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Geld für .eu - Marken rausgeschmissen !

Domster

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15. Dez. 2003
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3.489
"Wie uns auf der Eurid-Veranstaltung in Luxemburg mitgeteilt wurde, muss die Registrierung allerdings dem genauen Wortlaut der Markenanmeldung entsprechen. So kann der Inhaber der Marke "abc.eu" entweder die Domain abceu.eu oder abc-eu.eu registrieren, nicht jedoch abc.eu. Ebenso dürfen Sonderzeichen wie z.B. "&" durch die entsprechenden Wörter "und","and","et" ersetzt werden. Leerzeichen werden ausgespart bzw. durch ein "-" ersetzt. Besitzt zB. jemand eine Markenanmeldung auf "big fish", so kann er die Domains big-fish.eu und/oder bigfish.eu registrieren." (Domaindiscount24).

Na, da werden aber ein paar Leutchen fluchen :D

Aloa,

Rainer
 
Hallo Rainer,
na das sind doch mal gute Nachrichten :)
Diese Lösung gefällt mir sogar noch besser als das Vorverlegen das Stichtages für die Markenanmeldung, weil davon potenziell ja auch seriöse Firmen- und Markeninhaber betroffen sein könnten.
Mein Mitleid für die Markengrabber hält sich in engen Grenzen...
Gruss,
Holger

KuntaKinte schrieb:
"Wie uns auf der Eurid-Veranstaltung in Luxemburg mitgeteilt wurde, muss die Registrierung allerdings dem genauen Wortlaut der Markenanmeldung entsprechen. So kann der Inhaber der Marke "abc.eu" entweder die Domain abceu.eu oder abc-eu.eu registrieren, nicht jedoch abc.eu. Ebenso dürfen Sonderzeichen wie z.B. "&" durch die entsprechenden Wörter "und","and","et" ersetzt werden. Leerzeichen werden ausgespart bzw. durch ein "-" ersetzt. Besitzt zB. jemand eine Markenanmeldung auf "big fish", so kann er die Domains big-fish.eu und/oder bigfish.eu registrieren." (Domaindiscount24).

Na, da werden aber ein paar Leutchen fluchen :D

Aloa,

Rainer
 
Ja, das ist wohl wahr, allerdings liegen hier ja auch die Hürden deutlich höher und eine Eintragung und Nutzung muss dann zumindest in einem anderem Bereich erfolgen als die Domain beschreibt. Du hast das ja tatsächlich schon vor einer ganzen Weile genau so vorhergesehen, ich hab mal ein wenig gestöbert...

Am dreistesten finde ich aber nach wie vor die (zurückgewiesene) Anmeldung mit der Nummer 001147255 (ist bei oami.eu.int die 72 von 72 für .eu):

"Beschreibung der Marke: Name einer top-level-domain, die europaweit im Internet (http://w.w.w.) genutzt werden soll und am 22. April 1999 bei der ICANN angemeldet wird. Die Vermarktung erfolgt durch uns.. "

Da hat die RITEC GmbH schon im Mai 1999 zugeschlagen :)

Gruss,
Holger
 
mich würde interessieren was in der sunrise-period überwiegt: marken- oder namensrecht?

Ich hoffe zweiteres... dann habe ich gute chancen meine familiendomain zu bekommen :D
 
Es wird zwei Sunrise-Periods geben, wobei Dein Familienname erst in der zweiten zum Tragen kommt.

Ich zitiere mal UD:

Sunrise Phase 1:

öffentliche Einrichtung ("public body"): z.B. Name der Stadt, Gemeinde, Behörde, Schule, Kammer.
eingetragene Wortmarke ("trademark"): nationale Marke in mind. einem der 25 EU-Mitgliedsstaaten oder EU-Gemeinschaftsmarke oder IR-Marke mit Gültigkeit in mind. einem der 25 EU-Mitgliedsstaaten. Die Marke muss angemeldet und in das Markenregister eingetragen sein. Nachweis ist durch Kopie der Markenurkunde zu erbringen.

Sunrise Phase 2:

Nachname ("family name"): z.B. schmidt.eu, mayer.eu. Nachweis ist z.B. durch Kopie des Personalausweises zu erbringen.
Unternehmensname/Firma ("company name"): Nur für Unternehmen mit Handelsregisterauszug. Die .eu-Domain muss exakt dem Namen im Handelsregister entsprechen. Ausnahme: Rechtsform kann weggelassen werden, Leerzeichen durch Bindestrich ersetzen bzw. weglassen. Nachweis ist z.B. durch Kopie des Handelsregisterauszuges zu erbringen.

Falls es also keine Firma gibt die Deinen Familiennamen trägt und für diesen keine Marke eingetragen ist und Du dann noch schneller bist als alle anderen mit diesem Namen könntest Du eine Chance haben :)
Gruss,
Holger

raxon schrieb:
mich würde interessieren was in der sunrise-period überwiegt: marken- oder namensrecht?

Ich hoffe zweiteres... dann habe ich gute chancen meine familiendomain zu bekommen :D
 
toll.. dann kann ich wohl meine zero.eu vergessen..

:Depressed
 
Bedeutet aber auch, daß man mit generischen Wortmarken ohne .eu Zusatz in der Sunrise 1 die besten Dinger abräumen kann. Naja, das hatte sich im Prinzip schon vor Jahren abgezeichnet.

Bist du dir sicher?
Generische Domains kann man z.B. auch mit Wortmarke nicht einklagen.
Warum sollte es bei der Sunrise dann ein Vorteil sein.
Vielleicht lassen sich allgemeine Begriffe ja nicht schützen und somit auch keine Wortmarke auf diese Begriffe legen.

Mal abwarten...
 
Xtreme schrieb:
Bist du dir sicher?
Generische Domains kann man z.B. auch mit Wortmarke nicht einklagen.
Bist Du sicher? ;)
Xtreme schrieb:
Warum sollte es bei der Sunrise dann ein Vorteil sein.
Weil jeder Allgemeinbegriff eine Marke darstellen kann.
Xtreme schrieb:
Vielleicht lassen sich allgemeine Begriffe ja nicht schützen und somit auch keine Wortmarke auf diese Begriffe legen.
Mal abwarten...
Jo. Warte mal ab. *hehe* Was da auf uns mit Allgemeinbegriffen in Sunrise zukommt ist ein uralter(!) und längst bewährter Domaingrabbing-Trick.
Bist offensichtlich ein Newbie. :)
Der Trick mit Markenluftnummern wurde schon in den 90er Jahren bei Netsol genutzt. Mit dem Trick wurden schon Domains im UDRP geschlachtet... wie sex.biz z.B.:
http://www.arbforum.com/domains/decisions/124756.htm
Hübsche Magnetchen der Marke Sex für Kühlschranktürchen haben ja auch "Rechte".
 

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