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Gericht: Domainkauf nicht von Steuer absetzbar

123meins

New member
Registriert
04. Dez. 2004
Beiträge
2.228
Schock am Morgen:

Laut einem in der vergangenen Woche veröffentlichten Gerichtsurteil sind die Kosten für die Übernahme einer Domain nicht von der Steuer absetzbar.

as Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschied mit seinem bereits im November gefällten Urteil (Az.: 2 K 1431/03) über die Klage eines Unternehmers von der Mosel gegen das für ihn zuständige Finanzamt. Der Kläger hatte für 8.700 Mark (ca. 4.450 Euro) eine Domain erworben und wollte diese Kosten im Rahmen seiner Gewinnermittlung geltend machen.
...
Der gesamte Artikel: http://www.intern.de/news/6329.html

------
Hey, alles was so auf SEDO abgeht wird dann demnächst wohl von den Finanzämter überprüft. Das einzige was ich moch da noch frage: muss ich die Einnahmen aus den Verkäufen dann auch nicht versteueren?


Grüsse

Christoph
*triefend vor Ironie*
 
Sunblind schrieb:
So gut gelaunt schon am Morgen!? ...... :(

Gruß
Noch besser als Gestern abend. Da wurde ein von mir sehr lieb gewonnenes Projekt zu Grabe getragen. Deswegen bin ich auch schon sehr früh wach *Schlaflosenacht*

Das Positive: ich kann mich nun wieder voll dem Domainhandel widmen ;-)

Habe deshalb die schöne Domain weinkunde.de reggen können :-)))


Grüsse

Christoph
 
wenn man Domainverkäufe, im gewerblichen Sinne, als Einnahmen (Umsatz/Gewinn) sieht die besteuert werden müssen, dann müssen ja auch die domainkäufe als Ausgaben buchbar sein.

Wäre sonst fatal wenn eine firma einen domainnamen kauft (inkl. Rechnung) und es nicht von der Steuer abzetzen kann. :D
 
Also ich hatte für meine Käufe keine Beanstandungen,kann es sein das Finanzamt glaubte die Geschichte nicht so?Will beim Amt aber lieber nicht nachfragen...das wär böse..Verkäufe sind Gewinne und Einkäufe sind Nix?... dann kann ich gleich einpacken...
 
Hallo Goekhan,

die Aussage es sei ungerecht, dass man
Verkäufe als Einnahmen ansetzen müsse,
Käufe aber nicht als Ausgaben ansetzen
dürfe ist im Grunde nicht direkt
nachvollziehbar.

Es ist doch wie mit Grundstücken, der
Wert dieser steigt mit den Jahren an,
während der von Gebäuden mit den Jahren
durch Verschleißerscheinungen abnimmt.
Vergleichbar mit Domain und Webseite, die
Domain wird i.d.R. von Jahr zu Jahr durch
steigende Internetnutzer-Zahlen,
Einkommen und BIP zumindest nicht
wertloser sondern im Gegenteil
tendenziell immer wertvoller. Das selbe
zeigte sich bei den Grundstückspreisen im
Laufe der letzten Jahrzehnte, diese sind
insgesamt betrachtet, anders als die
Geldentwertung, im Wert nie langfristig
gesunken. Webseiten verlieren hingegen
mit den Jahren an Aktualität, modische
Veränderungen und technische Erneuerungen
zwingen dazu, die Webseite nach einiger
Zeit durch ein neueres Exemplar
auszutauschen.

Der Gewinn des Unternehmens berechnet
sich letztendlich nicht durch Einnahmen
minus Ausgaben sondern durch den Abgleich
von neue Vermögenswerte (am Endes des
Jahres) minus alte Vermögenswerte (am
Anfang des Jahres) [plus Entnahmen minus
Einzahlungen].

