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Frage zu diaetrezepte.org

HeHaag

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24. Juni 2004
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748
Reaktionspunkte
0
Hallo,

ich arbeite mal wieder an einer Miniseite.

Auf der Seite sollen Diätrezepte garniert mit Adsense angeboten werden.

Ich möchte meinen Besuchern die Möglichkeit geben, eigene Rezepte zur Veröffentlichung einzusenden.

Bin ich mit der Eingabemaske unter http://www.diaetrezepte.org/rezepteinsenden/index.html sowie dem Hinweis

Die auf dieser Seite publizierten Rezepte wurden uns von Nutzern unseres Angebotes zur Verfügung gestellt.

Wir weisen unsere Einsenderinnen und Einsender darauf hin, keine in irgendeiner Form urheberrechtlich geschützte Rezepte einzusenden.

Falls dies doch geschehen sollte, bitte ich um eine kurze Benachrichtigung an diese eMailadresse.

Im Falle wettbewerbsrechtlichen oder ähnlichen Problemen bitten wir Sie, zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreite und Kosten, uns bereits im Vorfeld zu kontaktieren.
Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit der EDV-Beratung Hermann Haag wird im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen.


im Impressum einigermaßen auf der sicheren Seite?

Gruß und Danke,

Hermann
 
Hallo Hermann,

Interessante Frage. Hatte selbst auf Hinweise und Gedanken zu
Deinem Posting gehofft. Ich habe auch keine konkreten Anworten.
Hier meine Laiengedanken dazu:

Rezepte gelten meines begrenzten Wissens nach als
ein Paradebeispiel des Urheberrechts. Ein "Rezept" wie "eine Pfanne + 1 TL Butter + Hitze + 1 Ei = Spiegelei" kann kein Urheberrecht geniessen wie ich bisher hörte. Ich vermute es ändert sich auch nichts daran, wenn ich zwei Tropfen Tabasco-Soße zusätzlich im Rezept empfehlen würde. Die ""Schöpfungshöhe" fehlt einfach - geschweige die Realität, daß ich wohl bestimmt nicht die erste Person bin, welche sowas mal als "Rezept" probiert oder vorgeschlagen hätte. Ich denke jedoch nicht (vielleicht irrtümlich wie ich heimlich hoffe), daß Rezepte pauschal keinen Urheberrechtsschutz geniessen. Tatsächlich sind manche Rezepte sehr komplex und einzigartig. Vielleicht kommt es auch darauf an, wie detailiert der Urheber des Rezeptes sich hinsichlich der Feinheiten der Bereitung verbalisiert hat? Hier könnte es bei eine Kopie vielleicht gefährlich werden. Gefährlich können auf jeden Fall kopierte Rezeptsammlungen sein, da die Sammlung selbst bzw. die "Datenbank" Schutz geniessen dürfte.

HeHaag schrieb:
Wir weisen unsere Einsenderinnen und Einsender darauf hin, keine in irgendeiner Form urheberrechtlich geschützte Rezepte einzusenden.

Problematisch und abschreckend, weil ja fast niemand weiss, ob und wie weit der Urheberschutz greift.

HeHaag schrieb:
Im Falle wettbewerbsrechtlichen oder ähnlichen Problemen bitten wir Sie, zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreite und Kosten, uns bereits im Vorfeld zu kontaktieren.

Ich vermute, sobald Du mit urheberrechlich schädigendem Content kommerziell tätig wirst, ist der Schaden potentiell bereits entstanden - auch wenn Du unwissend/unabsichtlich tätig wurdest. Dein diplomatischer und fairer Hinweis in einem Disclaimer wird kaum einen RA von einer Kostennote und Unterlassungserklärung abhalten vermute ich mal.

HeHaag schrieb:
Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit der EDV-Beratung Hermann Haag wird im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen.

Den Hinweis kannst Du auch vergessen vermute ich. Du entscheidest ja nicht was "unbegründet" ist.

HeHaag schrieb:
im Impressum einigermaßen auf der sicheren Seite?

Nein. Es ist leider belanglos meine ich.

Aber wie und wo darf man nun mit Rezepten auf der sicheren Seite ansetzen möchte ich wissen? Alle "umschreiben"? "Drei Tropfen Tabasco" statt "zwei"?
Ich habe ebenfalls mindestens ein Projekt, wo Rezepte noch anstehen. Eine deutliche Klärung Deiner Frage würde mich ebenfalls bereichern.

Grüße

John
 
Hi John,

selbst mein Anwalt konnte mir auf meine Fragen keine einigermaßen verbindliche Auskunft geben. Dessen Fach- und Interessenschwerpunkte sind halt Steuer-, Vertrags- und Strafrecht.

Eine Recherche im Usenet blieb bisher auch ohne Ergebnis. Ich habe vor 2 Tagen mehrere Buchverlage angeschrieben und um Angebote für eine Rezeptdatenbank gebeten.

Ich schätze, nur mit lizenzierten Material bin ich auf der sicheren Seite. Und für die paar Euro, die die Seite mit Adsense einbringt, gehe ich einfach kein großes Risiko ein.

Wenn die Angebote vorliegen, gebe ich Dir gerne die entsprechenden Kontaktanschriften der Verlage.

Gruß und schönes WE,

Hermann
 
Zuletzt bearbeitet:
Hmm, interessantes Thema.
Ich meine mal gelesen zu haben, dass die Zusammensetzung von Speisen (bzw. Getränken) als "Endprodukt" nicht schutzfähig ist, was auch den enormen Aufwand bei der Geheimhaltung der Zubereitungsart und Zutaten für ganz bestimmte Produkte (Coca-Cola etc.) erklärt. Wenn es jemand rauskriegt kann er das Produkt ungestraft kopieren. Demzufolge wäre es irgendwie unlogisch, wenn das Rezept allein einen Schutz beanspruchen könnte. Ich gehe als juristischer Laie also mal davon aus, dass die blosse Beschreibung von Zutaten und Zubereitungsprozessen keine ausreichende Schöpfungshöhe bietet, anders sieht es möglicherweise aus wenn ganze Passagen und ggf. Bilder z.B. aus einem als komplexes Werk schutzfähigem Kochbuch kopiert werden sollen. Meine Meinung...
Gruss,
Holger
 
Quaderno schrieb:
... anders sieht es möglicherweise aus wenn ganze Passagen und ggf. Bilder z.B. aus einem als komplexes Werk schutzfähigem Kochbuch kopiert werden sollen. Meine Meinung...

Und genau dies kann ich nicht effektiv kontrollieren, wenn mir ein User ein Rezept einsendet :)

Gruß, Hermann
 
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