Hallo,
wenn Unternehmen Ihren Domainnamen als Unternehmensbezeichnung verwenden, nach dem Muster billigflug.de AG, billig-tanken.de GmbH oder online-games.de GmbH, gilt dies laut Markengesetz § 5 dann als schutzwürdiges Unternehmenskennzeichen ?
Hat man somit als Unternehmen Unterlassungsansprüche gegen Inhaber ähnlich geschriebener Domainnamen wie die eigene Unternehmensbezeichnung, nach obigen Beispielen z.B. gegen die Inhaber von billig-flug.de, billigtanken.de oder onlinegames.de, wenn die Domainnamen jeweils beschreibend im geschäftlichen Verkehr, aber nicht als Unternehmensbezeichnung genutzt werden ?
Wäre schön, wenn mir da jemand weiterhelfen kann und evtl. sogar Beispielurteile parat hat.
Vielen Dank und schönen Gruss
Desverger
wenn Unternehmen Ihren Domainnamen als Unternehmensbezeichnung verwenden, nach dem Muster billigflug.de AG, billig-tanken.de GmbH oder online-games.de GmbH, gilt dies laut Markengesetz § 5 dann als schutzwürdiges Unternehmenskennzeichen ?
Hat man somit als Unternehmen Unterlassungsansprüche gegen Inhaber ähnlich geschriebener Domainnamen wie die eigene Unternehmensbezeichnung, nach obigen Beispielen z.B. gegen die Inhaber von billig-flug.de, billigtanken.de oder onlinegames.de, wenn die Domainnamen jeweils beschreibend im geschäftlichen Verkehr, aber nicht als Unternehmensbezeichnung genutzt werden ?
Wäre schön, wenn mir da jemand weiterhelfen kann und evtl. sogar Beispielurteile parat hat.
Vielen Dank und schönen Gruss
Desverger