crystalheaven
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- Registriert
- 13. Dez. 2010
- Beiträge
- 798
Hallo,
ich habe für einer meiner Domains eine Anfrage inkl. Gebot per E-Mail erhalten. (Zitat: .... Wir bieten Ihnen ... für die Domain.)
Nachdem meine Antwort ohne Reaktion blieb, kontaktierte ich den Interessenten per Telefon.
Die Firma hat nun leider doch kein Interesse mehr an einem Kauf.
Deswegen die Frage: Ist ein Gebot per E-Mail eigentlich verbindlich?
Die E-Mail kam zwar formlos, aber direkt von der Firma mit den Standard-Informationen (Adresse, Kontakt, usw.)
Für mich hat sich die Sache erledigt, aber der rechtliche Hintergrund würde mich dann doch interessieren.
Grüße,
Maurice
ich habe für einer meiner Domains eine Anfrage inkl. Gebot per E-Mail erhalten. (Zitat: .... Wir bieten Ihnen ... für die Domain.)
Nachdem meine Antwort ohne Reaktion blieb, kontaktierte ich den Interessenten per Telefon.
Die Firma hat nun leider doch kein Interesse mehr an einem Kauf.
Deswegen die Frage: Ist ein Gebot per E-Mail eigentlich verbindlich?
Die E-Mail kam zwar formlos, aber direkt von der Firma mit den Standard-Informationen (Adresse, Kontakt, usw.)
Für mich hat sich die Sache erledigt, aber der rechtliche Hintergrund würde mich dann doch interessieren.
Grüße,
Maurice