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Frage zu generischen Wörtern

The-Domainhunter

New member
Registriert
07. Apr. 2007
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259
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Eine Frage beschäftigt mich seit Tagen. Also nurmal angenommen eine Firma wird neu gegründet, bzw. ist gegründet, steht jedoch noch in den Startlöchern. Hat sich aber schon Domainnamen gesichert aber nicht die mit Bindestrich.

Also nennen wir mal zum Beispiel die Firma sieben minus. (rein spekulativ)

Und wenn jemand z.B. die Domain 7-minus.de gereggt hat (nach Gründung der Firma), kann der Domaininhaber dann abgemahnt werden oder müssen Sie (die Firma) in den sauren Apfel beissen und die Domain von ihm kaufen?

Eigentlich sind doch sowohl 7 oder sieben und minus, generische Wörter und nicht schützbar, oder? Und der Bindestrich spielt auch eine Rolle, wenn ich mich nicht täusche!?
 
Zuletzt bearbeitet:
die fachwelt, domainer, anwälte und gerichte debatieren oftmals über das von dir angesprochene thema und sind sich leider genauso oft uneinig.

jedoch gibt es einen gewissen trend der in richtung der firma deutet, kommt jedoch auch auf die begleitumstände an.

im zweifelsfall würde ich dir jedoch raten einen fachanwalt hierfür zu konsultieren da hier im forum keine rechtsberatung erfolgt, und auch meine persönliche meinung hierfür keine darstellt.

jedoch solltest du wissen, dass auch diese rechtsberatung kein schutz darstellt :) ist wie gesagt - oft ein glücksspiel bei dem der dickere geldbeutel meist gewinnt.
 
vielleicht sollten wir zuvor mal versuchen zu klären, was "generisch" ist...?!?
7...ok...
minus...ok...
aber: 7-minus... ist m.E. weder generisch noch umgangssprachlich üblich...daher ist m.E. die Firma klar im Vorteil.

grüsse,
engel
 
Danke für die Antworten. Ich möchte auch keine Rechtsberatung hier sondern nur eure Meinungen. Also spielt der Bindestrich in solchen Angelegenheiten keine grosse Rolle?
 
welche Rolle sollte der Bindestrich Deiner Ansicht nach denn spielen?
Der Bindestrich ist (in der Regel) der "Ersatz" für ein Leerzeichen, da es das ja bekanntlich in Urls nicht gibt.
In anderen Fällen, wie z.B. Herren-Mode oder Fussball-Trikots kann man den "-" noch als Trennungszeichen durchgehen lassen.
Aber 7-minus... no go...meine Meinung...

"7-Minus" ist in meinen Augen ein Kunstbegriff, und nixx Generisches...

grüsse,
engel
 
welche Rolle sollte der Bindestrich Deiner Ansicht nach denn spielen?
Der Bindestrich ist (in der Regel) der "Ersatz" für ein Leerzeichen, da es das ja bekanntlich in Urls nicht gibt.
In anderen Fällen, wie z.B. Herren-Mode oder Fussball-Trikots kann man den "-" noch als Trennungszeichen durchgehen lassen.
Aber 7-minus... no go...meine Meinung...

"7-Minus" ist in meinen Augen ein Kunstbegriff, und nixx Generisches...

grüsse,
engel

OK, dann nehmen wir mal N24. Ist ja jedem bekannt. N-24 ist sicherlich kein Kunstbegriff, sondern im Grunde auch generische Begriffe.
Es heisst doch, generische Begriffe sind nicht schützbar, richtig?
 
wo ist N24 oder N-24 bitte generisch?

Naja ich meinte die einzelnen Wörter, bzw. Buchstaben. Aber ich glaube langsam zu verstehen auf welchem Eis man sich bei soetwas befindet. N24 ist ein eingetragenes Brand, daher geschützt. Jedoch N oder 24 alleine nicht.

(Bin noch in der Domainausbildung:Crunk: )
 
jedes wort das im duden aufgeführt wird (oder bei duden.de) und nicht als marke gekennzeichnet ist, würde ich als generisch bezeichnen.

begriffe wie du sie nennst, sind entweder nicht aufgeführt oder (wenn bekannt genug) mit einen ® gekennzeichnet. in den seltesten fällen sind sie generisch ;)

mfg
zorron
 
Da ich grad ein aktuelles Problem habe das hier reinpasst.

Die Domain ist absolut generisch - sowas wie auto bzw. gewinn.

Davor das Wörtchen "my" - also zB myauto.de bzw. mygewinn.de

Dazu kommt noch das der "Gegener" eine deutsche Marke für die DE Domain ohne "my" hat - also Marke für auto.de (ich denke das auto alleine ja für autos nicht schützbar wäre die gesamte Domain aber anscheinend schon).

Ich sehe meine Domain auch mit my davor generisch - mal sehen obs zum Verfahren kommt...

meint
Sebastian
 
Da ich grad ein aktuelles Problem habe das hier reinpasst.

Die Domain ist absolut generisch - sowas wie auto bzw. gewinn.

Davor das Wörtchen "my" - also zB myauto.de bzw. mygewinn.de

Dazu kommt noch das der "Gegener" eine deutsche Marke für die DE Domain ohne "my" hat - also Marke für auto.de (ich denke das auto alleine ja für autos nicht schützbar wäre die gesamte Domain aber anscheinend schon).

Ich sehe meine Domain auch mit my davor generisch - mal sehen obs zum Verfahren kommt...

meint
Sebastian

Also nehmen wir mal an Du würdest nicht wissen, dass es myspace gibt und reggst nachdem du space.com nicht bekommen hast, einfach myspace und bekommst plötzlich ein paar nette Briefchen, dann würdest Du wissen, dass my... nicht immer generisch ist. Myvideo ist ja auch eine Marke. Video aber nicht. Wenn Dein "Gegner" jedoch "auto.de" hat schützen lassen und nicht myauto, dann kann er dir nix.
So würde ich es sehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hab die Sache grad meinem Anwalt weitergeleitet - werd hier gern weiterberichten...

Liebe Grüße
Sebastian
 
Imho ist eine Kombination zweier generischen Begriffe nur dann auch als Kombi generisch, wenn die Kombi auch zusammen eine klare Bedeutung hat.

Mein Auto = in DE Generisch
My Auto = eventuell (noch) nicht.

Dies unabhängig davon, dass auch eine Generische Kombi eventuell geschützt sein könnte, oder auch ohne Marke so bekannt sein, dass sie durch den Bekanntheitsgrad bereits geschützt ist.
 
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