Wenn also ein Unternehmen, das
beispielsweise Vermögensberatung anbietet
und dadurch jährlich nach Abzug von
Miete, Gehälter der Angestellten usw.
einen Überschuss von 1.000.000 Euro
erwirtschaftet, für diesen Betrag
alljährlich Grundstücke in eben diesem
Wert erwirbt, wäre es dann gerecht, dem
Unternehmen, das jährlich ein um
1.000.000 Euro gestiegenes Vermögen hat,
keine Einkommenssteuer aufzubrummen? Der
"Gewinn" besteht also gerade im
Mehrvermögen am Ende des Jahres, auch
wenn sich dieses nicht in Bargeld sondern
in anderen vergleichbaren
Vermögenspositionen wie Domain-Namen oder
Grundstücken ausdrückt.

Der Gewinn des Domain-Käufers ist nicht
nur sein Gewinn im gemehrten Bargeld
sondern auch in seinem im Wert gemehrtes
Domain-Portfolio.


Auf der anderen Seite sind Domain-Namen
nicht direkt mit Grundstücken
vergleichbar, ein Grundstück ist
jederzeit ohne größere Probleme zu
liquidieren, einen Domain-Namen
allerdings wieder zu Geld zu machen
gestaltet sich schwieriger. Wer auf die
Schnelle versucht eine Domain, die
scheinbar 2.000 Euro wert ist und für
eben diesen Preis erworben wurde, wieder
zu einem halbwegs vernünftigen Preis los
zu werden steht vor dem Problem, dass
sich anders als bei einem 1.000.000 Euro
teurem Grundstück kein Makler findet, der
für 1-2% einen Käufer sucht.

Und wenn dann kurzfristig ein Verkauf
über Ebay durchgeführt wird würde es
nicht verwundern, wenn die für 2.000 Euro
gekaufte (und nach diversen Domain-
Gutachten 1.000 bis 10.000 Euro teure)
Domain-Adresse, nicht einmal ein 50 Euro
-Gebot einbringen würde. Wo also steckt
hier der substantielle, echte und
objektiv nachvollziehbare Wert, wenn
alleine Begutachtungen zu einer solchen
Preisspanne kommen und ein tatsächlicher
Verkauf nicht einmal zu einem
Minimalpreis möglich ist.


Unter diesem Hintergrund würde ich dann
behaupten, dass eine Domain zwar wie ein
Grundstück mit der Zeit nicht an Wert
verliert, aber der Einkaufspreis nicht
bilanzieller Bewertungsmaßstab sein kann,
man die Domain daher als
Sonderabschreibung vollständig
abschreiben kann. Sie hat nämlich
objektiv so könnte man es vertreten
keinerlei fundierten Wert.

Um dafür einen Beweis zu erbringen
(sofern man das möchte oder muss) könnte
man die Domain in ein Auktionshaus
ähnlich wie Ebay.de einstellen mit
Startpreis 1-100 Euro und unsichtbarem
Mindestgebot in einer Höhe, zu der man
gerne verkaufen würde oder eben so
utopisch hoch, wenn man gar nicht
verkaufen möchte (bei Ebay.com ist das
meines Wissens noch immer möglich).
Abzusehen ist, dass nur ein Angebot
abgegeben wird, dass den eigenen
Einkaufspreis bei weitem unterschreitet
und das würde dann eine
Sonderabschreibung zumindest um die
Differenz in meinen Augen rechtfertigen,
die Domain ist dann halt nicht das wert
wofür sie eingekauft wurde.

Bitte aber auf jeden Fall noch mal genau
mit einem Steuerberater o.ä.
durchsprechen, wie gesagt nur meine
persönliche Ansicht zu der Sache!

Gruß
Sebastian
 
Vielen Dank an Sebastian !

.

Hallo Sebastian,

lange Beiträge sind für mich immer so eine Art "Forumskiller".

In Deinem Fall, möchte ich mich aber für Deine kompetente und ausführliche Hilfe mit bildhaften Musterbeispielen bedanken.

Ich diskutiere öfter mit meinem Steuerberater über dieses Thema.
Keiner konnte mir jedoch die gesamte Problematik so gut erklären, wie Dein Beitrag.

Nochmals vielen Dank hierfür.

Ciao / didi

.
 
