rechner alle Domainkäufe sofort als Betriebsausgabe angesetzt hat (Stichwort: Umlaufvermögen) und nun bilanzieren muss, wie setzt man dann die Domains in der Bilanz an?
Werden die Domains nun mit dem Einkaufspreis angesetzt und welche Auswirkungen hat die Umstellung von 4/3 zur Bilanzierung auf die vergangenen Jahre?

Wenn ich es richtig sehe, müsste dann ja für die vorangegangenen Jahre ja durch die Umstellung enormer Gewinn anstehen und somit hoher Forderungen des FA folgen, oder?
 
Ich befürchte, da hast du Recht ;-)
 
Wenn ich es richtig sehe, müsste dann ja für die vorangegangenen Jahre ja durch die Umstellung enormer Gewinn anstehen und somit hoher Forderungen des FA folgen, oder?

Als Rechtsanwalt dürfte ich zwar offiziell steuerberaten, aber meine diesbezügliche Fach- und Sachkunde ist doch sehr überschaubar. Meine (Laien)Meinung dazu:

Im ersten Jahr der Bilanzierung werden die "alten" Domainkäufe "aktiviert" und somit auf der Gewinnseite verbucht. In diesem Jahr zahlst Du dann (sofern Du nicht entsprechende Verlustvorträge vorweisen kannst) auch Steuern auf diese Gewinne. Die "alten Jahre" wirken sich somit erst im Jahr des Wechsels (und auch nur mittelbar) aus.

Ich lasse mich aber auch gerne von jemand fachkundigeren ggf. berichtigen ;).

Ciao
Forsaken
 
Wollen wir es so formulieren: Kommt drauf an, ob das FA deine bisherige Praxis genauso sieht wie Du. Domains als Betriebsausgabe abzusetzen ist immer heikel, es ist reines Glücksspiel.

Um einen kompetenten Steuerberater kommt Du nicht rum.

Grüsse

123meins
 
Hey,

"kurze" steuerrechtliche Frage an alle Profis.

Wenn man als bisheriger 4/3 Rechner alle Domainkäufe sofort als Betriebsausgabe angesetzt hat (Stichwort: Umlaufvermögen) und nun bilanzieren muss, wie setzt man dann die Domains in der Bilanz an?
Werden die Domains nun mit dem Einkaufspreis angesetzt und welche Auswirkungen hat die Umstellung von 4/3 zur Bilanzierung auf die vergangenen Jahre?

Wenn ich es richtig sehe, müsste dann ja für die vorangegangenen Jahre ja durch die Umstellung enormer Gewinn anstehen und somit hoher Forderungen des FA folgen, oder?
Im Jahr des Übergangs mußt Du eine Eröffnungsbilanz erstellen. In dieser Eröffnungsbilanz werden die Domains mit den Anschaffungskosten (bzw. einem niedrigeren Wert, falls dieser gesunken ist) angesetzt. Daneben noch Forderungen, Verbindlichkeiten, Rückstellungen etc, die in der bisherigen EÜR nicht aufgetaucht sind.

Neben der Eröffnungsbilanz mußt Du dann das sog. Übergangsergebnis ermitteln. Es soll verhindert werden, dass bestimmte Sachverhalte doppelt oder gar nicht berücksichtigt werden.

Bezogen auf die Domains sieht das so aus: In der EÜR hat sich der Einkauf voll als Betriebsausgabe gewinnmindernd ausgewirkt. Setzt man die Domain jetzt in der Eröffnungsbilanz an, entsteht beim Verkauf durch den Abgang aus dem Umlaufvermögen ein Aufwand i.H.d. Buchwertes. In der Bilanz ergibt sich also nur ein Gewinn/Verlust i.H.d. Unterschiedes zwischen Erlös und Anschaffungskosten. Würdest Du den Gewinn noch durch EÜR ermitteln, entstünde im Jahr des Verkaufs ein Gewinn in Höhe des Erlöses. Die Anschaffungskosten waren ja schon in Vorjahren Aufwand. Somit würde durch den Übergang zur Bilanzierung der Aufwand aus der Anschaffung der Domain doppelt erfasst. Um das zu korrigieren, werden die Anschaffungskosten der Domains ("Warenbestand") bei der Ermittlung des Übergangsergebnisses hinzugerechnet.

In Summe kann es das zu einem recht hohen Gewinn kommen. Um das abzufedern gewährt die Finanzverwaltung auf Antrag eine Verteilung dieses Gewinnes auf drei Jahre.

Ohne Steuerberater würde ich mich an Deiner Stelle da aber nicht dranwagen...
 
Vielen Dank erstmal allen die mir bis jetzt geantwortet haben!

Dieser Sachverhalt ist aktuell nicht meiner, dies war eher eine Frage um dem geschilderten Fall vorzubeugen.
Schlussendlich ist es dann wirklich so, wie ich es vermutet hatte und heißt im Umkehrschluss, wenn du kurzfristig liquide bleiben willst, versuche eine Bilanzierung zu vermeiden und bleib bei der EÜR.

Wer war nochmal der Politiker, der das deutsche Steuerrecht auf einen Bierdeckel schreiben wollte? ;-) Der Mann bekommt allein für den Vorschlag von mir nen Orden.
 
Hallo Kai,

wenn Du überwiegend Neuregistrierungen getätigt hast, dürfte die jetzige Aktivierung kaum ins Gewicht fallen. Durch die Verteilung des Überganggewinns werden die Steuerfolgen noch einmal gemildert.

Und wenn es dann immer noch sehr teuer wird, bleiben Dir die Maßnahmen aus meiner PM, aber die sind auch nicht ganz billig. :smiile:

Schöne Grüße

Reinhold
 
Die "Maßnahmen" interessieren bestimmt auch noch andere...
 
Daher mal kurze Zusammenstellung der Tipps:

das Prinzip - Aktivierung der Domains zum Teilwert -.
Grundsätzliche Senkungsmöglichkeiten: Aufteilung Domain/Projekt oder Wertgutachten.
Vermeidung einer Gewinnspitze durch Antrag auf Verteilung des Übergangsgewinns auf 2 oder 3 Jahre.
 
Daher mal kurze Zusammenstellung der Tipps:

das Prinzip - Aktivierung der Domains zum Teilwert -.
Grundsätzliche Senkungsmöglichkeiten: Aufteilung Domain/Projekt oder Wertgutachten.
Vermeidung einer Gewinnspitze durch Antrag auf Verteilung des Übergangsgewinns auf 2 oder 3 Jahre.

Ergänzung:

Teilwertabschreibung nur, wenn niedriger als Anschaffungskosten

Schöne Grüße

Reinhold
 

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