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Generische Domains als Unternehmensbezeichnung

Desverger

New member
Registriert
09. Juni 2004
Beiträge
594
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Hallo,

wenn Unternehmen Ihren Domainnamen als Unternehmensbezeichnung verwenden, nach dem Muster billigflug.de AG, billig-tanken.de GmbH oder online-games.de GmbH, gilt dies laut Markengesetz § 5 dann als schutzwürdiges Unternehmenskennzeichen ?

Hat man somit als Unternehmen Unterlassungsansprüche gegen Inhaber ähnlich geschriebener Domainnamen wie die eigene Unternehmensbezeichnung, nach obigen Beispielen z.B. gegen die Inhaber von billig-flug.de, billigtanken.de oder onlinegames.de, wenn die Domainnamen jeweils beschreibend im geschäftlichen Verkehr, aber nicht als Unternehmensbezeichnung genutzt werden ?

Wäre schön, wenn mir da jemand weiterhelfen kann und evtl. sogar Beispielurteile parat hat.

Vielen Dank und schönen Gruss
Desverger
 
Interessante Frage da meine Firma auch
InternetServiceAgentur.com heisst und auch als solches geführt wird.

Hat man somit als Unternehmen Unterlassungsansprüche gegen Inhaber ähnlich geschriebener Domainnamen wie die eigene Unternehmensbezeichnung, nach obigen Beispielen z.B.

Was nun allerdings die Rechte angeht, so denke ich nicht, dass ich da Handhabe gegenüber anderen habe mit Ausnahme von Seiten, die direkt suggerieren, dass diese angeblich auch von mir stammen...

Aber genaueres könnte doch mal ein RA (die hier auch mitlesen) schreiben :)

- Heiko -
 
Marken kann man in dieser Form nicht anmelden und Du hast auch keinerlei andere Handhabe gegen Domains die deiner Unternehmenbezeichnung ähnlich sind, wenn man es anhand deiner Beispiele nimmst.
 
@Heiko, Jungfer
Danke für eure Antworten.

der-Heiko schrieb:
Ausnahme von Seiten, die direkt suggerieren, dass diese angeblich auch von mir stammen...
Ja, davon würde ich auch mal ausgehen.


Was ich witzig finde ist die Wort-/Bildmarke "WELT-ONLINE DE". Man achte hierbei auf die beiden Gesichter ;)

Wort-/Bildmarken scheinen mir bei zusammengesetzten generischen Domainnamen schon eher möglich als Wortmarken.

Falls jemand noch Beispielurteile zum Thema hat, immer her damit :)

Schönen Gruss
Desverger
 
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