@ Sebastian

hast du bwl studiert oder studierst du? ;) Über das Thema könnte man ja eine Diplom-Arbeit schreiben :)

Das mit dem Werteverfall mag zwar stimmen, jedoch finde ich es komisch wenn man gewerblich domainhandel betreibt und dabei die Einnahmen gezählt werden, aber jedoch nicht die Ausgaben. Man hat praktisch dann nur Umsätze/Gewinne die direkt besteuert werden können.

Wenn ich jetzt eine GmbH aufmachen würde und prof. Domainhändler wäre, dann würde dies bedeuteten, das bei der Bilanz meine Aufwendungen nicht mitgezählt werden. Das würde auch gleichzeitig bedeuten Einnahmen/Umsatz = Gewinn ;) also bräuchte ich keine Bilanz erstellen.

Naja was soll ich sagen deutsche Gerichte halt. Bin mal gespannt was in zukunft für komische Urteile auf uns zukommen.
 
Danke für die Blumen, freut mich, dass
meine Ausführungen Dir hilfreich sind
@ didi :)

@Goekhan
Wenn du eingekaufte Domain-Namen
wieder verkaufst, dann entstünde bei
höherem Verkaufspreis nur ein Gewinn
in Höhe von Verkaufs- minus
Einkaufspreis oder bei niedrigerem
Verkaufspreis ein _Verlust_ (trotz
Einnahme!) in Höhe von Einkaufspreis
minus Verkaufspreis, wenn man der
Ansicht des Gerichts folgt. Das
Gericht ging nur rechtsfehlerhaft
davon aus, dass ein Domain-Name einen
tatsächlichen Wert darstellt, wo
man auch gut das Gegenteil argu-
mentieren kann.
Ach ja: Ich habe zwar einige BWL-
Kenntnisse, studiere aber Jura! :-)

Bsp.:
(1) A kauft für 2000 Euro die 2000
Euro wertvolle Domain.

Sein Betriebsvermögen verringert sich,
was Bankguthaben betrifft um 2000
Euro, was sonstige Vermögenswerte
betrifft erhöht es sich um 2000 Euro.

Folge: Keine Minderung des Einkommens!

(2) A verkauft eine für 1.000 Euro
einkaufte und mit diesem Wert
bilanzierte Domain für 100 Euro.

Sein Betriebsvermögen erhöht sich was
Bankguthaben betrifft um 100 Euro, was
sonstige Vermögenswerte betrifft
verringert es sich um 1.000 Euro

Folge: Ein um 900 Euro verringertes
Einkommen!

(3) A kauft für 2.500 Euro eine
Domain-Adresse, die allerdings
lediglich 50 Euro wert ist.

Sein Betriebsvermögen verringert sich
was Bankguthaben betrifft um 2.500
Euro, erhöht sich was sonstige
Vermögenswerte betrifft allerdings um
50 Euro, ein solcher Minibetrag wird aber
der Einfachheit halber (das ist zulässig)
gar nicht erst bilanziert, folglich erhöhen
sich seine sonstigen Vermögenswerte
überhaupt nicht.

Folge: Ein um 2.500 Euro verringertes
Einkommen!

Das Problem dürfte nur darin liegen
nachzuweisen, wieso die Domain-Namen
wertlos sind (und wieso man eigentlich
wertlose Domain-Namen einkauft).
Das in Klammer stehende darf aber
nicht die Frage sein, es kommt
schließlich nicht darauf an, wieso man
das tut sondern ob es tatsächlich der
Fall ist, auch könnte man mit
Fehleinkauf argumentieren und dies mit
der Ebay.com-Variante sogar plastisch
vor Augen der Finanzbeamten führen,
dass es auch der Tatsache entspricht,
dass die Domain keinen Wert besitzt,
da es keine Möglichkeit gibt, den Wert
objektiv nachzuweisen und auch keine
entsprechende Nachfrage besteht
sondern nur zu teuer eingekauft
wurde. Wertgutachten sind nur "Hell-
seherei" und ungefähre Anhaltspunkte,
was eine Domain verglichen mit bereits
erzielten Verkäufen umsetzen könnte,
hat aber nicht wirklich etwas damit zu
tun, ob sie tatsächlich irgendwann zu
diesem Preis oder auch nur in der Nähe
dieses Preises verkauft werden kann.

