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Fsk 16

timo.biz

Abgefahrener Benutzer
Registriert
16. Nov. 2001
Beiträge
3.594
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2
Moin,

welche gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz muß man als Deutscher
beachten, wenn man unter einer .de Domain FSK 16 Inhalte (Erotik) anbietet?

Schöne Grüße aus Hamburg
flatman
 
Ich kenne mich zwar nicht so aus, aber ich denke du mußt insbesondere darauf achten, was auf den Bildern zu sehen ist.
Es dürfen nur bestimmte Körperteile unverhüllt gezeigt werden (grob gesagt).

MfG
 
FK 16 heisst glaube ich das man keine Geschlechtsteile und Schambehaarung zeigen darf.Brüste sollten gehen..bin mir da aber nicht 100% sicher.
 
Moin ihr beiden,

danke erstmal für die Statements.
Ein AVS scheint ja für solche Inhalte nicht vorgeschrieben zu sein.(?)
Zumindest springen einem ja auf durchaus seriösen Seiten auch unverhüllte
Möpse ohne AVS entgegen. ;)

Schöne Grüße aus Hamburg
flatman
 
Hallo Flatman,

schau doch mal im jaginforum nach. Die werde das doch hoffentlich genauer definieren können, die streiten sich doch jeden Tag über Jugendschutz....

Grüße,

Rainer

Adultforum.info - Sexus.org
 
Moin Rainer,

bei jagin hatte ich mich vor Urzeiten mal angemeldet. Hatte aber irgendwie
technische Schwierigkeiten und daraufhin das Interesse/ die Geduld verloren.
Wollte mcih gerade neu anmelden und habe festgestellt, dass ich tatsächlich
registriert bin.
Ich versuche gerade den Account zu reaktivieren.

Schöne Grüße aus Hamburg
flatman
 
Geschlechtsteile dürfen nicht im erregten Zustand gezeigt werden, Brüste sind in Ordnung!
 
mongostyle schrieb:
Geschlechtsteile dürfen nicht im erregten Zustand gezeigt werden, Brüste sind in Ordnung!

"...nicht im erregten Zustand..." -> und im "normalen" Zustand?

Gruss Jens
nosex.de
 
Jup, ein nicht erregtes [also normales] Glied ist FSK 16!
 
@ Timo
http://www.pornhulk.net/

Da sitzen wirklich Leute, die Dir ganz genau sagen was geht und was nicht ;)
Hier mal ein Auszug aus deren "Begrüssungstext":
3.) Wieso ist das Forum nicht für jeden zugänglich ?
In Deutschland macht man gerne Probleme wo keine sind. Anwälte haben das Adult Business als lukrative Einnahmequelle entdeckt. Einige davon missbrauchen ebenso Ihren Status um auf Kundenfang zu gehen. Diese Leute sowie andere ignorante Spinner die sowieso keinen Plan haben, wollen wir nicht in unserer Runde haben um uns tagtäglich Ihrem Blödsinn zu widmen.
Greetz der Heiko
 
Moin Jungs,

danke für das weitere Input und die Links. :)

@ Heiko
ich denke, du weißt schon welchen Hintergrund
mein Posting hat, gell? ;)

Schöne Grüße aus Hamburg
flatman
 
Hallo Flat,

der Dreh und Angelpunkt dürfte hier der Begriff der "Pornographie" sein. Neben den Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages sind auch strafrechtliche Vorschriften zu beachten (§184 StGB).
Die Auslegung des Begriffes "Pornographie" ist mitunter sehr schwammig, jedoch haben sich mittlerweile Grenzen herausgebildet. Die Grenze stellt die Darstellung der primären Geschlechtsteile des menschlichen Körpers im Detail dar. Bildlich erklärt heisst das, dass die Sichtbarkeit der weiblichen Schamlippen und des erregierten Gliedes (ca. 45 Grad Winkel (kein Witz)) die Grenze überschreitet und unter Pornographie fällt.
Die Darstellung der Geschlechtsteile ohne Erektion, bzw. ohne sichtbare Schamlippen (zB mit Schambehaarung) ist keine Pornographie. Auch die Darstellung sexueller Stellungen ohne Sichtbarkeit der Geschlechtsteile, bzw. Penetration ist ohne Zugangsbeschränkung möglich.

Ciao
Forsaken

flatman schrieb:
Moin,

welche gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz muß man als Deutscher
beachten, wenn man unter einer .de Domain FSK 16 Inhalte (Erotik) anbietet?

Schöne Grüße aus Hamburg
flatman
 
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