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Frage zu Lieferungsverzug (BGB)?

Eine Nachfrist von nochmals 10 Tagen
(die für gewöhnlich maximale Liefer-
zeit) sollte auf alle Fälle genügen.

Gruß
Sebastian
 
denk aber dran das schriftlich, am besten per einschreiben zu machen.

gruß
ronny
 
und schau nochmal wielang es genau her ist ... werktage / ganze wochen .... könnte sich ja ausgehn ...

Mfg Christoph
 

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