Gruß
Sebastian
 
Domains sind, ähnlich wie Aktien, nur etwas wert, wenn man einen "Dummen" findet, der sie einem abkauft. Für Aktien lässt sich schliesslich auch kein objektiver Wert bestimmen.
Bei Aktien muss auch niemand nachweisen, warum man wertlose Papiere kauft, mit denen man noch nicht einmal gut die Wände tapezieren kann.

Man könnte natürlich behaupten, dass der Wert von Aktien, genau wie der von Grundstücken und Domains mit der Zeit ansteigt. Dies ist aber grundsätzlich eine irrige Annahme. Innerhalb von Sekunden können alle diese "Werte", wertlos werden.

Vor diesem Hintergrund wäre vielleicht die steuerliche Behandlung von Aktienkäufen und Verkäufen interessant....

Tschau
Desverger
 
Hallo Desverger,

es gibt bei Aktien einen Börsenkurs, wenn
also ein Unternehmer Aktien kauft und
diese bleiben kursmäßig gleich hoch, so
kann er die Kosten für den Kauf der Aktien
nicht als gewinnmindernd ansetzen, fallen
die Aktien dagegen im Kurs auf null, dann
kann er den bilanzierten Wert berichtigen
und verringert so seinen Gewinn. Steigen
die Aktien wieder im Kurs, so kann dies
wieder als gewinnerhöhend angesetzt
werden, aber maximal bis zum Anschaf-
fungs- bzw. Kaufpreis, um so aus Sicher-
heitsgründen verdeckte Rücklagen zu
bilden.

Bei Domain-Namen hingegen gibt es aber
gerade keinen Tageskurs, zu dem das
gesamte Domain-Portfolio aufgelöst werden
könnte, aber auch keine seriösen Wert-
gutachten wie bei Immobilien und auch
keine Vermittler in diesem Sinne. Von
daher hinkt der Vergleich!

Gruß
Sebastian
 
Parallelen Domain- und Aktienhandel

Hallo Sebastian,

erfolgt die Gewinn- oder Verlustermittlung nicht erst bei Veräusserung der Aktien ? Schliesslich lässt sich nur dann feststellen, ob tatsächlich ein Gewinn oder Verlust aus dem jeweiligen Aktienhandel angefallen ist.
Das deckt sich doch genau mit dem Gerichtsurteil, wonach die Kosten für den Kauf einer Domain nur bei Verkauf oder der Entnahme zu berücksichtigen sind.

Oder würfele ich hier jetzt etwas durcheinander ?

Wenn Aktien erworben werden und diese zum Jahresende noch im Portfolio sind, wird in der Bilanz der Jahresendkurs genommen (?). Dieser Jahresendkurs ist auch nicht besonders objektiv, da die Fondsmanager die Kurse zu den Quartalsenden immer zu ihren Gunsten manipulieren, um die Performance zu schönigen. Natürlich besser als wenn man, wie bei Domain-Namen fast gar keine Anhaltspunkte für den möglichen Wert hat.

Vor dem Hintergrund der Veräusserbarkeit, sind inliquide Aktien, wie Smallcaps oder Pennystocks, Domains recht ähnlich. Bei vielen gibt es auch hier nur ein paar Kursfeststellungen pro Tag, wenn überhaupt, sodass man seine Anteile (zu einem "vernünftigen" Preis) auch nicht so einfach am Markt wieder absetzen kann.

Schönen Gruss
Desverger
 
Tolle Beiträge Sebastian!

Ähnliches Problem hatte ich als bei GmbH Gründung, Portale in das Betriebsvermögen gegeben werden sollten und ich aus Sicherheit (man könnte ja im Falle einer Pleite darauf kommen das die Portale nicht den bilanzierten Wert haben/hatten und Nachforderungen stellen) ein anerkannten Gutachter finden wollte der ein Portal auf einen anerkannten Bilanzwert taxiert.

Gibt es aber nicht.. daher eher nichts mit Übernahme von einen eigenen Portal ins Betriebsvermögen.
 

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