123meins
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- Registriert
- 04. Dez. 2004
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Schock am Morgen:
Laut einem in der vergangenen Woche veröffentlichten Gerichtsurteil sind die Kosten für die Übernahme einer Domain nicht von der Steuer absetzbar.
as Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschied mit seinem bereits im November gefällten Urteil (Az.: 2 K 1431/03) über die Klage eines Unternehmers von der Mosel gegen das für ihn zuständige Finanzamt. Der Kläger hatte für 8.700 Mark (ca. 4.450 Euro) eine Domain erworben und wollte diese Kosten im Rahmen seiner Gewinnermittlung geltend machen.
...
Der gesamte Artikel: http://www.intern.de/news/6329.html
------
Hey, alles was so auf SEDO abgeht wird dann demnächst wohl von den Finanzämter überprüft. Das einzige was ich moch da noch frage: muss ich die Einnahmen aus den Verkäufen dann auch nicht versteueren?
Grüsse
Christoph
*triefend vor Ironie*
Laut einem in der vergangenen Woche veröffentlichten Gerichtsurteil sind die Kosten für die Übernahme einer Domain nicht von der Steuer absetzbar.
as Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschied mit seinem bereits im November gefällten Urteil (Az.: 2 K 1431/03) über die Klage eines Unternehmers von der Mosel gegen das für ihn zuständige Finanzamt. Der Kläger hatte für 8.700 Mark (ca. 4.450 Euro) eine Domain erworben und wollte diese Kosten im Rahmen seiner Gewinnermittlung geltend machen.
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Der gesamte Artikel: http://www.intern.de/news/6329.html
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Hey, alles was so auf SEDO abgeht wird dann demnächst wohl von den Finanzämter überprüft. Das einzige was ich moch da noch frage: muss ich die Einnahmen aus den Verkäufen dann auch nicht versteueren?
Grüsse
Christoph
*triefend vor Ironie*