Die Mitgliedschaft ist KOSTENLOS und bietet allen registrierten Nutzern unbegrenzten Zugriff auf alle Funktionen, Ressourcen und Tools von ConsultDomain.de! Optionale Mitgliedschaftsupgrades schalten exklusive Vorteile frei, wie Profil-Signaturen mit Links, Bannerplatzierungen, Erwähnungen im wöchentlichen Newsletter und vieles mehr – individuell angepasst an Ihr Mitgliedschaftslevel!

Willkommen!

Durch Ihre Registrierung bei uns können Sie mit anderen Mitgliedern unserer Community diskutieren, teilen und private Nachrichten austauschen.

Jetzt anmelden!

Gebot per E-Mail verbindlich?

crystalheaven

New member
Registriert
13. Dez. 2010
Beiträge
798
Hallo,

ich habe für einer meiner Domains eine Anfrage inkl. Gebot per E-Mail erhalten. (Zitat: .... Wir bieten Ihnen ... für die Domain.)
Nachdem meine Antwort ohne Reaktion blieb, kontaktierte ich den Interessenten per Telefon.

Die Firma hat nun leider doch kein Interesse mehr an einem Kauf.

Deswegen die Frage: Ist ein Gebot per E-Mail eigentlich verbindlich?
Die E-Mail kam zwar formlos, aber direkt von der Firma mit den Standard-Informationen (Adresse, Kontakt, usw.)

Für mich hat sich die Sache erledigt, aber der rechtliche Hintergrund würde mich dann doch interessieren.

Grüße,
Maurice
 
M.M.n. nicht verbindlich, da es erstmal nur ein Gebot und kein Auftrag war.

LG
Tobias
 
Grundsätzlich ist immer zu unterscheiden ob es sich tatsächlich um ein Angebot oder nur um eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots handelt.

Ein Angebot ist eine Willenserklärung, die auf den Abschluss eines Vertrages gerichtet ist und alle wesentlichen Vertragspunkte (z.B. Domainname, Kaufpreis) enthält, so dass der Erklärungsempfänger nur noch "Ja" zu sagen braucht.

Im geschilderten Fall liegt m.E. ein Angebot vor.

Grundsätzlich ist ein Angebot per E-Mail genauso verbindlich wie in anderer Form.

Aber: Ob das Ganze nun noch verbindlich wäre hängt auch ganz entscheidend von deiner Antwort ab. D.h. ob das Angebot einfach angenommen wurde (= deal) oder ob du in Verhandlungen eingestiegen bist (= Angebot abgelehnt und selbst ein neues [Gegen-]Angebot an den Interessenten gemacht, § 150 BGB).
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist natürlich nicht richtig. Wenn es ein konkretes Angebot gab (vom Interessenten) und das angenommen wurde, dann ist ein Vertrag zustande gekommen.

Möglich, aber wer sagt denn, dass es angenommen wurde? Möglich wäre ja auch, dass der TE als Antwort erstmal eine höhere Summe genannt hatte als die vom Interessenten gebotene Summe. Und als dieser dann darauf nicht (mehr) reagierte, er sich dann auf die gebotene Summe beruft. Eventuell
wollte dann der Interessent aber nicht mehr. In diesem Falle wäre doch das Gebot nichtig, oder? Wie gesagt, das wäre auch eine mögliche Variante.


LG
Tobi
 

Who has viewed this thread (Total: 1) Details anzeigen

Wer hat dies thread angesehen? (Gesamt: 1) Details anzeigen

Neueste Themen

Beliebte Inhalte

Besonderer Dank

Zurzeit aktive Besucher

Keine Mitglieder online.

Statistik des Forums

Themen
68.838
Beiträge
377.891
Mitglieder
6.773
Neuestes Mitglied
ScarlettSimon

Freunde des Domain-Forums

Zurück
Oben