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Frage zu Abmahnung

mongostyle

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12. März 2002
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Hallo,

am SA morgen wurde ich in aller herrgottsfrüh aus dem Bett geklingelt, dachte mein Poket Web kommt endlich, aber nix da, war ne Abmahnung.

Es ging um eine angebliche Markenrechtsverletzung bei einem generischen Begriff und der damit zusammenhängenden möglichen Verwechslung mit einer Firma, die einen Buchstaben mehr hat, als meine Domain.

Also als Bsp:

Meine Domain: HausBau.de
Der Firmenname: HausXBau GmbH -> deren Domain: hausxbau.de

Was mich stutzig macht ist eine extrem hohe Kostennote auf Basis eines Streitwerts von 100'000 Euro und vorallem:

Die Geschäftsführer der GmbH sind zwei Brüder, einer davon ist RA (und DJ ;)) und damit der abmahnende Anwalt.

Daher meine Frage: Ist es rechtlich möglich, dass der Abmahnende und der ausführende RA ein und die selbe Person sind und damit Abmahngebühren von über 2500 Euro berechnen darf?


Grüße und Danke,
Stefan
 
Zuletzt bearbeitet:
Nach dem § 46 BRAO dürfte er vor Gericht nicht als RA auftreten, da er als GF der GmbH seine Arbeitskraft der GmbH schuldet.
Größere Unternehmen haben meist eigene Rechtsabteilungen nur wirken dort keine RAe sondern Syndikusanwälte und ob diese bei Abmahnungen Anwaltsgebühren berechnen dürfen weiß ich auch nicht. Volljuristen sind es beide.
Jedenfalls sind diese Syndikusanwälte nicht berechtigt die Firma vor Gericht zu vertreten.
Im Gegensatz zu Steuerberatern ist mir eine Unvereinbarkeit der Tätigkeit als Rechtsanwalt mit einer anderen Tätigkeit nicht bekannt.

Ich denke Du gehst sicherlich zum Anwalt, denn ganz koscher finde ich die Sache nicht
 
ich denke mal das des ne miese aktion von denen ist. ist doch wirklichein generischer begriff..

na ja du hast ja die möglichkeit ne negative feststellklage zu machen
 
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