Hallo,
wie würdet Ihr bei folgendem Beispiel vorgehen:
Ihr habt eine Domain vor ca. 1 Jahr registriert, nach dem Muster "UrlaubsFinanzierung.xxx"..
Auch wenn der Begriff zusammen gesetzt ist, wäre er doch deutlich als generisch einzustufen.
In diesem Beispiel für die Kreditvermittlung von Reisen für die Beispieldomain.
Auf der Domain würde z.b. (nur) ein Partnerprogramm für die Finanzierung von Reisen laufen
Nun hätte z.B. jüngst jemand beim DPMA eine Wortmarke "Urlaubs Finanzierung" einschliesslich der für den Begriff generischen Klasse (in diesem Beispiel die Klasse 36, Finanzwesen,Geldgeschäfte) angemeldet.
Wobei es ja nicht entscheidend ist, dass der Begriff im Gegensatz zu eurer Domain auseinandergeschrieben ist.
Eigentlich wäre so eine Marke ja nicht schutzfähig. Aber nehmen wir mal an es steht die Veröffentlichung der Anmeldung an.
1. Würdet ihr jetzt schon Widerspruch gegen die Marke beim DPMA einlegen ?
2. Oder darauf warten, dass der Markenanmelder euch eine Abmahnung schickt. In der Abmahnung z.B. aufgrund der jüngst angemeldeten Marke, die Übertragung eurer generischen Domain fordert ?
Im 2. Fall hätte man evtl. einen Vorteil, da man dem Markenanmelder Markengrabbing vorwerfen könnte. Die Marke wäre in diesem Fall evtl. nur angemeldet worden um sich widerrechtlich eine Domain anzueignen. Man könnte aus diesem Grund dann die Löschung beim DPMA beantragen.
Allerdings wäre die Beispielmarke für die Klasse 36 eigentlich nicht schutzfähig, weil es ein Gattungsbegriff ist.
Wie würdet Ihr vorgehen ?
Und gibt es noch andere Möglichkeiten um seine Domain zu schützen (wobei auf der Domain weiterhin die Dienstleistungen angeboten werden sollen für die sie generisch ist) ?
Wäre nett, wenn jemand seine Gedanken dazu äussern würde.
Anbei noch ein Link zum Thema:
http://www.sedo.de/links/showhtml.php3?Id=1114
Schönen Gruss
Desverger
wie würdet Ihr bei folgendem Beispiel vorgehen:
Ihr habt eine Domain vor ca. 1 Jahr registriert, nach dem Muster "UrlaubsFinanzierung.xxx"..
Auch wenn der Begriff zusammen gesetzt ist, wäre er doch deutlich als generisch einzustufen.
In diesem Beispiel für die Kreditvermittlung von Reisen für die Beispieldomain.
Auf der Domain würde z.b. (nur) ein Partnerprogramm für die Finanzierung von Reisen laufen
Nun hätte z.B. jüngst jemand beim DPMA eine Wortmarke "Urlaubs Finanzierung" einschliesslich der für den Begriff generischen Klasse (in diesem Beispiel die Klasse 36, Finanzwesen,Geldgeschäfte) angemeldet.
Wobei es ja nicht entscheidend ist, dass der Begriff im Gegensatz zu eurer Domain auseinandergeschrieben ist.
Eigentlich wäre so eine Marke ja nicht schutzfähig. Aber nehmen wir mal an es steht die Veröffentlichung der Anmeldung an.
1. Würdet ihr jetzt schon Widerspruch gegen die Marke beim DPMA einlegen ?
2. Oder darauf warten, dass der Markenanmelder euch eine Abmahnung schickt. In der Abmahnung z.B. aufgrund der jüngst angemeldeten Marke, die Übertragung eurer generischen Domain fordert ?
Im 2. Fall hätte man evtl. einen Vorteil, da man dem Markenanmelder Markengrabbing vorwerfen könnte. Die Marke wäre in diesem Fall evtl. nur angemeldet worden um sich widerrechtlich eine Domain anzueignen. Man könnte aus diesem Grund dann die Löschung beim DPMA beantragen.
Allerdings wäre die Beispielmarke für die Klasse 36 eigentlich nicht schutzfähig, weil es ein Gattungsbegriff ist.
Wie würdet Ihr vorgehen ?
Und gibt es noch andere Möglichkeiten um seine Domain zu schützen (wobei auf der Domain weiterhin die Dienstleistungen angeboten werden sollen für die sie generisch ist) ?
Wäre nett, wenn jemand seine Gedanken dazu äussern würde.
Anbei noch ein Link zum Thema:
http://www.sedo.de/links/showhtml.php3?Id=1114
Schönen Gruss
Desverger