Das ist eine sehr umstrittene Frage.
Die wissenschaftliche Literatur verneint - meines Erachtens zu Recht - entsprechende Ansprüche.
Dagegen wird in der Rechtsprechung häufig vertreten, dass in der Registrierung einer solchen Domain eine Namensleugnung liege, die den Namensträger in sittenwidriger Form in seinem Namensrecht verletzte. Das ist indes sehr fragwürdig, da ich mit der Registrierung einer Domain ja keinem das Recht zur Führung seines Namens streitig mache.
Bei reinen Gattungsbegriffen, die in beschreibender Form eingesetzt werden, bestehen hingegen weniger Probleme.
Recht sicher fährt man daher, wenn man eine kleine Website gestaltet, die sich inhaltlich mit dem beschreibenden Titel beschäftigt.
Z.B. bei kaiser.de eine Site über den Begriff des Kaisers und die Kaiser unserer Geschichte, aber bitte nicht eine Site über Franz Beckenbauer ;D, da dann eine - berechtigte - Abmahnung droht (sog. Namensanmaßung hinsichtlich des bekannten Spitznamens von Beckenbauer).