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Freelancer für einen Tag in Firma

soundbites

New member
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29. Jan. 2004
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1.403
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Wie funktioniert die Sache Steuertechnisch richtig: Freelancer soll für einen Tag/Woche in die Firma (Auftraggeber) kommen um dort zu arbeiten (Ganztags).
Muss man den Anmelden, angeben etc.. oder reicht eine Rechnung für den Tag, bzw wie läuft es richtig?

soundbites
 
Wenn der Freelancer wirklich ein Freelancer ist, wird
er dir seine Tätigkeit in Rechnung stellen und gut is...

Du meldest doch einen selbständigen Malermeister
auch nirgendwo an, wenn er längere Zeit bei dir arbeitet.

Ahoi!
 
Freelancer stellt die Zeit selbst in Rechnung und gut ist.

Keine Rechtsberatung
Gruß Andy
 
Wie so oft ... "es kommt darauf an". Wenn der Freelancer nur bei dir den einen ganzen Tag pro Woche regelmäßig arbeitet und wie ein Arbeitnehmer in die Abläufe eingebunden ist UND neben dir keine weiteren Auftraggeber hat, dann könnte ggf. "Scheinselbständigkeit" ein Thema sein. Hat der Freelancer aber meherer andere Auftraggeber und ist jetzt mal so für 2 bis 3 Monate einen Tag fest in deinem Unternehmen, dann wird's als Freelancer schon passen. Letztlich kommt es immer auf die Gesamtschau der Umstände des Einzelfalls an.

Über Google sollte sich mit den Suchbegriffen "Scheinselbständigkeit + Kriterien" eine grobe Richtung für deinen Einzelfall finden lassen.

Grüße

Oliver
 
Ich finde hier sind Vorteil und Gefahren für den Auftraggeber gut erläutert.

LG
Thomas
 
Zuletzt bearbeitet:
@soundbites: ich kenne jemanden der gerade einen solchen fall verhandelt.
daher ist es als auftraggeber wichtig, vom freelancer eine bestätigung (in der schweiz kommt diese vom SVA, Ausgleichskasse) zu verlangen, dass dieser auch selbstständig tätig ist und alle gesetzlichen abgaben selbst übernimmt.
wenn er das nicht vorlegen kann, riskierst du, dass du irgendwann die beiträge übernehmen musst.
 
@soundbites: ich kenne jemanden der gerade einen solchen fall verhandelt.
daher ist es als auftraggeber wichtig, vom freelancer eine bestätigung (in der schweiz kommt diese vom SVA, Ausgleichskasse) zu verlangen, dass dieser auch selbstständig tätig ist und alle gesetzlichen abgaben selbst übernimmt.
wenn er das nicht vorlegen kann, riskierst du, dass du irgendwann die beiträge übernehmen musst.

Wir (auch in der Schweiz) hatte einen solchen Fall. Als Auftraggeber gibt es eine Prüfungspflicht (das wussten wir vorher auch nicht...). Falls der Freelancer selber eine AG oder GmbH hat, müssen wir nichts weiter machen. Ansonsten muss er von der Ausgleichskasse eine Bestätigung vorlegen, dass er angemeldet ist und die Beträge entsprechend abrechnet. Kann kein Nachweis erbracht werden, rechnen wir die Beiträge ab.

Aber eben, das ist in der Schweiz so. Und wie sagt man so schön: andere Länder - andere Suppen :-)
 
Dachte ich mir, dass die Sache nicht wirklich einfach ist... :-( Egal wen du fragst - jeder sagt etwas anderes... Mein Steuerberater sagt was anderes, als z.B. der Steuerberater meiner Eltern ;-) Und die von unserem Finanzamt weiss nicht was ein Freelancer ist?!?! :-D

Man muss sich eine Gute passende/runde Geschichte ausdenken ;-)<- auf das wird es wohl hinauslaufen....

Grüße
soundbites
 
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