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geografische Domains

rob

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23. Apr. 2001
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Wie verhält es sich rechtlich, wenn man eine Domain besitzt, z.B. www.beispielland.de die eine gesamte Region mit verschiedenen unabhängigen Gemeinden bezeichnet, der Wortteil beispiel.. in der Domain, jedoch auch namensgleich mit einer Stadt in dieser Region ist? (Die Region ist kein Kreis, kein Regierungsbezirk und keine Gebietskörperschaft wie z.B. "Unterfranken")
Rob
 
In einem anderen Forum hatte ich die Tage eine ähnliche Frage gestellt und bekam dann u.a. zu hören, dass das LG Mannheim einer Tourismusvereinigung die Domain "BELCHENLAND" zugesprochen hat.

In dieser Vereinigung waren meherere Touristikinformationen diverser Ortschaften rund um den Berg "Belchen" (im Schwarzwald).
 
Ich denke, bei geographischen Domains stellt sich immer die Frage der "Aktivlegitimation" das heisst, man (der Kläger) muss nachweisen, dass ihm ein Namens- oder sonstiges Recht zusteht, und dass dem Domaininhaber kein Recht zusteht.

Beispiel:
Rechte an der Domain www.alpenvorland.de dürften wohl durch eine Stadt im Alpenvorland oder einem Alpenverein geltend gemacht werden können. Wenn der Domaininhaber aber unter der Seite einen Wetterdienst für das Alpenvorland betreibt, dann sollte die Domain wohl beim Inhaber bleiben können.
Ist die Seite unbesetzt verliert er wohl die domain.

Gruss

MIchael Dieckmann
 
Michael hat die Sache auf den Punkt gebracht.

Wir brauchen einen Namensträger (Verband o.ä., Landkreis, Regierungsbezirk). Nur dann bestehen - eventuell - Unterlassungsansprüche.

Zudem ist erforderlich, dass die Gefahr einer sogenannten Zuordnungsverwirrung besteht, die von den Gerichten allerdings (leider!) allzu schnell und ohne Berücksichtigung des Inhalts der Website bejaht wird.
 
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